Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Thüringer Polizei (Landespolizeidirektion) kauft ein Mehrzweckfahrzeug/Geräteträger (Fahrzeugklasse N2) für den Standort Erfurt. Das Fahrzeug wird mit Anbaugeräten für Winterdienst (Räumschild, Streugerät), Kehrarbeiten (Kehrmaschine) und Transporte (Spriegel/Plane) ausgestattet. Lieferung frei Verwendungsstelle bis 31.03.2027; Vorablieferung erwünscht.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) mittels AnA-Web einzureichen. Angebotsfrist: 27.10.2026, 12:00 Uhr. Zuschlag nach UVgO, alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufgabe im Überblick
Lieferung von 1 Stück Mehrzweckfahrzeug/Geräteträger für die Thüringer Polizei.
Einsatzorte/Lieferadresse: Landespolizeidirektion Thüringen, Sachgebiet 23 – Zentrales Fuhrparkmanagement, Kranichfelder Straße 1, 99097 Erfurt. Einsatz auch an der Landespolizeiinspektion Suhl (Schleusinger Straße 111, 98527 Suhl) genannt.
Lieferung frei Verwendungsstelle bis spätestens 31.03.2027; eine frühere Lieferung ist erwünscht.
Einsatzbereiche:
Fahrzeugbasis (Mehrzweckfahrzeug/Geräteträger, Klasse N2)
Anforderungen an das Fahrzeug:
Anbaugeräte (wechselbare Ausstattung)
1. Räumschild
2. Streugerät
3. Kehrmaschine (Frontkehrmaschine)
4. Spriegel und Plane (für Transportaufgaben)
Preistabelle (anzubietende Positionen)
Folgende Positionen sind in der Preistabelle netto und brutto anzubieten:
Für alle mit 'O' (optional) gekennzeichneten Kriterien sind zusätzliche Nettopreisangaben zu machen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPflicht zur Anerkennung der AGB
Der Bieter muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei verbindlich anerkennen (Eigenerklärung lfd. Nr. 6).
Eine bewusst falsche Erklärung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zum Ausschluss von weiteren Ausschreibungen des Freistaats Thüringen.
Die Anerkennung ist Voraussetzung für den Zuschlag. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters sind im Angebot nicht zulässig.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter muss eine Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben (Vordruck lfd. Nr. 7), in Textform nach § 126b BGB gezeichnet.
Einhaltung Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Mit der Eigenerklärung zum ThürVgG (Vordruck lfd. Nr. 8) erklärt der Bieter die Bereitschaft zur Einhaltung folgender Pflichten:
Die Eigenerklärung muss mit Angebotsabgabe vorliegen; bei Fehlen droht Angebotsausschluss (Nachforderung nach § 10 Abs. 1 ThürVgG, § 56 VgV, § 41 UVgO, § 16a VOB/A möglich).
Technische Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)
Das Angebot erfüllt nur dann die Mindestanforderungen, wenn das angebotene Fahrzeug u. a. folgende Vorgaben einhält (Ausschlusskriterien):
Konkrete unternehmensbezogene Eignungskriterien (z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich aufgeführt.