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Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – BGF Screenings

AOK Sachsen-Anhalt – Die GesundheitskasseMagdeburg, Sachsen-AnhaltVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 137 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die AOK Sachsen-Anhalt sucht landesweit Kooperationspartner für die Durchführung von Gesundheits-Screenings bei Beschäftigten in Unternehmen. Es handelt sich um ein Open-House-Modell – jeder qualifizierte Anbieter kann einen einheitlichen Rahmenvertrag abschließen. Die Leistungen umfassen vier Präventionsprinzipien: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention.

Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2026. Die Vergütung beträgt 75 Euro brutto pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten. Beauftragung erfolgt durch Einzelauftrag über die AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 137 Tage bis zur Angebotsfrist — 31. Dezember 2026
HEUTE
Termin / FristMÄR2022 SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP
Veröffentlichung23. März 2022
Angebotsfrist31. Dez. 2026
Vertragsbeginnca. 1. Apr. 2022
Vertragslaufzeitca. 1. Apr. 2022 – 31. Dez. 2026
Rahmenvertrag Laufzeitca. 1. Apr. 2022 – 31. Dez. 2026
Vertragsende31. Dez. 2026
Kündigungsfrist31. Dez. 2026
Einladungsfristca. 31. Dez. 2026
Rechnungsstellung31. Dez. 2026
Rechnungszahlung31. Dez. 2026
Rechnungseinwendungen31. Dez. 2026
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Rahmen und Durchführung

Die Leistungen werden landesweit in Sachsen-Anhalt an Gesundheitstagen/-aktionen für Beschäftigte von Unternehmen erbracht. Pro Beschäftigten dauert die Analyse ca. 15–20 Minuten je Präventionsprinzip.

Gemeinsame Anforderungen für alle Präventionsprinzipien:

Erstellung und Beratung zu individuellen GesundheitsprofilenTest- und Messgeräte müssen vor erstem Einsatz mit Wirksamkeitsnachweisen von der AOK Sachsen-Anhalt freigegeben werdenBeratung/Schulung betrieblicher EntscheidungsträgerEigene Erfolgskontrolle durch den AnbieterMöglichkeit zur Beschränkung der Leistungserbringung auf einzelne Präventionsprinzipien

Rechtliche Grundlage: § 20b SGB V. Handlungsleitfaden: „Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V" (Fassung vom 27.09.2021).

Präventionsprinzip 1 – Bewegungsförderliches Arbeiten

Analyse der individuellen Bewegungssituation

Vermittlung von Wissen zur Vorbeugung bewegungsmangelbedingter BeschwerdenAnleitung zur Bewältigung von Muskel-Skelett-BeschwerdenBeratung zur Aufnahme eigenständiger körperlicher Aktivitäten

Geeignete Instrumente: Test- und Messverfahren zur Bewegungssituation.

Präventionsprinzip 2 – Gesundheitsgerechte Ernährung

Analyse der individuellen Ernährungsweisen, Körperzusammensetzung und Vitalwerte

Information und Motivation zu gesundheitsförderlicher ErnährungVerhaltenspräventive Maßnahmen (z.B. bei Übergewicht, Fehlernährung)

Geeignete Instrumente: Test- und Messverfahren zu Ernährung und Körperwerten.

Präventionsprinzip 3 – Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

Analyse der individuellen Stressbewältigungskompetenz

Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenzen zur StressbewältigungRessourcenstärkung der Beschäftigten

Geeignete Instrumente: Test- und Messverfahren zur Stressbewältigungskompetenz.

Präventionsprinzip 4 – Verhaltensbezogene Suchtprävention

Analyse durch Messung des Kohlenmonoxid-Gehalts in der Ausatemluft

Informationsangebote zu suchtrelevanten ThemenStärkung der Motivation zur Nutzung von Suchtpräventionsangeboten

Geeignete Instrumente: CO-Messgeräte für die Ausatemluft.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Qualifikation der Fachkräfte

Die Leistungen dürfen nur durch Fachkräfte mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss erbracht werden, mit Kenntnissen und Fähigkeiten in:

Gesundheitsförderung und PräventionSystemkenntnisse der gesetzlichen ZuständigkeitenProzessmanagementProjektmanagementOrganisationsentwicklung

(analog Leitfaden Prävention, Kapitel 6.7, Seite 116)

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist für die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.

Beispiele geeigneter Berufsgruppen je Präventionsprinzip:

| Präventionsprinzip | Geeignete Qualifikationen (Beispiele) |

|---|---|

| Bewegung | Zertifizierte Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer |

| Ernährung | Zertifizierte Diätassistenten, Ökotrophologen, Ernährungswissenschaftler |

| Stressbewältigung | Zertifizierte Sportwissenschaftler, Sport- und Gymnastiklehrer, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Erzieher |

| Suchtprävention | Zertifizierte Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen, Gesundheitswissenschaftler |

Versicherungsschutz

Der Anbieter muss über einen eigenen, stetigen und ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Police auf Anforderung der AOK Sachsen-Anhalt.

Leistungsfähigkeit

Fähigkeit zur landesweiten Erbringung der Leistungen in Sachsen-Anhalt.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 19%4–10 · 48%11+ · 32%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 10 erledigt
Vertragsunterlagen
Qualifikationsnachweise
Technische Voraussetzungen
Leistungsdokumentation
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Auf einen Blick

Auftraggeber
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Anschrift
39106 Magdeburg
Ort
39106 Magdeburg
Kategorie
Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
39106 Magdeburg
Sachsen-Anhalt

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