Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Main-Spessart schreibt öffentliche Buslinienverkehre (Personenbeförderung im Straßenverkehr) in 3 Losen aus: Los 1 (Linienbündel 3), Los 2 (Linienbündel 6) und Los 3 (Linie 634). Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre (01.08.2027 – 31.07.2037). Bieter können Angebote für eines oder mehrere Lose abgeben; Kombinationsangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem Kriterium Preis. Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform subreport.de einzureichen. Die Eignung wird über Eigenerklärungen (keine Ausschlussgründe, finanzielle Leistungsfähigkeit, Referenzen) und ein Preisblatt nachgewiesen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis100%
Niedrigster Wertungspreis je Los; berechnet aus Vollkostenpreis (P1 fahrzeugabhängige Kosten, P2 zeitabhängige Kosten, P3 fahrleistungsabhängige Kosten, P4 Regiekosten) zuzüglich Wertungsaufschläge auf fortschreibungsfähige Kostenanteile gemäß Verkehrsvertrag § 14.
Wertungspreis = Vollkostenpreis (VP = P1+P2+P3+P4) zzgl. Wertungsaufschläge: WA1 = 10% auf P2, WA2 = 10% auf 60% von P4, WA3 = 10% auf P3 (Kraftstoff), WA4 = 10% auf P3 (Sonstiges), WA5 = 10% auf 20% von P4. Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinienverkehr nach festen Fahrplänen
Erbringung der Personenbeförderung im Linienverkehr nach § 42 PBefG (fester Verkehr, ohne Anmeldeerfordernis) entsprechend den verbindlichen Fahrplänen in Anlage 2 zum Verkehrsvertrag (2.1 für Los 1, 2.2 für Los 2, 2.3 für Los 3). Die Linien sind jeweils nach Anlage 2a zum Verkehrsvertrag definiert.
Fahrzeuge und Fahrzeuganforderungen
Einsatz von Fahrzeugen gemäß Anlage 3 zum Verkehrsvertrag (Solobus, verlängerter Solobus, Gelenkbus, Kleinbus) in den Anforderungskategorien A und B – u. a. mit Betriebsleittechnik (Funk, Mobiltelefon, ITCS/RBL), Fahrgastinformations- und Vertriebstechnik (Fahrscheindrucker, Validatoren). Die Fahrzeuge sind nach Anlage 4 einheitlich zu gestalten (Grundfarbe RAL 7035, Streifen RAL 6029, NVM-Logo, Landkreis-Logo).
Verkehrstageverteilung (Normjahr, Grundlage der Kalkulation):
Tag-/Nachtzeiten: Tag 05–22 Uhr, Nacht 22–05 Uhr.
Fahrpersonal, Betriebsorganisation und Schulungen
Vorhaltung des erforderlichen Fahrpersonals (Einsatzstunden-Leistung gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2) und einer Betriebsstätte (max. 20 km von einer Haltestelle des bedienten Loses entfernt) mit verantwortlichem Betriebsleiter nach § 4 BOKraft (mind. 30 Std./Woche Präsenz während Bürozeiten). Benennung eines Verkehrsleiters nach VO (EG) Nr. 1071/2009 inkl. Vertretung.
Fahrpersonal muss alle gesetzlichen Anforderungen (PBefG, BOKraft, StVO, StVZO, StVG) erfüllen und über Deutsch-Sprachniveau B1 GER verfügen. Jährliche Fahrerschulungen von 4 Stunden (Orts-, Verkehrs-, Tarif- und Bordrechnerkenntnisse, Umgang mit Konflikten) – Termine bis spätestens Januar jeden Jahres, in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Fahrausweisvertrieb, Einnahmen und Tarifanwendung
Fahrausweisvertrieb und -kontrolle inkl. Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts. Einnahmenabführung an den Einnahmepool des Verkehrsverbundes Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH. Abschluss der erforderlichen Kooperations- und Einnahmeaufteilungsverträge mit der NVM sowie Überlassungsvertrag für Validatoren (Bankkarten-Tap-in/Tap-out/IDBT). Anwendung der jeweils geltenden Verbundtarife.
Fahrgastinformation und Echtzeitdaten
Lieferung von Solldaten (Jahres-/Periodenfahrplan, Haltestellen, Linien, Tarife) und Echtzeitdaten (Istdaten, Prognosen, Textmeldungen) nach Anlage 6 (DEFAS-Bayern-Anhang) über die VDV-Standardschnittstellen (u. a. VDV 452, 453, 454). Bereitstellung u. a.: Solldaten mind. 6 Wochen vor Gültigkeit, Haltestellendaten 6 Wochen vor Gültigkeit, mittelfristige Änderungen mind. 18 Tage vor Gültigkeit, Prognosedaten ÖPNV spätestens 90 Minuten vor fahrplanmäßigem Fahrtbeginn, Istdaten max. 1 Minute alt (Ziel 10 Sek.).
Saubere Fahrzeuge (CVD) und emissionsfreier Bonus
Die Beschaffung fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG (Förderung sauberer Fahrzeuge). Für emissionsfreie Fahrzeuge (SL-A) ist ein Bonus von 14.500 € pro Fahrzeug und vollem Kalenderjahr vorgesehen – max. 32,5 % der Fahrzeuge je Los sind bonusfähig. Voraussetzung: Anzeige min. 30 Tage vor erstem Einsatz; Nachweis binnen 30 Tagen nach Kalenderjahresende (Dokumentation über 85 %-Schwellenwert).
Abstellflächen, Sicherheit und Vertrieb
Nachweis von Abstellflächen für alle Fahrzeuge (inkl. Reserve/Ersatz) spätestens zu Betriebsbeginn; max. 30 Fahrminuten vom Bediengebiet entfernt. Vertriebssicherheit gemäß Anlage 5: zertifizierte Druckereien für Fahrscheine, Sicherheitsmerkmale, abschließbare Lagerung, monatliche Inventuren, Dokumentationspflichten, Aufbewahrung mind. 10 Jahre.
Berichtswesen und Qualitätssicherung
Vorlage kalkulierter Umlaufplanung (Ausgangsumlauf) 4 Wochen nach Zuschlag; Nachweis über die Bestellung der Neufahrzeuge 4 Wochen nach Zuschlag; Fahrzeugbeschaffungskonzept 14 Tage nach Zuschlag. Monatliche Qualitäts-/Status-Berichte an den Auftraggeber bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats. In den ersten 6 Monaten nach Betriebsaufnahme zusätzlich monatliche Sachstandsberichte zur Betriebslage. Nachweise zu Fahrzeug-, Personal- und Infrastrukturverfügbarkeit bis 15.03.2027; Schulungen und Bordrechner-/Validatoren-Ausstattung bis 30.06.2027.
Rechts- und Vertragsrahmen
Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften (insb. PBefG, StVZO, BOKraft, StVO, StVG sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften). Beantragung der Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG (ggf. einstweilige Erlaubnisse § 20 PBefG) unverzüglich nach Zuschlag. Nachweis einer Haftpflichtversicherung vor Betriebsaufnahme (Gesamtdeckung mind. 100 Mio. €; Personenschäden mind. 8,0 Mio. € je geschädigter Person); Bestätigung der Versicherung zugunsten des Auftraggebers. Beantragung von Ausgleichszahlungen (u. a. §§ 228 ff. SGB IX, Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007). Abwehr konkurrierender Verkehre auf Weisung des Auftraggebers; Hinnahme von Zu-, Ab- und Umbestellungen innerhalb der vertraglich vorgesehenen Korridore.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB) – Eigenerklärung Vordruck 5
Der Bieter darf nicht ausgeschlossen sein. Mit Vordruck 5 ist u. a. zu erklären, dass in den letzten 5 Jahren keine Verurteilungen wegen Straftaten nach § 123 Abs. 1 GWB (z. B. Bestechung, Betrug, Terrorismus, Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung) und nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III / §§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG vorliegen; Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt wurden; keine Verfehlungen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, keine Insolvenz, keine Liquidation, keine schweren die Integrität infrage stellenden Verfehlungen, keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, kein Interessenkonflikt, keine mangelhafte frühere Auftragsausführung, kein Verstoß gegen MiLoG/AEntG mit Geldbuße ≥ 2.500 € und gegen § 24 Abs. 1 LkSG vorliegen (jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre, sofern einschlägig).
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB) und Beförderungspflichten
Es dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Außerdem kein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Sätze 1–3 PBZugV.
Eigenerklärung Russland-Sanktionen – Vordruck 6
Mit Vordruck 6 ist zu erklären, dass weder eine russische Staatsbürgerschaft noch eine Ansässigkeit in Russland vorliegt, keine >50 %ige Beteiligung durch Russland-Bezugspersonen besteht, kein Handeln im Auftrag solcher Personen erfolgt und keine Bezüge zu Personen auf der EU-Sanktionsliste (Anhang I EU-VO 269/2014) bestehen (EU-VO 833/2014 i. V. m. 2033/2025).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Eigenerklärung, dass der Bieter über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt, um laufende finanzielle Verpflichtungen einschließlich dieses Auftrags zu erfüllen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise gemäß § 45 Abs. 4 und 5 VgV vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass der Bieter über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hier ausgeschriebenen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind, dass er ein Busunternehmen unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen kann und den Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren gewährleistet. Die Eigenerklärung ist durch Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen (Vordruck 4) zu belegen.
Kapazitäten Dritter und Bietergemeinschaften
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen (Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbar) – als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer, als Auftragnehmer oder in artverwandten Geschäftsfeldern (z. B. Schülerbeförderung)
über Vordruck 4; alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV; weitere Angaben ggf. auf gesondertem Beiblatt