Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt für Bauhauptgewerksarbeiten am denkmalgeschützten Schloss Allstedt (Museum). Ziel ist die Umsetzung von Brandschutzanforderungen gemäß Brandschutzkonzept (Sonderinvestitionsprogramm, 2. Bauabschnitt).
Umgesetzt werden unter anderem: statische Sicherung und Sanierung der Holzbalkendecken im Dachgeschoss des Nordflügels, Errichtung von Laufgängen im Dachstuhl für ein Rauchansaugsystem, Schließen von Bodenkanälen, Trockenbau- und Türtäusche inkl. brandschutztechnischer Ertüchtigung sowie Putz- und Malerarbeiten an Oberflächen.
Bieter müssen unter anderem Erfahrung mit denkmalgeschützten Objekten nachweisen (mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Angebotsfrist: 23.09.2026, 13:00 Uhr. Ausführungsende: 31.12.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen
Brandschutzmaßnahme (BA 2) am Schloss Allstedt als Sonderinvestitionsmaßnahme (SIP) der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt. Ausführungsort: Am Schloss 4, 39279 Gommern (Leitzkau). Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Einzeldenkmal, das als Museum genutzt wird. Sämtliche Leistungen sind unter Denkmalschutzauflagen und in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde sowie der Bauleitung zu erbringen.
Baustellenbedingungen / Logistik
Erschwerte Transportbedingungen durch enge Durchfahrten (ca. 2,50–3,80 m). Gerüstbrücke über den Burggraben erforderlich. Während Öffnungszeiten des Museums (10–18 Uhr) sind Besucherwege freizuhalten. Im und am Gebäude gilt absolutes Rauchverbot.
Ausführungszeitraum
Beginn 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens; abnahmereife Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026. Verzugsvertragsstrafe 0,50 % pro Tag, maximal 5,00 % der Auftragssumme.
Pflichten aus dem LV (baustellenbezogen)
Erstellung SiGe-Plan und A+S-Plan, Betriebsanweisung nach DGUV Regel 101-004 und TRGS 524, behördliche Anmeldungen, Beachtung der Baustellenverordnung. Nach Auftragserteilung sind statische Unterlagen zu prüfen und örtliche Aufmaße als Planungsgrundlage zu nehmen. Stundenlohnarbeiten sind vorab mit der Bauüberwachung abzustimmen und nachzuweisen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeiner Eignungsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen: Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. genügt.
Nicht präqualifizierte Bieter: Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) mit dem Angebot vorlegen. Auf Verlangen sind die zugrunde liegenden Bescheinigungen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) in deutscher Sprache vorzulegen.
Referenzen denkmalgeschützte Objekte
Mindestens 3 Referenzen über die Bearbeitung denkmalgeschützter Objekte in den letzten 3 Jahren. Erforderlich ist die Bestätigung der jeweiligen Auftraggeber inkl. Ansprechpartner. Die Anforderung gilt auch für Nachunternehmer.
Personelle Ausstattung
Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Nachweis ist auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung)
Allgemeine Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.500.000 € für Personenschäden sowie 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis wird vom Bestbieter nach Zuschlagsabsicht gefordert. Unterschreitung gilt als Ausschlusskriterium.
Nachunternehmer
Tariftreue und Mindeststundenentgelt (Sachsen-Anhalt)
Eigenerklärung zu Tariftreue, Vergabemindestlohn (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b TVergG LSA) sowie Entgeltgleichheit für Leiharbeitnehmer ist Bestandteil des Angebots. Tarifdatenblatt aus dem Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt ist beizufügen. Verstöße führen zum Angebotsausschluss. Für den Einsatz von Nachunternehmern/Verleihern ist eine zusätzliche Eigenerklärung (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA) erforderlich. Entgeltabrechnungen können verlangt werden.
Bearbeitung denkmalgeschützter Objekte
Bestätigung der Auftraggeber mit Ansprechpartnern; gilt auch für Nachunternehmer