Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Landeshauptstadt Kiel beschafft für ihre Grundschulmensen insgesamt 31 mobile Buffetwagen:
Die Geräte sind speziell für die Selbstbedienung durch Grundschulkinder konzipiert (niedrige Ausgabehöhe ca. 750–800 mm), müssen aus Edelstahl bestehen, vollständig montiert und betriebsbereit an mehrere Grundschulen in Kiel geliefert werden. Optional ist eine Sonderausstattung 'Stromversorgung von oben' (Kabelkanal + Spiralkabel) für je 8 Wärmewagen und 2 Kaltbuffets vorgesehen.
Angebotsfrist: 8. September 2026, 08:55 Uhr
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand und Stückzahlen
Beschafft werden insgesamt 31 mobile Buffetwagen für die Speisenausgabe in Grundschulmensen der Landeshauptstadt Kiel:
Davon optional mit Sonderausstattung 'Stromversorgung von oben':
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an mehrere Grundschulen in Kiel, vollständig montiert und betriebsbereit. Das Lieferdatum ist mit dem jeweiligen Hausmeister bzw. Sekretariat abzustimmen.
Allgemeine technische Anforderungen (beide Gerätetypen)
Beide Gerätetypen müssen baulich und von den Abmessungen her kompatibel sein, damit ein einheitliches Buffetbild entsteht. Sie sind speziell für die kindgerechte Selbstbedienung konzipiert.
Spezifische Anforderungen Wärmewagen
Spezifische Anforderungen Kaltbuffets
Sonderausstattung 'Stromversorgung von oben'
Optional für beide Gerätetypen (je 8 Wärmewagen und 2 Kaltbuffets):
Service, Garantie und Ersatzteilverfügbarkeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVorläufiger Eignungsnachweis
Als vorläufiger Eignungsnachweis ist entweder die 'Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen' (Formular 124 LD) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Endnachweis bei engerer Wahl
Bei engerer Wahl sind als Endnachweis Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen, die den Angaben der Eigenerklärung/EEE entsprechen. Alternativ ist der Nachweis durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis (z. B. Präqualifikationsverzeichnis der IHK) oder durch ein Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards möglich. Nicht-deutsche Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Rechtliche und ordnungspolitische Anforderungen
Produktbezogene Mindestanforderungen
Zusätzlich zu den verfahrenstechnischen Eignungsnachweisen werden folgende produktbezogene Mindestanforderungen an den Bieter/die angebotene Leistung gestellt: