Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Celle schließt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von Tank- und Ladekarten für seine Dienstfahrzeuge sowie für motorisierte Gerätschaften an Schulen in seiner Trägerschaft.
Der Auftragnehmer stellt Karten für Kraft- und Elektrofahrzeuge bereit und gewährleistet ein flächendeckendes, gleichmäßig verteiltes Netz an Tankstellen und Ladestationen im Kreisgebiet Celle sowie an den Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland.
Die Rahmenvereinbarung läuft vier Jahre (01.12.2026 bis 30.11.2030). Es handelt sich um eine einheitliche Leistung ohne Aufteilung in Lose.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBereitstellung von Tank- und Ladekarten
Der Auftragnehmer stellt für den Landkreis Celle Tankkarten für Kraftfahrzeuge und Ladekarten für Elektrofahrzeuge bereit.
Die Karten werden für folgende Bereiche benötigt:
Netz an Tankstellen und Ladesäulen
Der Auftragnehmer muss ein flächendeckendes und gleichmäßig verteiltes Netz an Tankstellen im Kreisgebiet Celle sowie an den Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland gewährleisten.
Ebenso muss er ein flächendeckendes und gleichmäßig verteiltes Netz an Ladesäulen im Kreisgebiet Celle sowie an den Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland gewährleisten.
Vertragslaufzeit und Losaufteilung
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2030 (Laufzeit: 48 Monate).
Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt; die gesamte Leistung ist als einheitlicher Auftrag vergeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis
Als Eignungsnachweis muss eines der folgenden Dokumente eingereicht werden:
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Auf Verlangen des Auftraggebers müssen die in der Eigenerklärung FB 124 genannten Nachweise nachgereicht werden.
Angebotsform und Verfahrensvorgaben
Das Angebot ist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Es sind ausschließlich Hauptangebote zugelassen, Nebenangebote sind nicht zulässig.
Die Vorgaben der VOL/B (Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B) sind zu beachten.