Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Kiel, Tiefbauamt, erneuert die bestehende, altersbedingt abgängige Lichtsignalanlage LSA 528 am Knotenpunkt Ostring / Helmholtzstraße in 24143 Kiel. Die Bauleistung umfasst Demontage der alten Anlage, Lieferung und Montage eines neuen verkehrsabhängigen Steuergeräts (u.a. mit OCIT‑Schnittstelle, GPS‑Funkuhr und USV), neuer LED‑Signalgeber, neuer Schaltschrank/Sockel, neue Erdkabel und Kabelverteiler sowie den Ersatz der alten Induktionsschleifen durch Kameras (FLIR ThermiCam AI). Während der Bauzeit ist eine provisorische transportable LSA aufzustellen. Zusätzlich werden Furten mit Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet, Verkehrssicherung nach RSA/ZTV‑SA durchgeführt sowie Nachtarbeit (21:00–05:00 Uhr werktags) für Auf‑/Abbau und Demontage/Montage geleistet.
Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A (national) ohne Losaufteilung. Angebote sind elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal (Schaltfläche „Angebote") bis 26.08.2026, 08:55 Uhr abzugeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenDemontage und Entsorgung
Rückbau des bestehenden Steuergeräts, Schaltschranks, Sockels, der Signalgeber, Kabelverteiler, Mastverlängerung, sonstiger Anbauteile und der alten Erdkabel. Nicht wiederverwendbare Anlagenteile sind fachgerecht zu entsorgen; der Entsorgungsnachweis ist spätestens 3 Monate nach Demontage vorzulegen.
Neue Steuergeräte-, Schaltschrank- und Sockel-Lieferung
Lieferung und Montage eines neuen, verkehrsabhängigen, modularen Steuergeräts mit OCIT-Schnittstelle, GPS-Funkuhr, USV, gemäß DIN VDE 0832 und mit CE-Kennzeichnung. Dazu gehört ein neuer Kunststoff-Schaltschrank (Schutzart IP 44) und ein neuer Sockel der Normgröße II.
Signalgeber in LED-Technik
Lieferung und Anbringung neuer LED-Signalgeber mit 200 mm- und 100 mm-Leuchtfeldern in verschiedenen Farbkombinationen sowie passender Symbol-Streuscheiben (Pfeile, Fußgänger- und Rad-Symbole). Anforderungen u.a. Phantomlicht-Klasse ≥ 4 und BASt-Zulassung.
Kabel und Kabelverteiler
Einbau von Kabelverteilern mit mindestens 30 Adern sowie Verlegung/Erneuerung der Erdkabel (NYCY 24×1,5) inkl. zugehöriger Schutzrohre.
Detektion: Kameras statt Induktionsschleifen
Die bisherigen Induktionsschleifen D2.1, D2.2 und D13 werden durch Kameras vom Typ FLIR ThermiCam AI und zugehörige BPL-Edge-Schnittstellen ersetzt; im Steuergerät ist eine passende Kameraschnittstelle einzubauen.
Ausstattung für Sehbehinderte
Die Furten F11/F13, F21 und F31 sind mit Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte auszustatten – akustische Signalgeber und Vibrations-Anforderungstaster.
Provisorische transportable LSA
Während der Bauzeit ist eine provisorische LSA in LED-Technik mit Festzeitsteuerung und mindestens 4 Signalzeitenplänen aufzustellen, zu betreiben und anschließend zurückzubauen. Die Anlage wird vom Auftragnehmer gestellt, die verkehrstechnische Erstellung erfolgt durch den Auftraggeber.
Verkehrssicherung
Verkehrssicherung gemäß RSA / ZTV-SA: Erstellung von Verkehrszeichenplänen, Absicherung für Arbeitsstellen länger als 4 Stunden, bei Dunkelheit und kürzerer Dauer. Eine Verkehrsanordnung ist mindestens 14 Werktage vor Baubeginn beim Bürger- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel zu beantragen. Vorankündigungstafeln sind 14 Kalendertage vor Baubeginn aufzustellen.
Nachtarbeit
Für den Auf- und Abbau der provisorischen LSA sowie für Demontage und Montage der stationären Signalgeber ist Nachtarbeit von 21:00 bis 05:00 Uhr (werktags) vorgesehen.
Inbetriebnahme, Dokumentation und Wartung
Erdung, elektrische Messungen, Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung gemäß VDE 0832 inkl. Abnahmeprotokoll der Stadt Kiel. Erstellung der Betriebssoftware (bis zu 4 Festzeit- und 4 verkehrsabhängige Programme; regelbasierte Steuerungslogik mit 4–8 Parametersätzen). Übergabe einer vollständigen Dokumentation (digital + Papier) nach Inbetriebnahme. Wartung innerhalb der Gewährleistung über 48 Monate sowie anschließende Wartung über 12 Monate (Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Präqualifikation
Präqualifikation ist nicht zwingend erforderlich. Präqualifizierte Bieter tragen ihre PQ-Nummer im Angebotsschreiben ein; nicht präqualifizierte Bieter legen die HVA B-StB Eigenerklärung Eignung als vorläufigen Nachweis vor. Auf gesondertes Verlangen sind Angaben/Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer einzureichen.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Art und Umfang von Nachunternehmerleistungen sind im Angebot anzugeben; auf Verlangen sind die Nachunternehmer namentlich zu benennen und deren Eignung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (u.a. ARGE-Bildung, bevollmächtigter Vertreter, Gesamtschuldner-Haftung) erforderlich. Zum Einsatz kommen nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Nachunternehmer.
Verantwortlicher für Verkehrssicherung
Auf Verlangen ist die Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS nachzuweisen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Benennung eines nach Baustellenverordnung und RAB 30 qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Mindestlohn und Kontrollpflichten
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestlohns (MiLoG) an unmittelbar in Deutschland eingesetzte Beschäftigte – auch durch Nachunternehmer und Verleiher (VGSH). Vertragsstrafe: 1 % des Netto-Auftragswerts pro Verstoß, max. 5 %; bei Verstößen besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung.
Steuern und Holzprodukte
Unverzügliche Mitteilung von Änderungen bei der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eingesetzte Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein.
Keine GWB-Verstöße
Erklärung, dass keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen).
KMU-Status
Optionale Erklärung zur KMU-Einstufung (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. € Jahresbilanzsumme); bei Bietergemeinschaften nur, wenn der überwiegende Auftragsanteil durch KMU-Partner erbracht wird.
Keine konkreten Anforderungen an Referenzprojekte in den vorliegenden Vergabeunterlagen