Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Nichtkonstruktiver Rückbau (Demontage- und Abbrucharbeiten) im ehemaligen Offizierskasino auf dem York-Quartier in Münster-Gremmendorf, Heinrich-Hoffschulte-Weg 11. Das Gebäude (ca. 2.830 m² Bruttogrundfläche) soll denkmalgerecht saniert und zu einem offenen Demokratieort umgebaut werden.
Umfang:
Auftraggeber: NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (im Treuhandauftrag für die Stadt Münster).
Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Zuschlag nach Preis (niedrigster Preis). Keine losweise Vergabe vorgesehen, aber zwei fachliche Lose.
Ausführung: 05.10.2026 bis 27.11.2026 (53 Kalendertage).
Angebotsfrist: 26.08.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Rahmenbedingungen
Geltungsbereich: Alle Leistungen sind in allen drei Geschossen (UG, EG, DG) des Gebäudes Heinrich-Hoffschulte-Weg 11 (York-Quartier, Münster-Gremmendorf) auszuführen.
Verbindliche Ausführungszeiten:
Verbindlich anzuwendende Norm: VOB/C DIN 18459 (Abbruch- und Rückbauarbeiten) für Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung.
Vom Auftraggeber gestellt: Baustrom und Bauwasser kostenlos verfügbar (Verlängerungskabel und Schläuche durch AN).
Vom Auftragnehmer zu stellen: Hebehilfen und Transportmittel sind eigenständig zu kalkulieren (AG stellt keine).
Transportwege im Gebäude: > 20 m – bei Kalkulation berücksichtigen.
Eigentum an demontierten Bauteilen: Geht auf den Auftragnehmer über; tägliche Abfuhr aus dem Gebäude ist Pflicht.
Baustellensprache: Deutsch. Mindestens eine aufsichtsführende, weisungs- und entscheidungsbefugte Person mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift muss ständig vor Ort sein.
Baustellenmanagement:
Abnahme: Förmliche Abnahme gemäß § 12 Abs. 4 VOB/B.
Abfallentsorgung: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen gemäß Formblatt 241 – getrennte Erfassung und Haltung nach geltenden Vorschriften, sachgerechte Entsorgung, elektronische Abwicklung über ZKS Abfall (eANV, NSUITE). Gefährliche Abfälle dürfen erst nach Signatur der Abfallbegleitscheine durch Abfallerzeuger und Übernahme durch Transporteur abgefahren werden.
Übergreifende Pflichten zur Schadstoff- und Abfallbehandlung
Besondere Anforderungen an einzelne Schadstoffe:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit
Leistungsfähigkeit (Personal und Referenzen)
Sprache, Aufsicht und Baustellenkommunikation
Eignung von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern
Vergleichbare Referenzen (Sanierung, nichtkonstruktiver Rückbau); Angaben zu Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblichem Leistungsumfang mit Mengen, eingesetzten Arbeitnehmern, technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung (Haupt-ARGE-/NU), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung
Mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar; nur auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn Bieter in die engere Wahl kommt.