Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung über vier Jahre zur regelmäßigen Prüfung und Wartung tragbarer Feuerlöscher in Dresdner Kindertageseinrichtungen.
Enthalten sind die zweijährliche Inspektion und Instandhaltung, die innere Prüfung der Behälter, der Austausch fluorhaltiger Schaumlöschmittel, erforderliche Ersatzgeräte, Entsorgung, digitale Dokumentation sowie die Wiederherstellung des Brandschutzes bei Ausfällen. Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich vor Ort.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Gesamtpreis für die angebotenen Leistungen. Der preisgünstigste Bieter erhält 100 Punkte, preisintensivere Bieter erhalten prozentual geringere Punktzahl.
- Reaktions- und Wiederherstellungszeiten30%
Garantierte Wiederherstellungszeit nach Fehl-/Brandauslösung, Vandalismus, Beschädigung, Mängel aus Regelprüfung, Fehlmengen oder gesetzlichen Änderungen. Bewertung: ≤8-12h = 100 Pkt., ≤12-24h = 75 Pkt., ≤24-36h = 50 Pkt., ≤36-48h = 25 Pkt., >48h = 0 Pkt.
Preis: Der preisgünstigste Bieter erhält 100 Punkte, jeder preisintensivere Bieter erhält prozentual geringere Punkte (Punkte = 100 × günstigster Preis / eigener Preis). Reaktions-/Wiederherstellungszeit: ≤8-12h = 100 Pkt., ≤12-24h = 75 Pkt., ≤24-36h = 50 Pkt., ≤36-48h = 25 Pkt., >48h = 0 Pkt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfung und Instandhaltung
Alle zwei Jahre sind tragbare Feuerlöscher vor Ort in der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu inspizieren und instand zu halten. Die innere Prüfung der Behälter ist spätestens alle fünf Jahre erforderlich und innerhalb des vierjährigen Vertragszeitraums im Rahmen der zweijährigen Wartung auszuführen.
Die reguläre Leistung umfasst geschätzt 4.000 Feuerlöscher, höchstens jedoch 4.500 Stück. Für die innere Prüfung sind etwa 2.000 Feuerlöscher vorgesehen.
Durchführung und Logistik
Die Leistungen sind grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen vor Ort zu erbringen. Eine Abholung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer hängt die Feuerlöscher selbst ab, bringt sie zu seiner mobilen Wartungsstation und führt sie anschließend an ihre ursprünglichen Standplätze zurück.
Sicherstellung des Brandschutzes
Während der Prüfung entnommene Geräte sind innerhalb von vier Stunden zurückzuführen oder durch ein kostenloses Leihgerät zu ersetzen. Bei einem Ausfall ist unverzüglich ein funktional und technisch gleichwertiges, betriebsbereites Ersatzgerät bereitzustellen. Die vollständige Wiederherstellung darf höchstens 48 Stunden dauern.
Bereitstellung und Austausch
Der Auftragnehmer stellt die vertragsgemäße Anzahl und Kapazität der Löschmitteleinheiten am Standort sicher. Fluorhaltige Schaumlöschmittel in Kindertageseinrichtungen sind durch fluorfreie Alternativen zu ersetzen.
Vorgesehen sind Ersatzbeschaffungen für 10 AB-Schaum-, 50 ABC-Pulver-, 10 CO2- und 3 AF-Feuerlöscher. Die Leistungspositionen umfassen außerdem 50 langnachleuchtende Brandschutzzeichen sowie zehn Stunden für die Instandsetzung von Befestigungen und Schutzvorrichtungen.
Entsorgung
Altgeräte und entnommene Löschmittel sind fachgerecht zu entsorgen. Als Mengen sind 10 AB-Schaum-, 50 ABC-Pulver-, 10 CO2- und 3 AF-Feuerlöscher vorgesehen.
Dokumentation und Kennzeichnung
Die Bestands-, Prüf- und Instandhaltungsdaten sind vollständig und maschinenlesbar, insbesondere im xlsx- oder csv-Format, zu führen. Eingescannte Handprotokolle sind nicht zulässig.
Die Kennzeichnung der Standorte erfolgt mit langnachleuchtenden Brandschutzzeichen F005.
Umfang und Ort
Der Leistungszeitraum beträgt vier Jahre ab Vertragsbeginn und umfasst zwei Wartungszyklen von jeweils zwei Jahren. Die Leistungen beziehen sich auf etwa 200 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Dresden, darunter Kinderkrippen, Kindergärten und Horte.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und gesetzliche Anforderungen
Erforderlich sind Angaben zur Gewerbeanmeldung sowie zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und zum Handelsregister. Falls keine Eintragungspflicht besteht, ist dies zu begründen.
Der Bieter muss eine Erklärung zu den im Formular genannten Ausschlussgründen abgeben. Außerdem sind die Anforderungen des Mindestlohn- und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes einzuhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss Angaben zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen vorlegen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Zusätzlich sind Name und Mitgliedsnummer der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren vorlegen. Vergleichbar ist die wiederkehrende Prüfung tragbarer Feuerlöscher.
Erforderlich sind Angaben zu den Arbeitskräften, zur beruflichen Befähigung und zu den Kenntnissen nach den geltenden DIN-Normen und Vorschriften. Die vorgesehenen sachkundigen Fachkräfte müssen die Anforderungen nach DIN 14406-4 und TRBS 1203 erfüllen; die Sachkundenachweise sind nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorzulegen.
Der Bieter muss erklären, dass die erforderliche technische Ausrüstung vorhanden ist. Das eingesetzte Personal muss qualifiziert, erfahren, ordnungsgemäß angemeldet, zuverlässig und fachkundig sein. Für Urlaub oder Krankheit ist eine Vertretungsregelung sicherzustellen.
Mindestens zwei aktuelle, vergleichbare Referenzen über die wiederkehrende Prüfung tragbarer Feuerlöscher
Je Referenz sind Leistungsbezeichnung, Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitraum und Auftragswert in Euro anzugeben.