Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (Vergabe-Nr. 2026-2.4) einer koordinierten Baumaßnahme in 09380 Thalheim/Erzgebirge, Nordstraße, im EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021–2024 (NiSE)".
Was wird gebaut?
Drei Auftraggeber vergeben gemeinsam: Stadt Thalheim, Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge (ZWW) und Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Lugau-Glauchau (RZV). Die Leistung ist in 4 LV-Teile (0 = Allgemeine Baunebenleistungen, 1 = Straßenbau, 2 = Kanalbau, 3 = Trinkwasserleitung) gegliedert.
Wichtige Hinweise für Bieter:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Baunebenleistungen (LV-Teil 0 – für alle Gewerke)
Folgende Leistungen gelten für alle drei Bauteile gemeinsam und sind anteilig nach den Kosten der Einzelgewerke zu kalkulieren:
Dokumentation, Entsorgung und Qualitätssicherung (gilt für alle Gewerke)
Folgende Pflichten gelten einheitlich für alle LV-Teile:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignungsnachweise (für alle Lose)
Alle Bieter müssen ihre Eignung gemäß § 6a VOB/A nachweisen. Das kann erfolgen durch:
Fachliche Qualifikationen (abhängig vom Leistungsbereich)
Aus den ergänzenden Teilnahmebedingungen (Beiblatt 212) ergeben sich je nach LV-Teil zusätzliche Anforderungen:
Vergleichbare Leistungen im Kanalbau (RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppen JK1, JK2, ggf. AK2/AK3) und/oder Trinkwasserleitungsbau (DVGW GW 301: W1, W2, W3 bzw. GW 302: R2, R3, R4, GN1, GN2, GN3) – nachzuweisen über RAL-Gütezeichen bzw. DVGW-Zertifizierung oder gleichwertigen Prüfbericht
Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124); bei engerer Wahl Bescheinigungen zuständiger Stellen. Nachunternehmer müssen gleiche Anforderungen erfüllen.