Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Hochsauerlandkreis (Jobcenter Arnsberg und Sundern) sucht einen Bildungsträger, der die Maßnahme 'Berufspraktische Integration' in Arnsberg durchführt. Die Maßnahme ist eine Kombinationsleistung nach SGB II/SGB III und richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Vermittlungshemmnisse. Sie kombiniert Heranführung an den Arbeitsmarkt, Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung nach Beschäftigungsaufnahme, mit berufsfachlichem Schwerpunkt Holz/Holztechnik.
Angebote müssen elektronisch über den Vergabemarktplatz bis zum 27.08.2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden. Die Maßnahme beginnt am 01.01.2027 und läuft 12 Monate, mit Option auf weitere 12 Monate. Es sind 18 Teilnehmerplätze vorzuhalten und eine Eingliederungsquote von mindestens 30 % zu erreichen. Eine gültige Trägerzulassung nach § 178 SGB III ist zwingend erforderlich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand und rechtliche Einordnung
Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III mit drei Bausteinen:
Auftraggeber: Hochsauerlandkreis, Der Landrat, Fachdienst 51 – Jobcenter, Steinstraße 27, 59872 Meschede. Bedarfsträger: Jobcenter der Stadt Arnsberg und Jobcenter der Stadt Sundern. Vergabe-Nr. 31/L/144/26/FD51.
Zielgruppe und Berufsfeld
Zielgruppe sind erwerbsfähige, in der Regel langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte nach SGB II, Arbeitsuchende mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen sowie Personen mit individuellem Unterstützungsbedarf. Berufsfachlicher Schwerpunkt: Holz/Holztechnik (mit Übertragbarkeit auf andere Werkstoffe).
Inhaltlicher Maßnahmenaufbau
Die Maßnahme ist in aufeinander aufbauende Phasen gegliedert:
Individuelle Zuweisungsdauer: i.d.R. 3 Monate, max. 6 Monate (Verlängerung mit Zustimmung des Bedarfsträgers, mind. 2 Wochen vor Ablauf zu beantragen).
Ergänzende Inhalte: Gesundheitsorientierung, sozialpädagogische Begleitung, ggf. berufsbezogene Sprachförderung, Schlüsselkompetenzen, digitale Kompetenzen (Tablet/PC, Internet, KI), Medienkompetenz, Bewerbungstraining, Berufsorientierung.
Kapazitäten und quantitative Vorgaben
Räumliche und technische Anforderungen
Vorzuweisen sind:
Berichts- und Dokumentationspflichten
Während und nach der Maßnahme sind folgende Berichte/Inhalte vorzulegen:
Vertragslaufzeit
Maßnahmebeginn: 01.01.2027. Maßnahmeende: 31.12.2027 (12 Monate). Verlängerungsoption: einmalig bis 31.12.2028 (max. 12 Monate), sofern der Auftraggeber dies spätestens 3 Monate vor Maßnahmeende schriftlich anfordert. Einvernehmliche Verschiebung des Maßnahmebeginns bis zu 6 Monate bei schwerwiegendem Grund möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe
Ein Ausschluss erfolgt insbesondere bei:
Trägerzulassung (zwingend)
Nachweis der Trägerzulassung nach § 178 SGB III. Erforderlich sind ein Zertifikat nach § 181 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB III sowie die Anlage nach § 5 Abs. 6 Satz 1 AZAV. Die Trägerzulassung ist seit 01.01.2013 zwingende Voraussetzung für Anbieter von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach § 45 SGB III.
Fachkunde
Gefordert sind umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten. Nachweis wahlweise durch:
Mindestens 1 Referenz ist erforderlich. Pflichtangaben in der Referenzliste: Auftragnehmer, Leistung mit SGB-Paragraphen, Durchführungszeitraum, Maßnahmeort, Teilnehmerzahl, Auftraggeber, Ansprechpartner + Telefonnummer.
Leistungsfähigkeit
Gefordert sind personelle, kaufmännische, technische und finanzielle Mittel zur fachgerechten und fristgerechten Auftragsausführung. Insbesondere:
Zuverlässigkeit und rechtliche Compliance
Erwartet werden ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung, Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften, Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen nach § 185 SGB III und AEntG sowie AGG-Compliance. Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn, seine Mitglieder oder eingesetztes Personal vorliegen.
Datenschutz
Abgabe einer Erklärung zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (9 Punkte). Soweit nach § 38 BDSG verpflichtend, ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Erklärung ist Voraussetzung für die Angebotswertung.
Bietergemeinschaften und Subunternehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen, ohne Vorgabe zur Rechtsform. Sie müssen einen Bevollmächtigten benennen (Vordruck IV.2) und übernehmen gesamtschuldnerische Haftung. Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig. Fachkunde muss bei mindestens einem Mitglied vorliegen, Leistungsfähigkeit wird über die Gesamtkapazität aller Mitglieder nachgewiesen, die Datenschutz-Erklärung ist von jedem Mitglied abzugeben. Subunternehmer sind zugelassen und müssen bei Angebotsabgabe im Vordruck IV.2 mit Art und Umfang der Teilleistung abschließend benannt werden.
Erklärung Mindestlohngesetz
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG: Bestätigung, dass der Bieter nicht wegen Verstößen nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 € belegt wurde. Der Auftraggeber kann zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister und ggf. dem Gewerbezentralregister anfordern.
Ausgeführte oder vergleichbare Leistungen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 5 SGB III mit berufspraktischem Handlungsansatz (Feststellung/Verringerung/Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Heranführung an Ausbildungs- und Arbeitsmarkt). Alternativ: Nachweis, dass das mit der Ausführung befasste Personal die Leistung bereits durchgeführt hat.
Pflichtangaben: Auftragnehmer, Leistung mit SGB-Paragraphen, Durchführungszeitraum, Maßnahmeort, Teilnehmerzahl, Auftraggeber, Ansprechpartner + Telefonnummer