Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird geboten?
Komplettsanierung des Schulgebäudes C1 der August-Hermann-Werner-Schule in Markgröningen (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum). Ausgeschrieben sind Putz-, Maler- und Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten (WDVS).
Umfang (ca.):
Geschätzter Auftragswert: ca. 279.272,44 EUR
Wichtige Hinweise:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusführungsrahmen und Baustellenbedingungen
Standort: Elisabeth-Kallenberg-Platz 6, 71706 Markgröningen (August-Hermann-Werner-Schule, Gebäude C1).
Bauzeit: 02.11.2026 – 02.08.2027 (ca. 9 Monate).
Arbeitszeiten: Mo–Fr 07:00–17:00 Uhr; bei laufendem Schulbetrieb lärmintensive Arbeiten erst ab 14:00 Uhr. Abweichende Zeiten nur nach Abstimmung mit der Bauherrschaft.
Baustelleneinrichtung: Eingeschränkte Flächen; zusätzlicher Bedarf vorab mit Nutzer und Bauleitung abstimmen. Materialtransport nur über das Treppenhaus (Aufzüge nicht für Materialtransport zugelassen).
Baustellenbesprechungen: wöchentlich; Bautagesberichte wöchentlich an den Auftraggeber.
Baufristenplan: als digitales Balkendiagramm innerhalb von 14 Werktagen nach Auftragserteilung zu übergeben.
Abnahme: abnahmerelevante Dokumentationen sind 14 Tage vor Abnahmetermin auf dem PlanTeam-Server bereitzustellen.
Schadstoff- und Entsorgungspflichten
Das Gebäude ist voruntersucht auf Asbest, KMF (künstliche Mineralfasern), PCB und Blei (z. B. 25.700 mg/kg Blei in Geländeranstrichen, Probe B 88). Bei Feststellung zusätzlicher Schadstoffe in zu entsorgenden Teilen ist der Auftraggeber unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren.
Schadstoffentsorgung: TRGS 505 und DGUV-Regelwerk einhalten; schadstoffbelastete Materialien sind gesondert zu entsorgen (nicht in den Einheitspreisen enthalten, wird gesondert vergütet).
Allgemeine Abfallentsorgung: gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Altholzverordnung (AltholzV) und TA Siedlungsabfall. Der Auftragnehmer wird Abfallerzeuger und -besitzer der Bau- und Abbruchabfälle und übernimmt die Pflichten zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung (getrennte Erfassung, anerkannte Regeln der Technik, NachwV).
Rauchverbot auf der gesamten Baustelle.
Schutz- und Reinigungsarbeiten
Schutzabdeckungen für Fenster, Türen, Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, Duschwannen), Leuchten, Lüftungsleitungen, Gardinenschienen, Holzbalken und Innenrutsche. Vorhaltezeit innen: 12 Wochen ab Aufbau.
Für WDVS-Arbeiten außen: Schutzabdeckungen für Fenster und Wandflächen (Alu-Raute, HPL-Platte, Beton Lichtschacht); Vorhaltezeit außen: 5 Wochen ab Aufbau.
Schutzzaun (Bretterrahmen mit Maschendraht, H 2 m) aufstellen, vorhalten (5 Wochen) und räumen.
Gerüst- und Nebenarbeiten
Aufbau, Gebrauchsüberlassung (2 StWo) und Abbau eines fahrbaren Gerüsts (Rahmen 0,75 kN/m², L 2,57 m, B 0,7 m, 2 Lagen, Höhe 4 m). Standsicherheitsnachweis ist zu erbringen.
Schutzzaun (Bretterrahmen mit Maschendraht, H 2 m) aufstellen, vorhalten (5 Wochen) und räumen.
Stundenlohnarbeiten: Facharbeiter/in, Arbeiter/in, Helfer/in – je 20 h.
Pflichten zu Personal und Vertragsbedingungen
Stammpersonal: Mindestens 70 % der Bauleistung mit eigenen Stammarbeitskräften; bei Nachunternehmereinsatz müssen auch diese mind. 70 % Stammpersonal einsetzen. Vor Baubeginn ist ein Verzeichnis der eingesetzten Arbeitskräfte (getrennt nach eigenem Betrieb und Dritten) unaufgefordert zu übermitteln; Personalaustausch ist unverzüglich in Textform zu melden.
Tariftreue/Mindestlohn (LTMG): Verpflichtung zur Gewährung gesetzlicher Mindestlöhne (MiLoG) bzw. tarifvertraglicher Bedingungen (AEntG); Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Kontroll- und Nachweispflichten (Entgeltabrechnungen, Steuerabgaben, NU-Verträge) sind zu akzeptieren; Vertragsstrafe bis 1 % des Auftragswerts pro Verstoß (max. 5 % insgesamt), fristlose Kündigung und Ausschluss bis 3 Jahre möglich.
Datenverarbeitung/Einwilligung: abzugeben.
IT-Sicherheit: Pflicht zur Meldung von Cyberangriffen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrensart und Zuschlag
Verfahrensart: Offenes Verfahren (öffentliche Ausschreibung) gemäß VOB/A Abschnitt 2.
Zuschlagskriterium: ausschließlich Preis (niedrigster Preis).
Bieterfreigabe für KMU: Nein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Bauleistungen (inkl. ARGE-Anteile). Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Putz-/Maler-/WDVS-Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengenangaben, durchschnittliche Beschäftigtenzahl, technische/gerätespezifische Anforderungen, vertragliche Bindung, Bestätigung des Auftraggebers).
Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte.
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal).
Registrierung und Erlaubnisse
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK – oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Ausschlussgründe
Kein laufendes Insolvenz- oder Liquidationsverfahren (ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan).
Keine schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Keine Verurteilung wegen Verstößen mit Eintrag im Gewerbezentralregister (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 EUR).
Gewerbezentralregister-Auszug erforderlich bei Auftragswert ≥ 30.000 EUR.
Selbstreinigungsnachweis bei Vorliegen von Ausschlussgründen möglich.
Steuer- und Sozialversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (sofern beitragspflichtig), des Finanzamts und der zuständigen Berufsgenossenschaft (qualifiziert, mit Lohnsummen).
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Nachunternehmer und Eignungsleihe
Bei Einsatz von Nachunternehmern oder Kapazitäten Dritter: Benennung der Unternehmen, Nachweis der Verfügbarkeit, Verpflichtungserklärungen (Formblätter 235/236).
Eignungsleihe: Unternehmen müssen geeignet sein und haften gemeinsam.
Stammpersonalpflicht: auch Nachunternehmer müssen mind. 70 % Stammpersonal einsetzen.
LTMG-Verpflichtung: Nachunternehmer sind ebenfalls zur Tariftreue/Mindestlohn zu verpflichten.
Referenzen für einschlägige Bauleistungen (Putz-, Maler- und WDVS-Arbeiten)
Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengenangaben, durchschnittliche Beschäftigtenzahl, technische/gerätespezifische Anforderungen, vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung; vorzulegen mit Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)