Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Entwässerungsbetriebs Lutherstadt Wittenberg (ELW 16/2026)
Es geht um die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Kläranlage Wittenberg um eine 4. Reinigungsstufe. Im Kern soll untersucht werden, wie sich die in der EU-Richtlinie geforderten anthropogenen Spurenstoffe (z.B. Diclofenac, Carbamazepin) zu mindestens 80 % aus dem Abwasser entfernen lassen – mit echten Messwerten aus einem Messprogramm und aus Laborversuchen.
Als Ergebnis wird ein Bericht erwartet, der verschiedene technische Varianten (z.B. Ozonung, Aktivkohle) auslegt, die Kosten, den Energiebedarf und das Treibhausgaspotential gegenüberstellt und eine Empfehlung für die Vorzugsvariante ausspricht.
Das ist zu tun:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand & Anlass
Die Kläranlage Wittenberg (180.000 EW-Ausbaugröße, Standort Heinrich-Heine-Str. 8, 06886 Lutherstadt Wittenberg) soll um eine 4. Reinigungsstufe erweitert werden. Anlass sind die Anforderungen der EU-Richtlinie 2024/3019 (KARL): mindestens 80 % Eliminationsleistung (Mittelwert) für 12 definierte anthropogene Spurenstoffe. Späteste Fertigstellung der Studie: 31.12.2028. Ausführungsbeginn: möglichst ab Zuschlagserteilung.
Die Studie dient als Entscheidungsgrundlage, um vor der Detailplanung die technisch, wirtschaftlich und ökologisch beste Variante festzulegen.
Zieldefinition – zu behandelnde Spurenstoffe
Kategorie 1 (sehr leicht zu behandeln): Amisulprid, Carbamazepin, Citalopram, Clarithromycin, Diclofenac, Hydrochlorothiazid, Metoprolol, Venlafaxin.
Kategorie 2 (leicht zu entfernen): Benzotriazol, Candesartan, Irbesartan, ein Gemisch aus 4- und 5-Methylbenzotriazol.
Zielwert: Eliminationsleistung ≥ 80 % (Mittelwert) für diese Stoffe.
Datengrundlage
Position 1 – Auswertung der Dimensionierungsgrundlagen
Auswertung der bereitgestellten Betriebstagebücher für den Zeitraum 01/2023–06/2026. Erhebung/Bereitstellung von mindestens:
Position 2 – Zieldefinition
Definition des Bemessungsziels: ≥ 80 % Elimination (Mittelwert) für die unter „Zieldefinition – zu behandelnde Spurenstoffe" gelisteten Stoffe der Kategorien 1 und 2 gemäß EU-Richtlinie 2024/3019.
Position 3 – Laborversuche
Durchführung von mindestens 9 Batch-Versuchen:
Zu analysierende Parameter: Spurenstoffe, CSB, DOC, TOC, TNb, NO2-N, Pges, PO4-P, Bromat, NDMA.
Bestimmungsmethoden inklusive Bestimmungsgrenzen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Versuchsaufbau ist zu beschreiben und muss die Mindestanforderungen A–D erfüllen.
Position 4 – Variantenauswahl
Auf Basis der Laborergebnisse Ableitung sinnvoller verfahrenstechnischer Varianten (Ozonung, Aktivkohle, Kombination, ggf. weitere Vorschläge des Auftragnehmers) für die 4. Reinigungsstufe.
Position 5 – Auslegung der drei Verfahrensvarianten
Verfahrenstechnische Auslegung der drei ausgewählten Varianten. Lieferung umfasst:
Position 6 – Kostenberechnung
Kostenermittlung mit Genauigkeit auf Vorplanungsniveau (±30 %) je Variante:
Damit ist die spätere Wirtschaftlichkeitsbewertung möglich.
Position 7 – Energie- und Klimawirkung
Vergleich der Varianten hinsichtlich:
Methik und Datengrundlage zur Ermittlung sind mit dem Angebot vorzulegen.
Position 8 – Bewertung & Empfehlung
Bewertung der drei Varianten anhand von Platzbedarf, Anbindung, Betriebsaufwand und Kosten sowie weiterer plausibler Kriterien. Ableitung einer klaren Empfehlung für eine Vorzugsvariante.
Position 9 – Vor-Ort-Termine
Preise sind sowohl für die zwei Pflicht-Termine als auch pro Bedarfstermin anzugeben.
Position 10 – Abschlussbericht & Ergebnispräsentation
Lieferung des Abschlussberichts inkl. Ergebnispräsentation:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Referenzen
Nachweis der Eignung über 5 Referenzen zu bereits erstellten Machbarkeitsstudien. Mindestens eine dieser Referenzen muss die Entfernung von Spurenstoffen bei der Abwasserbehandlung zum Gegenstand haben. Pflichtangaben je Referenz:
Die Referenzvorlage ist als Ausschlusskriterium gekennzeichnet – bei Nicht-Erfüllung erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Laborqualifikation
Nachweis der Eignung für die Laborversuche durch Zertifikate oder alternativ über Referenzen, Ringversuche oder vergleichbare Zusammenarbeiten.
Rechtliche Zuverlässigkeit
Über die standardisierte Bewerbererklärung gem. RdErl. MW 21.11.2008 ist nachzuweisen
Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Equal Pay
Über die Eigenerklärung nach § 11 TVergG LSA muss sich der Bieter (und bei Einsatz von Nachunternehmern/Verleihern auch diese) verpflichten zur:
Sonstige Nachweise aus dem Angebotsschreiben
Mit dem Angebot abzugeben sind Erklärungen/Nachweise zu:
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist zusätzlich eine Unterauftragnehmer-Übersicht Pflicht.
5 Referenzen über die Erstellung von Machbarkeitsstudien; mindestens eine davon muss die Spurenstoffelimination bei der Abwasserbehandlung betreffen.
Je Referenz: Zeitraum der Studie, Aufgabenstellung, Auftraggeber und Kontaktdaten (Position, Name, Telefon, E-Mail) einer aussagefähigen Ansprechperson des Auftraggebers. Vorlage der Referenzliste ist ein Ausschlusskriterium.