Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Gemeindebauhof beschafft für rund 115 Mitarbeitende einen vollständigen Mietservice für Arbeits-, Warnschutz-, Schweißer- und Forstkleidung. Der Auftragnehmer stellt die Kleidung einschließlich Größenermittlung und Erstausstattung bereit, liefert und holt sie wöchentlich ab, reinigt und desinfiziert sie, repariert oder ersetzt sie und betreibt eine digitale Plattform für Bestand und Auftragsabwicklung. Zum Umfang gehören außerdem individuelle Schränke, ein Reservebestand und eine 24-Stunden-Notfallversorgung.
Das Angebot muss bis 18.09.2026 um 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über subreport eingereicht werden. Für den Tragetest sind fünf vollständige Kleidungssätze sowie ein zusätzlicher Satz Schweißerkleidung bereitzustellen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis40%
Wertungspreis brutto, errechnet aus Summe der Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit geschätzten Mengenangaben, abzgl. Nachlässe, zzgl. Umsatzsteuer. Bewertung über relative Formel: niedrigster Preis erhält maximale Punktzahl.
- Tragekomfort (Tragetest)60%
Praktischer Tragetest durch eine ausgewählte Probandengruppe (Bedarfsträger), die bei jedem Bieter identisch ist. Bewertung anhand der in der Anlage 'Verfahren für den Tragetest' aufgeschlüsselten Kriterien. Punkte der Probanden werden addiert und mit Faktor 0,6 gewichtet.
Preis: Punkte = (niedrigster Preis / Angebotspreis) × 100, multipliziert mit Faktor 0,4. Tragekomfort: Summe aller Probanden-Punkte, multipliziert mit Faktor 0,6.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMietkleidung und Zielgruppen
Bereitzustellen sind mietweise Arbeits-, Warnschutz-, Schweißer- und Forstkleidung für rund 115 Mitarbeitende des Bauhofs. Der Umfang umfasst unter anderem Jacken, Hosen, Westen, Shirts, Polos, Shorts, Regenkleidung, Schweißerkleidung und eine Schnittschutzhose. Warnschutzkleidung muss mindestens Schutzklasse 2 erreichen und Reflexstreifen besitzen. Schweißerkleidung muss die geforderten Schutznormen erfüllen; die Forstkleidung muss der genannten Schnittschutznorm entsprechen.
Erstausstattung und Kennzeichnung
Vor Vertragsbeginn ist eine vollständige, neuewertige Erstausstattung einschließlich individueller Beratung und Aufmessung bereitzustellen. Jedes Wäschestück erhält einen Barcode zur eindeutigen Zuordnung. Auf Warnschutz- und Arbeitskleidung wird das Logo des Marktes Garmisch-Partenkirchen als 4 cm hoher und 10 cm langer Patch in der jeweils vorgegebenen Farbe angebracht.
Hol- und Bringservice
Ab Vertragsbeginn erfolgt die Abholung verschmutzter und die Anlieferung gereinigter Wäsche wöchentlich an einem für die jeweilige Mitarbeitergruppe einheitlich festgelegten Wochentag. Die gereinigte Wäsche ist innerhalb einer Woche nach Abholung zurückzuliefern. Die vier genannten Standorte sind zuverlässig zu bedienen.
Reinigung, Pflege und Desinfektion
Die Kleidung ist chlorfrei zu waschen und chemothermisch bei mindestens 60 °C zu desinfizieren. Auf Anforderung ist ein Nachweis über die Verwendung eines gelisteten Desinfektionsmittels vorzulegen. Der Transport der Wäsche muss staubgeschützt in geschlossenen Behältern ohne Plastik erfolgen.
Reparatur, Austausch und Größenwechsel
Beschädigte oder verschlissene Kleidung, einschließlich offener Nähte, defekter Reißverschlüsse und fehlender Knöpfe, ist innerhalb von fünf Arbeitstagen zu reparieren. Nicht mehr gebrauchsfähige Stücke sind auszusortieren und im digitalen System zu melden. Ersatzlieferungen und Größenwechsel erfolgen spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Unterbrechung der Versorgung. Für dringende Fälle ist eine Expressversorgung innerhalb von 24 Stunden vorzuhalten.
Reservebestand und Notfallversorgung
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ein ausreichender Reservebestand an Mietwäscheartikeln in gängigen Größen vorzuhalten. Bei dringendem Bedarf muss eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Zusätzlich ist ein Notfall- und Ausfallkonzept für die Versorgungssicherheit vorzuhalten.
Schränke
Für jeden Mitarbeitenden ist ein verschließbarer Schrank bereitzustellen; zusätzlich sind pro Mitarbeitergruppe Schmutzwäscheschränke vorzusehen. Die Schränke umfassen Lieferung, Montage, Wartung und Austausch bei Defekt. Nach Vertragsende sind sie spätestens acht Wochen nach Beendigung abzuholen.
Digitale Plattform
Bereitzustellen, zu betreiben und zu pflegen ist eine webbasierte Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform. Sie muss unter anderem Mitarbeiterverwaltung, Trägerlisten, Bestandsübersichten, Größenverwaltung, Reklamationen, Rechnungen, Vertragsdaten, Exportfunktionen, Foto-Uploads und eine tägliche Bestandsaktualisierung unterstützen. Mindestens drei Mitarbeitende des Auftraggebers erhalten Zugang. Die Software ist montags bis freitags von 6:00 bis 18:00 Uhr verfügbar, ausgenommen bundesweite Feiertage.
Qualität und Schutzfunktionen
Die Kleidung muss den Anforderungen der industriellen Wäsche entsprechen, atmungsaktiv, hautfreundlich, strapazierfähig, ergonomisch geschnitten sowie form- und größenstabil sein. Geforderte Normen und Anforderungen sind unter anderem die industrielle Wäschegeeignetheit nach EN ISO 15797 Methode 8, die UV-Schutzanforderungen nach Standard 801 beziehungsweise EN 13758 sowie die einschlägigen Qualitäts- und Arbeitsschutzanforderungen. Bei wetterfester Kleidung ist ein Wasserdurchgangswert von mindestens 20.000 Pa gefordert.
Rückgabe und Vertragsumgang
Die Mietkleidung ist nach Vertragsende innerhalb von acht Wochen zurückzugeben. Kleidung, Schränke und Software verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält lediglich ein Nutzungsrecht.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und berufliche Eignung
Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 800.000 Euro netto pro Jahr in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Zusätzlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. Euro Deckung je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder die Bereitschaft zum Abschluss im Zuschlagsfall zu belegen. Je nach Herkunftsland ist ein Berufs- oder Handelsregistereintrag oder ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen.
Persönliche Eignung und Ausschlussgründe
Der Bieter muss erklären, dass keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen, Verstöße gegen Umwelt-, Arbeits- oder Sozialrecht, wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, Interessenkonflikte, schweren Verfehlungen, Täuschungen oder wesentlichen Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen vorliegen. Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten müssen erfüllt sein; Insolvenzverfahren, Liquidation und Zahlungsunfähigkeit dürfen nicht vorliegen.
Fachliche Anforderungen
Der Bieter muss nachweisen, dass er Schutzkleidung mietweise bereitstellen, reinigen, reparieren und mit der dazugehörigen Logistik betreiben kann. Außerdem muss er in der Lage sein, eine digitale Kommunikations- und Bestellplattform für Auftragsabwicklung und Bestandsführung bereitzustellen.
Technische Leistungsfähigkeit
Erforderlich sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren. Jede Referenz muss die mietweise Bereitstellung von Schutzkleidung einschließlich Reinigung, Reparatur und Logistik sowie eine digitale Kommunikations- und Bestellplattform umfassen. Bei mindestens zwei der drei Referenzen muss chlorfreies Waschen Vertragsbestandteil gewesen sein. Kontaktdaten der Referenzgeber und ein Qualitätssicherungsnachweis für die Leistungsverzeichnisse sind vorzulegen.
Eignung und Nachweise zum Einreichungstermin
Nachunternehmer und Sanktionen
Bei Unterauftragnehmern sind die vorgesehenen Erklärungen und das Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen einzureichen. Die Erklärung zu Russland-Sanktionen ist auch für Unterauftragnehmer und Lieferanten mit mehr als 10 Prozent des Auftragswerts erforderlich, soweit ein Russlandbezug im Sinne der genannten Regelung besteht.
Drei vergleichbare Referenzen über die mietweise Bereitstellung von Schutzkleidung einschließlich Reinigung, Reparatur und dazugehöriger Logistik; jede Referenz muss eine digitale Kommunikations- und Bestellplattform für Auftragsabwicklung und Bestandsführung enthalten. Bei mindestens zwei Referenzen muss chlorfreies Waschen Vertragsbestandteil gewesen sein.
Kontaktdaten des Referenzgebers und Qualitätssicherungsnachweis des jeweiligen Leistungsverzeichnisses; auf gesondertes Verlangen ist eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen.