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Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg

Stadtverwaltung Eislingen/Fils | Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Eislingen / Fils, Baden-WürttembergVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Worum geht's?

Die Stadt Eislingen/Fils schreibt die Erdgaslieferung für rund 25 eigene Abnahmestellen (Schulen, Rathaus, Hallenbad, Wohngebäude, Feuerwehr u. a.) für die Jahre 2027 und 2028 aus.

Was müssen Bieter tun?

Ein verbindliches Grundangebot abgeben (Pflicht).Optional zusätzlich ein Alternativangebot 90/10 anbieten (90 % Erdgas, 10 % GModG-konformes Gas wie Biomethan oder Wasserstoff) – freiwillig.Vollständig ausgefüllte Anlagen 1–4 elektronisch über die Vergabeplattform einreichen.Mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren nachweisen.75 % der Referenzmenge je Lieferjahr über Lieferkontrakte vor Lieferbeginn absichern.Eigenerklärung zu EU-Sanktionsvorschriften (Art. 5k EU-VO 833/2014) abgeben.Angebote sind bis 17.11.2026, 11:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 17. November 2026
Termin / FristOKT2026 JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL OKT JAN2029
Veröffentlichung12. Okt. 2026
Bieterfragen-Frist12. Okt. – 9. Nov. 2026
Beantwortung Bieterfragen10. Nov. 2026
Angebotsfrist17. Nov. 2026
Rügefrist erkennbare Verstöße17. Nov. 2026
Bindefrist17. Nov. – 4. Dez. 2026
Zuschlagsfrist4. Dez. 2026
Preisfixierung Lieferjahr 202715. Dez. 2026
Liefersicherung Lieferjahr 20271. Jan. 2027
Lieferzeitraum1. Jan. 2027 – 1. Jan. 2029
Lieferjahr 20271. Jan. 2027 – 1. Jan. 2028
Preisfixierung Lieferjahr 20283. Aug. 2027
Liefersicherung Lieferjahr 20281. Jan. 2028
Lieferjahr 20281. Jan. 2028 – 1. Jan. 2029
Nachweis GModG-Anteil Lieferjahr 202728. Feb. 2028
Nachweis GModG-Anteil Lieferjahr 202828. Feb. 2029
VertragsschlussDatum offenVertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande, ohne gesonderte Unterzeichnung; Datum des Zuschlags nicht bekannt
Datenprüfung AbnahmestellenDatum offenUnverzüglich nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer
Rügefrist nach ErkennenDatum offen10 Kalendertage nach Erkennen des Verstoßes, Rüge gegenüber dem Auftraggeber
NachprüfungsantragDatum offen15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
Mehr-/MindermengenabrechnungDatum offenJe Lieferjahr nach Vorliegen der zwölf THE-Monatswerte des Lieferjahres
Zahlungsfrist RechnungDatum offen30 Kalendertage ab Eingang einer prüffähigen Rechnung
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis (Dienstleistungspreis, DLP-Gesamtwertungsbetrag)100%

    Bewertung allein anhand der angebotenen Dienstleistungspreise je Preisgruppe und Lieferjahr, multipliziert mit den Referenzmengen. Der Energiepreis (THE-Settlement) fliesst in der ersten Stufe nicht ein; in der zweiten Stufe Vergleich Grundangebot mit Alternativangebot 90/10 (Gesamtvergleichspreis, 10-%-Präferenzregel).

DLP-Gesamtwertungsbetrag Grundangebot [EUR netto] = Summe über alle Preisgruppen und Lieferjahre von (Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh netto] × Referenzmenge der Preisgruppe [kWh] ÷ 100). Erste Wertungsstufe: niedrigster DLP-Gesamtwertungsbetrag belegt den ersten Rang. Zweite Wertungsstufe (nur beim erstplatzierten Bieter, falls wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 vorliegt): Gesamtvergleichspreis Alternativangebot 90/10 darf Gesamtvergleichspreis Grundangebot × 1,10 nicht übersteigen (10-%-Präferenzregel); Wertungsenergiepreis = Settlementpreis THE Natural Gas Year Future am letzten Handelstag vor Ablauf der Angebotsfrist.

KI-Hinweis: Die Bekanntmachung nennt Preis als alleiniges Zuschlagskriterium; Unterlagen (Ziffer 7 Aufforderungsschreiben, Ziffer 11 Leistungsbeschreibung) bestätigen die reine Preiswertung mit zweistufiger Rangfolge und Präferenzregel für das Alternativangebot 90/10.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Gegenstand und Lieferzeitraum

Liefergegenstand: Gasvollversorgung (Erdgas) der Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils inkl. der für die Belieferung erforderlichen Netznutzung.Lieferzeitraum: 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2029, 06:00 Uhr (zwei Lieferjahre: 2027 und 2028).Abnahmestellen: ca. 25 Abnahmestellen in Eislingen/Fils (PLZ 73054), darunter Standardlastprofil-Abnahmestellen (SLP) und registrierende Leistungsmessung-Abnahmestellen (RLM).Referenzmengen:Lieferjahr 2027: ca. 5.924.946 kWh/a (23 SLP, 2 RLM)Lieferjahr 2028: ca. 5.628.476 kWh/a (23 SLP, 2 RLM)Lieferung frei Übergabestelle (in der Regel Eigentumsgrenze Verteilnetz/Kundenanlage).Netznutzung und Messstellenbetrieb sind nicht vom Bieter zu erbringen, soweit sie vom zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber erbracht und nicht Gegenstand einer Unterauftragsvergabe des Bieters sind.

Angebotsvarianten (Grundangebot und Alternativangebot)

Grundangebot (Pflicht):Vollständige Erdgaslieferung ohne besondere Gestehungsvorgaben.Im zweiten Lieferjahr (2028) sind die zwingenden gesetzlichen Anforderungen (z. B. Grüngasquote, besonderer Gasanteil) zu erfüllen.Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Quoten oder höherwertige Gasqualität werden nicht verlangt.Energiepreis = Settlementpreis des THE Natural Gas Year Future (EEX) je Lieferjahr, einmalige vollständige Preisfixierung (15.12.2026 für 2027; 03.08.2027 für 2028) + Dienstleistungspreis (ct/kWh netto).Alternativangebot 90/10 (optional, nur zusammen mit Grundangebot für dasselbe Los):Je Lieferjahr: 90 % Erdgas (Energiegehalt kWh) und 10 % GModG-konformes Gas.Erlaubte Energieträger für den GModG-Anteil: Biomethan, grüner/blauer/türkiser/orange Wasserstoff, Derivate und Kombinationen.Gesonderter GModG-Festpreis (ct/kWh netto) je Lieferjahr (2027 und 2028); Festpreise dürfen voneinander abweichen.Nachweis des 10 %-Anteils spätestens bis 28.02. des Folgejahres.

Pflichten des Auftragnehmers (Auszug)

Bereitstellung der zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs erforderlichen Gasmenge.Einhaltung der Gasqualitäts- und Netzbetreiber-Vorgaben.Marktkommunikation, Anmelde-/Ummelde-/Abmeldeprozesse, Lieferantenrahmenverträge mit Netzbetreibern.Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung der Belieferung; Abschluss/Änderung von Anschlussnutzungsvereinbarungen (Vollmacht).Mess- und Verbrauchsdatenmanagement, Abrechnung, Rechnungsstellung und Lieferpreisermittlung.Datenlieferung an Auftraggeber (Verbrauchs-, Identifikations-, Lastgangdaten; Einzelaufstellung, CSV/Excel).Behandlung von Mehr- und Mindermengen (THE-Jahresdurchschnittspreis, Servicepauschale 0,10 ct/kWh netto).Störungs- und Unterbrechungsmanagement.Weitergabe von Kommunalrabatt; transparente Abrechnung.Abwicklung von Änderungen im Abnahmestellenbestand (Hinzukommen, Entfallen, Änderung).Eine zentrale Ansprechstelle für Vertragsdurchführung benennen.Nach Zuschlag Abnahmestellendaten auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.

Mengenregelungen und Preisbildung

Preisgruppen: SLP und RLM (getrennte Dienstleistungspreise).Toleranzband: ± 10 % der Gesamt-Referenzmenge je Lieferjahr.Maximal beziehbare Menge: 175 % der Referenzmenge.Dienstleistungspreise: in ct/kWh netto, je Preisgruppe und Lieferjahr, maximal 4 Nachkommastellen.Preisbildung Erdgasanteil: Settlementpreis THE Natural Gas Year Future (EEX), einmalige vollständige Preisfixierung je Lieferjahr.Gesetzliche CO₂-/Emissionshandelskosten sind nur in tatsächlicher Höhe und ohne Aufschlag weiterzuberechnen, sofern anfallend.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Ausschlussgründe und rechtliche Eignung

Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.Bei Ausschlussgründen: ggf. vollständige Offenlegung inklusive etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten (kein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB).Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen.Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 EnWG erfüllt oder nicht einschlägig; keine Untersagung der Tätigkeit durch die Regulierungsbehörde (§ 5 Abs. 5 EnWG, falls anwendbar).Erklärung zu EU-Sanktionsvorschriften (Art. 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014): weder Bieter noch beteiligte Unternehmen unterliegen einem Zuschlags- oder Vertragserfüllungsverbot; bei Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzeln.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestens zwei abgeschlossene, vergleichbare Energielieferungen in den letzten drei Jahren.Je Referenz: Angabe von Auftraggeber/Kunde, Lieferzeitraum, Lieferumfang p. a., Anzahl belieferter Objekte.Ggf. Nutzung der Eignungsleihe: Nachweis der Leistungsfähigkeit über Kapazitäten anderer Unternehmen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angabe des Gesamtumsatzes im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.Mitarbeiterzahl (gesamt).Angaben zu Zertifizierungen.Eigenerklärung zur Sicherstellung der Belieferung: mindestens 75 % der maßgeblichen Referenzmenge je Lieferjahr müssen vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abgesichert sein; auf Anforderung zu bestätigen; Nachweise für einen eventuellen Wirtschaftsprüfer bereithalten.Konkrete Mindestumsätze oder weitere finanzielle Schwellenwerte sind in den vorliegenden Unterlagen nicht beziffert.

Angaben zu Unterauftragnehmern und Bietergemeinschaften

Unterauftragnehmer: entweder 'ohne Unterauftragnehmer' ankreuzen oder vorgesehene Teilleistungen, Unternehmen und Anteil angeben.Eignungsleihe: in Anspruch genommene Unternehmen und das entsprechende Eignungskriterium/die Kapazität angeben.Bietergemeinschaft: ankreuzen; bevollmächtigtes Mitglied und weitere Mitglieder benennen; Anlage 3 ist von jedem Mitglied einzeln einzureichen.Vor Einsatz weiterer (Unterauftragnehmer-/Lieferanten-)Unternehmen ist zu prüfen, ob ein Verbot nach Art. 5k EU-VO 833/2014 besteht.

Hinweise zur Nachweisführung

Eignungsnachweise sind über die Bietererklärung (Anlage 2) zu erbringen; bei Sanktionen ergänzend Anlage 3.Optionale Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufiger Nachweis zulässig.Nicht preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden.Bei Änderungen relevanter Gegebenheiten sind diese unverzüglich über die Vergabeplattform (während des Verfahrens) bzw. in Textform an den Auftraggeber (nach Zuschlag) mitzuteilen.Auf Verlangen: Beteiligungsverhältnisse, wirtschaftlich Berechtigte, vorgesehene Unterauftragnehmer/Lieferanten/Eignungsgeber und deren Auftragswertanteile nachweisen.
Referenzprojekte
mindestens 2 ReferenzenZeitraum: letzte drei Jahre (vor Angebotsabgabe)

Mindestens zwei bereits abgeschlossene, vergleichbare Energielieferungen

Vergleichbare Energielieferungen; je Referenz Angabe von Auftraggeber/Kunde, Lieferzeitraum, Lieferumfang p. a., Anzahl belieferter Objekte

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 74%4–10 · 25%11+ · 1%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 15 erledigt
Angebotsformulare und Preisblätter
Eigenerklärungen und Nachweise
Technische und wirtschaftliche Eignung
Angebotsabgabe und Formalitäten
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Stadtverwaltung Eislingen/Fils | Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
73054 Eislingen
Ort
73054 Eislingen / Fils
Kategorie
Baden-Wuerttemberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
73054 Eislingen / Fils
Baden-Württemberg

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