Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum NORD) schreibt Beratungs- und Kenntnisvermittlungsmaßnahmen für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II öffentlich aus.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Drei Module je Los:
Wichtige Fristen:
Wertung: Nach dem AMDL-UFAB-Verfahren (100 Punkte) auf Basis einer Fallstudie und fünf Kriterien (regionale Zusammenarbeit 30%, die drei Module je 20%, Personaleinsatz 10%).
Bieter benötigen eine AZAV-Trägerzulassung, mind. 2 Jahre Beratungserfahrung im Bereich Existenzgründung sowie vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungsbereich I – Auftragsbezogene Zusammenarbeit am regionalen Wirtschaftsstandort30%
Beschreibung der relevanten regionalen Akteure und Art/Umfang der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Zielsetzung und Zielgruppe.
- Wertungsbereich II – Methodisches Vorgehen anhand einer Fallstudie60%
Methodisches Vorgehen bei der Beratung und Kenntnisvermittlung, dargestellt anhand einer Fallstudie. Die Kriterien II.1, II.2 und II.3 dienen zusätzlich als Entscheidungskriterien bei Punktegleichstand im Korridor.
- Wertungsbereich III – Personal10%
Sicherstellung der erforderlichen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der Maßnahmenstruktur.
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Leistungspunkte je Wertungsbereich = gewichteter Mittelwert der Kriterienbewertungen (0-3 Punkte) multipliziert mit 100, multipliziert mit den Gewichtungspunkten des Wertungsbereichs. Leistungspunkte insgesamt max. 300. Anschließend Korridor: führendes Angebot ± 10%. Bei Gleichstand innerhalb des Korridors entscheidet die Gesamtpunktzahl der Entscheidungskriterien II.1, II.2, II.3, dann der niedrigere Preis, dann Auslosung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftrag und Zielsetzung
Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige nach § 16c SGB II im Bezirk des REZ NORD.
Ziel: Beendigung bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit. Bedarfsträger sind die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger).
Der regionale Wirtschaftsraum umfasst den Bezirk des Bedarfsträgers sowie daran angrenzende, funktional verflochtene Regionen.
Drei Module der Maßnahme
Die Maßnahme besteht aus drei aufeinander aufbauenden Modulen. Modul 1 ist verpflichtend, Modul 2 und 3 sind fakultativ und werden je nach Bedarf durch den Bedarfsträger freigegeben. Die individuelle Gesamtdauer je Teilnehmenden beträgt maximal 9 Monate. Die Leistungserbringung soll vorrangig vor Ort im Unternehmen des Selbständigen erfolgen.
Modul 1 – Bestandsaufnahme und -analyse (Pflicht):
Modul 2 – Unternehmensoptimierung (fakultativ):
Modul 3 – Neuausrichtung der Selbständigkeit (fakultativ):
Rahmenbedingungen und Laufzeit
Vertragsbeginn: 01.01.2027. Vertragsende: 30.09.2028. Zuweisungskorridor: 01.01.2027–31.12.2027. Bis zu zwei Optionsverlängerungen um jeweils 21 Monate möglich (Optionsziehung jeweils spätestens 3 Monate vor Ende in Textform). Maßnahmefreie Tage: 24. und 31. Dezember. Vertretung bei Krankheit spätestens am 2. Krankheitstag sicherstellen.
Teilnehmerzuführung und -austausch erfolgen durch den Bedarfsträger; Qualitätskontrolle durch den Bedarfsträger. Unterauftragnehmer nur mit vorheriger Zustimmung des REZ. Nach jedem Modulabschluss: individueller Bericht für die Teilnehmenden; nach Maßnahmeende: Gesamtbericht.
Anforderungen an Berater und Beraterinnen
Räumlichkeiten und Ausstattung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrung)
Referenzen und Eignungsleihe
Nachweis vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre – insbesondere Beratungsleistungen mit Schwerpunkt Existenzgründung sowie Erfahrung in der Beratung kleiner/mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen. Kenntnisse bezüglich Anforderungen im gesamten Gründungsprozess, Einschätzung unternehmerischen Potenzials, beraterische Kompetenzen sowie intensive Kenntnisse des regionalen Wirtschaftsraumes.
Eignungsleihe ist möglich (§ 34 Abs. 1 S. 3 UVgO / § 47 Abs. 1 S. 3 VgV), sofern das leihende Unternehmen die Leistung tatsächlich erbringt.
Zulassungen und rechtliche Anforderungen
Datenschutz und Nachhaltigkeit
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Vergleichbare Beratungsleistungen mit Schwerpunkt Existenzgründung sowie Erfahrung in der Beratung kleiner/mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen
Vergleichbare Leistungen insbesondere: Existenzgründungsberatung und KMU-Beratung. Eignungsleihe möglich (§ 34 Abs. 1 S. 3 UVgO / § 47 Abs. 1 S. 3 VgV), sofern das leihende Unternehmen die Leistung tatsächlich erbringt.