L152 FELS Bad Säckingen - Rippolingen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBauleistung zur Sicherung von Felsböschungen und Steinschlagbereichen an der Landesstraße L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen.
Die Arbeiten umfassen zwei Steinschlagschutzsysteme mit 100 kJ und 250 kJ Energieaufnahme, Felsvernetzung, Felsberäumung, Verankerung, Ankerprüfungen, Verkehrssicherung mit Vollsperrung und Umleitung, Gehölzarbeiten, ökologische Schutzmaßnahmen sowie die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Materialien.
Das Angebot ist bis zum 26.11.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Berücksichtigt werden insbesondere preislich günstigere Grund- oder Wahlpositionen sowie unbedingte Nachlässe; Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent und bei gleicher Wirtschaftlichkeit den Zuschlag.
Wertungssumme = nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, monetarisierter Zuschlagskriterien und eines unbedingten Nachlasses; Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent und bei gleicher Wirtschaftlichkeit den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Dokumentation
Baustelle einrichten und nach Abschluss der Arbeiten räumen sowie benutzte Flächen und Transportwege wiederherstellen. Erforderliche Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel und Baustelleneinrichtungen bereitstellen. Bilddokumentation der Arbeiten erstellen. Bauzäune aufstellen, unterhalten, umsetzen und entfernen; im Leistungsverzeichnis sind hierfür 20 m Aufstellen und Entfernen sowie 20 m Umsetzen ausgewiesen.
Verkehrssicherung, Vollsperrung und Umleitung
Verkehrsflächen mit 100 m² gegen Steinschlag und Abprall sichern und 500 m² Verkehrsfläche reinigen. Vollsperrung der L152 und überörtliche Umleitungsstrecke nach Verkehrszeichenplan und Verkehrskonzept des Auftraggebers einrichten, betreiben, kontrollieren und zurückbauen. Verkehrssicherung an Arbeitsstelle und Umleitungsstrecke jeweils 90 Tage vorhalten, warten, instand setzen und kontrollieren. Kontrollen zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen einmal täglich durchführen und im Bautagesbericht dokumentieren. Umleitungsbeschilderung einschließlich örtlicher Beschilderung, Warn- und Infotafeln sowie zwei Infotafeln bereitstellen und aufstellen.
Steinschlagschutzsystem 100 kJ bei Station 3,355–3,535
Dreireihiges Steinschlagschutzsystem mit mindestens 100 kJ Energieaufnahme ausführen. Das Leistungsverzeichnis weist 190 m aus; dies entspricht einer tatsächlichen Anordnung von 180 m plus zweimal 5 m Reihenüberstand. Die Schutzzaunhöhe beträgt 2,00 m. Ergänzend sind 100 m² Schleppnetze bis 30 cm und 80 m² Schleppnetze über 30 cm vorgesehen.
Steinschlagschutzsystem 250 kJ bei Station 2,400–2,600
Einreihiges Steinschlagschutzsystem mit mindestens 250 kJ Energieaufnahme auf 120 m Trassenlänge und 2,50 m Höhe ausführen. Wegen des unterhalb der Trasse verlaufenden Wanderweges ist keine talseitige Abspannung vorgesehen. Ergänzend sind 10 m² Schleppnetze bis 30 cm und 5 m² Schleppnetze über 30 cm vorgesehen.
Anker, Gründung und Verpressung
Für das 100-kJ-System sind 44 Vollverbundanker für Stützenfundamente, 36 Vollverbundanker für Abspannungen, 10 Bohr- oder Injektionsanker, 34 Ankeraufsätze, 240 m Zulage für verrohrtes Bohren, 20 m Ankermehrlänge und 1.000 kg Verpressgut vorgesehen. Für das 250-kJ-System sind entsprechend 26, 18 und 10 Anker, 18 Ankeraufsätze, 176 m verrohrtes Bohren, 20 m Ankermehrlänge und 1.000 kg Verpressgut ausgewiesen. Bohr- und Ankerprotokolle erstellen. Bohrtiefe, Ankertyp und Ankerlänge an die lokalen geologischen Verhältnisse anpassen, bei Hangschutt und Geröll gegebenenfalls verrohrt bohren und Mörtelstrümpfe vorsehen. Verpressung fachgerecht vom Bohrlochtiefsten bis zum Bohrlochmund ausführen, bei absinkendem Mörtelspiegel nachverpressen und bei abweichendem Schutzzaunsystem Bemessung, Gründung und Ankerlängen erneut prüfen. Sämtliche Materialien korrosionsschutzgemäß ausführen.
Felsvernetzung und Beräumung bei Station 3,355–3,535
Felsböschungen mit 700 m² Fläche von losem und absturzgefährdetem Material beräumen. Festes, dicht aufliegendes Stahldrahtgeflecht auf 650 m² konturnah verlegen und befestigen. 175 Stabanker, 175 Ankerplatten, 300 m Rand- und Zwischenseile sowie 100 Kunststoffkappen ausführen. Randseile umlaufend um randliche Anker führen und die Netze versetzt befestigen. Ankerlängen bei Klüften, Spalten oder tiefreichenden Verwitterungszonen anpassen.
Fels- und Blockfeldberäumung bei Station 2,400–2,600
Ein Blockfeld von 100 m² sowie 800 m² Felsböschungen zwischen Zauntrasse und Straße prüfen und von instabilen oder absturzgefährdeten Partien beräumen. Labile Blöcke schonend mit geeigneten Bergungsgeräten entfernen. Nach Felsberäumung verbleibende Einzelinstabilitäten nach erneuter ingenieurgeologischer Beurteilung sichern.
Prüfungen und Systemabnahme
Nach Fertigstellung an mindestens zwei GEWI-Mikropfählen und zwei Seiten- beziehungsweise Rückverankerungen je Zaunbauwerk statische Probebelastungen beziehungsweise Zugversuche durchführen. Je geprüftes Bauteil sind mindestens zwei Belastungszyklen und die vorgesehenen Prüfkräfte einzuhalten; zulässig ist eine Verschiebung von höchstens 0,5 mm. Prüfung in Anlehnung an DIN EN 14199, DIN EN 18539, DIN EN ISO 22477-2 und EA Pfähle durchführen. Auswertungen in Kraft-Verschiebungs-, Zeit-Verschiebungs- und Belastungs-Kriechmaß-Diagrammen erstellen und Prüfbericht übergeben. Systemabnahme durch den Systemlieferanten einschließlich Abnahmeprotokoll durchführen. Bei Ausführungsproblemen die Prüfanker frühzeitig mit dem Auftraggeber und Gutachter abstimmen.
Gehölzarbeiten, Naturschutz und Abfall
Zwei Bäume mit Durchmesser über 0,30 bis 0,50 m, acht Bäume mit Durchmesser über 0,10 bis 0,30 m sowie zwei Wurzelstöcke fällen beziehungsweise roden. Gehölz mit 30 m³ und nicht gefährlicher Boden- oder Felsabfall mit 15 t untersuchen und ordnungsgemäß entsorgen; Entsorgungsnachweise vorlegen. Maßnahmen von einer ökologischen Baubegleitung überwachen lassen. Gehölzfällungen nicht flächig durchführen, ausreichend entwickelte Hecken- und Habitatstrukturen erhalten und auf 40 % der Fläche zwischen Straße und Waldweg erhalten. Haselmaus-Habitate, Zauneidechsen und Grünes Besenmoos schonen. Den markierten Trägerbaum Quercus rubra dauerhaft erhalten und Zementintrag auf Felsflächen minimieren. Gehölzschnitt nur von Oktober bis einschließlich Februar durchführen; keine Felsberäumungen im Überwinterungszeitraum von ungefähr Oktober 2026 bis einschließlich März 2027 durchführen.
Zusätzliche Sicherungen und Arbeitsschutz
Runsensetze, Zwischenabspannungen, Tragseiltrennungen, Zaunüberlappungen, zusätzliche Widerlager und weitere Einzelsicherungen bei Bedarf anhand des örtlichen Verlaufs und der geologischen Beurteilung berücksichtigen; diese zusätzlichen Leistungen sind in den ausgewiesenen Mengen nicht enthalten. Arbeiten nach den geltenden Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsregeln ausführen, bei Absturz- und Seilarbeiten persönliche Schutzausrüstung und geeignete Sicherungsverfahren verwenden sowie ökologisch relevante Mörtelverluste vermeiden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Zuverlässigkeit und Registerangaben
Es darf keine schwere Verfehlung vorliegen, die die Zuverlässigkeit infrage stellt. Steuer- und Sozialabgaben müssen ordnungsgemäß erfüllt und Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen vorgelegt werden. Ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren darf nicht beantragt oder eröffnet sein. Angaben zur Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte oder IHK sowie zur Berufsgenossenschaft sind in der Eigenerklärung zu machen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärung sieht Angaben zum Mindestjahresumsatz und zu den Jahresumsätzen der vergangenen Jahre vor. Ein konkreter Mindestjahresumsatz ist in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt. Auf gesondertes Verlangen können testierte Jahresabschlüsse, testierte Gewinn- und Verlustrechnungen oder eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters vorgelegt werden.
Technische Leistungsfähigkeit und Referenzen
Als technische Leistungsfähigkeit sind vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren und Angaben zu den verfügbaren Arbeitskräften zu erklären. Je Referenz sind Leistung, eigener Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben. Konkrete Mindestanforderungen an Umfang, Bauzeit oder Auftragswert der Referenzen sind nicht festgelegt. Ergänzende technische Nachweise zu Fachkräften, Ausrüstung, Qualitätssicherung, Lieferkettenmanagement, Studiennachweisen oder Umweltmanagement können auf gesondertes Verlangen verlangt werden.
Erfahrung in Felssicherung und Felsberäumung
Bäumungs- und Sicherungsmaßnahmen dürfen nur von in Felssicherung erfahrenen Fachfirmen ausgeführt werden. Die Felsberäumung darf nur durch Kolonnen mit bergerfahrenem Personal erfolgen. Erwartet werden die fachgerechte Ausführung von Mikropfähen, Ankern und Verpressungen, die Einhaltung der technischen Spezifikationen und Normen, die Durchführung und Dokumentation der statischen Probebelastungen sowie die Beachtung der Arbeitsschutzvorgaben bei Absturz- und Seilarbeiten.
Eignung der Steinschlagschutz- und Verankerungssysteme
Die angebotenen Steinschlagschutzsysteme müssen die geforderten Energieklassen, EAD-, ETAG- und konstruktiven Anforderungen sowie die Vorgaben zum Korrosionsschutz erfüllen. Erforderlich sind Europäische Technische Zulassung, CE-Zertifikat nach ETAG 27, Systempläne, Montageanleitungen und Unterhaltshandbücher. Die geforderten 1:1-Feldversuche und die innere Verformungsenergie sind nachzuweisen. Vollverbundanker sowie Bohr- und Injektionsanker müssen eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Die Systemprüfung muss durch ein staatlich anerkanntes Prüfinstitut mit nachvollziehbarer Dokumentation erfolgen.
Tariftreue und Mindestentgelt
Für die eingesetzten Beschäftigten müssen die einschlägigen tariflichen oder gesetzlichen Mindestentgelte eingehalten werden. Die Verpflichtungen sind auch Nachunternehmen und Verleihunternehmen aufzuerlegen und durch entsprechende Erklärungen nachzuweisen. Vollständige und prüffähige Beschäftigungsnachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden können. Zusätzlich sind die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen zu beachten.
Eignungsleihe, Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Werden Kapazitäten über eine Eignungsleihe bereitgestellt, muss das betreffende Unternehmen die technische, berufliche sowie erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zusagen. Bei einer Eignungsleihe für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung mit dem Bieter erforderlich. Unterauftragnehmer müssen die im Verzeichnis genannten Teilleistungen ausführen. Bei Bietergemeinschaften sind Mitglieder, bevollmächtigter Vertreter, Erklärung der Arbeitsgemeinschaft und Gesamtschuldnerhaftung nachzuweisen.
Die Eigenerklärung zur Eignung sieht Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Kalenderjahren vor, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz sind Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben.
Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Bauleistung; Referenzbescheinigung und weitere Referenznachweise werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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