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Naturschutzfachkartierung im Landkreis Weilheim-Schongau

Bayerisches Landesamt für Umwelt | Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern | Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof) | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Augsburg, BayernVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Naturschutzfachliche Kartierung ausgewählter Arten und Artengruppen im Landkreis Weilheim-Schongau.

Die Leistungen umfassen Geländekartierungen von Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern/Widderchen und Heuschrecken, die flächengenaue Abgrenzung von Lebensräumen, Expertenbefragungen sowie die Aufbereitung der Sach- und Geodaten in Karla.Natur. Außerdem sind Zwischenberichte und ein Schlussbericht zu erstellen.

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die bayerische eVergabe-Plattform einzureichen.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 20. November 2026
Termin / FristOKT2026 JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL OKT JAN2029 APR
Veröffentlichung20. Okt. 2026
Bieterfragen-Frist16. Nov. 2026
Angebotsfrist20. Nov. 2026
Bindefristca. 20. Nov. 2026 – 28. Feb. 2027
Kartierungsjahr 11. Jan. – 31. Dez. 2027
Vorabinformation7. Jan. 2027
Vertragsbeginnca. 1. Feb. 2027
Vertragslaufzeit1. Feb. 2027 – 30. Juni 2029
Auftaktterminca. 1. März – 31. Mai 2027
Betreuungstermin 1ca. 1. Apr. – 30. Apr. 2027
Betreuungstermin 2ca. 1. Mai – 31. Mai 2027
1. Zwischenbericht1. Juli 2027
Betreuungstermin 3ca. 1. Juli – 30. Sep. 2027
1. Geländeabnahmeca. 1. Okt. – 31. Okt. 2027
2. Zwischenbericht29. Okt. 2027
Kartierungsjahr 21. Jan. – 31. Dez. 2028
3. Zwischenbericht29. Feb. 2028
Betreuungstermin 1ca. 1. Apr. – 30. Apr. 2028
Betreuungstermin 2ca. 1. Mai – 30. Sep. 2028
2. Geländeabnahmeca. 1. Okt. – 31. Okt. 2028
Endabgabe Daten28. Feb. 2029
4. Zwischenbericht28. Feb. 2029
Entwurf Schlussbericht30. Apr. 2029
Endfassung Schlussbericht29. Juni 2029
Vertragsende30. Juni 2029
Billigungsfrist BerichteDatum offenEin Monat nach Eingang der formal vollständigen Unterlagen für den 1., 2. und 4. Zwischenbericht sowie den Berichtsentwurf.
Billigungsfrist SchlussberichtDatum offenSechs Wochen nach Eingang der formal vollständigen Unterlagen für den 3. Zwischenbericht und die Schlussbericht-Endfassung.
Korrekturfrist BerichteDatum offenVier Wochen nach Erhalt der Korrekturanmerkungen.
ZahlungszielDatum offen30 Tage nach Zugang der prüffähigen Rechnung.
Skonto-ZahlungszielDatum offen14 Tage nach Rechnungszugang bei vereinbartem Skonto.
Mindestabsagefrist TermineDatum offenBetreuungs- und Abnahmetermine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Richtwertmethode1 Kriterium
  • Wertung der Angebote – Fachliche Qualifikation des Projektteams

    Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteile laut Personaleinsatzplan. Bewertungsmatrix mit drei Kriterien: Kriterium 1 – Artenkenntnis (Nachweis von Erfahrungen mit der Kartierung der jeweiligen Artengruppen, mind. 2 Referenzen pro Artengruppe, sonst Neueinsteiger-Status); Kriterium 2 – Nachweis von Erfahrungen mit der fachlichen Bewertung von Kartierungsergebnissen (mind. 1 Referenz, sonst Ausschluss); Kriterium 3 – Nachweis spezieller Fachkenntnisse im Naturraum D66 Voralpines Moor- und Hüge

Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018: K = L / P (Leistungspunkte dividiert durch Preis). Maximal 375 Leistungspunkte (L) erreichbar. Der Preis (P) fließt ausschließlich über die Formel ein.

KI-Hinweis: Vergabeart ist die einfache Richtwertmethode (K = L/P nach UfAB 2018), der Preis fließt nicht als eigenes gewichtetes Kriterium ein. Die Leistungspunkte (max. 375) ergeben sich aus der Bewertungsmatrix mit drei Referenz-Kriterien für die Kartierer. Prozentuale Gewichtungen existieren nicht, da die Richtwertmethode angewandt wird.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Kartierungsgegenstände und Umfang

Die Kartierung erfolgt auf ausgewählten Flächen im Landkreis Weilheim-Schongau; die Flächenauswahl ist teilweise vorab erfolgt. Vorgesehen sind:

Reptilien: mindestens 20 Transekte, mindestens 10 km Gesamtlänge und durchschnittlich drei Begehungen, einschließlich teilweise künstlicher Verstecke.Amphibien: mindestens 110 Stillgewässer-Lebensräume beziehungsweise mindestens 110 abgegrenzte Fortpflanzungshabitate, 104 vorgegebene Gewässer, durchschnittlich 2,5 Begehungen je Gewässer und Kontrolle von 87 Altfundorten.Libellen in Fließgewässern: 20 bis 30 Gewässerabschnitte beziehungsweise mindestens 30 km, durchschnittlich 1,5 Begehungen und Kontrolle von 11 Altfundorten.Libellen in Stillgewässern: 120 Stillgewässer-Lebensräume, durchschnittlich 2,5 Begehungen und Kontrolle von 111 Altfundorten.Tagfalter/Widderchen: 250 Lebensräume mit mindestens 130 ha und Kontrolle von 228 Altfundorten.Heuschrecken: 120 Lebensräume mit mindestens 80 ha und Kontrolle von 110 Altfundorten.

Die einzelnen Unterlagen weisen teilweise abweichende Angaben zu Fließ- und Stillgewässern sowie Begehungen aus; maßgeblich ist das vollständige Preis-Leistungsverzeichnis.

Fachliche Geländeleistungen

Die Lebensräume sind flächengenau, grundsätzlich im Gelände, im Maßstab 1:5.000 oder genauer abzugrenzen. Dabei sind Arten, Nutzung, Gefährdungen sowie Pflege- und Managementvorschläge zu erfassen. Negativnachweise und Altfundorte sind zu dokumentieren. Die methodischen Vorgaben der Anleitung zur Flächenabgrenzung mit Karla.Natur sind einzuhalten.

Für Gewässerkartierungen sind die Hygienemaßnahmen des beigefügten Hygieneprotokolls zu beachten, insbesondere Reinigung, Trocknung und erforderlichenfalls Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Keschern und weiterem Arbeitsmaterial.

Organisation und Termine

Neben einem halbtägigen Auftakttermin sind fünf Betreuungstermine und zwei Geländeabnahmen vorgesehen. Die Termine finden im Landkreis Weilheim-Schongau statt; Kalenderdaten sind nicht für alle Termine festgelegt. Die Projektleitung muss an vier der acht Termine teilnehmen, darunter beide Geländeabnahmen. Bei Betreuungsterminen ist jeweils ein Kartierer der besprochenen Artengruppe einzusetzen. Zusätzlich sind Kartengrundlagen und Geländeformblätter bereitzustellen, Genehmigungen einzuholen und Unterlagen für die Geländeabnahme vorzuhalten.

Expertenbefragung

Regional erfahrene Experten sind zu befragen. Der Umfang ist auf maximal 40 Stunden nachweisbar begrenzt. Die Ergebnisse sind in die Zwischen- und Abschlussberichte einzubeziehen.

Datenaufbereitung und Berichte

Alle Sachdaten und Geometrien sind vollständig in Karla.Natur einzugeben. Dabei ist ein digitales Feldbuch für das Projekt zu verwenden. Die Geometrien sind mit Biotopkartierung, Flurstücksgrenzen und Altfundorten abzugleichen. Eine Fotodokumentation mit mindestens 100 repräsentativen Fotos ist zu erstellen.

Vier Zwischenberichte und ein Schlussbericht sind anzufertigen. Der Schlussbericht ist in Textform unter Verwendung der Vorlage UmweltSpezial sowie als Word- und PDF-Datei und in dreifacher gebundener Papierausfertigung zu liefern. Zusätzlich ist ein ESRI-Shape mit mindestens 50 wertvollen Lebensräumen mit dringendem Handlungsbedarf bereitzustellen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Projektteam und Funktionen

Das Unternehmen muss fachkundig und leistungsfähig sein und ein Projektteam mit einer Projektleitung und einer stellvertretenden Projektleitung benennen. Beide Funktionen müssen persönlich besetzt und durch jeweils eine aussagekräftige Referenz nachgewiesen werden.

Personaleinsatz für Geländearbeiten

Für die Geländearbeiten müssen alle vorgesehenen Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Personaleinsatzplan mit Namen, Artengruppen, Bearbeitungsanteilen und zeitlicher Verteilung auf 2027 und 2028 aufgeführt werden. Für Tagfalter, Heuschrecken und Libellen müssen mindestens zwei Bearbeiterinnen oder Bearbeiter benannt werden.

Eine Person darf für diese drei Insektenartengruppen insgesamt höchstens 80 % der Bearbeitung übernehmen. Die übrigen Anteile müssen durch weitere Personen abgedeckt werden. Die Bearbeitungsanteile je Artengruppe müssen insgesamt 100 % ergeben.

Erfahrung und Qualifikation der Kartierer

Mindestens 90 % der Kartierleistungen sind durch erfahrene Kartierinnen und Kartierer zu erbringen. Für jede tatsächlich bearbeitete Artengruppe sind mindestens zwei gültige Referenzen je Person nachzuweisen, die zoologische Fachkenntnis und Kartiererfahrung belegen. Zusätzlich ist mindestens eine gültige Referenz je Person für die fachliche Bewertung von Kartierungsergebnissen erforderlich.

Referenzen müssen eine umfassende Bearbeitung in einem größeren Bezugsraum belegen. Sie sollen insbesondere Aussagen zur Ergebnisqualität sowie zur Qualifikation und zum persönlichen Anteil der kartierenden Person ermöglichen. Eingriffsgutachten mit kleinräumigem Flächenbezug und nahezu identische Folgekartierungen können gegebenenfalls nicht gewertet werden.

Der Einsatz qualifizierter Neueinsteiger ist optional. Ihr Anteil darf je Artengruppe und insgesamt höchstens 10 % betragen. Eine erfahrene Person muss die fachliche und methodische Einarbeitung und die Qualitätssicherung übernehmen. Als Nachweis können ein zoologisch-ökologischer Abschluss oder eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen dienen.

Regionale Erfahrung

Für die Kartiererinnen und Kartierer kann besondere Fachkenntnis in der Naturraum-Haupteinheit D66 Voralpines Moor- und Hügelland nachgewiesen werden. Das Formblatt fragt außerdem regionale Kartierungs- oder Umsetzungserfahrungen ab.

Technische Fähigkeiten

Das eingesetzte Personal muss hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken, insbesondere Access und Excel, sowie mit GIS-Programmen besitzen. Für die Datenbearbeitung in Karla.Natur, GIS-Flächenabgrenzungen und Datenbankarbeiten sind verantwortliche Personen zu benennen.

Weitere personelle Anforderungen

Jede für Geländearbeiten eingesetzte Person muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen. Das gesamte Personal muss sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen. Änderungen der Personalbesetzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Ausschlusskriterien und Erklärungen

Das Unternehmen muss die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen erfüllen und die Eigenerklärungen sowie die Eigenerklärung RUS abgeben. Erforderlich sind unter anderem Angaben zum Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zu etwaigen wettbewerbsbeschränkenden oder sonstigen nicht zulässigen Handlungen.

Bei Beteiligung von Bietern oder Unternehmen mit Bezug zu Russland können zusätzliche Erklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erforderlich sein.

Bietergemeinschaften und Eignungsleihe

Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig, soweit kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig. Erforderlich sind eine bevollmächtigte Vertretung und die Übernahme der Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner. Bei Eignungsleihe müssen die betreffenden Unternehmen über die erforderlichen Fähigkeiten, Mittel und Kapazigkeiten verfügen und diese dem Bieter tatsächlich zur Verfügung stellen.

Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe sind grundsätzlich zulässig; ihre Namen und Leistungsanteile sind in der Darstellung der Struktur des Bieters anzugeben.

Referenzprojekte
Je 1 Referenz für Projektleitung und stellvertretende Projektleitung; mindestens 2 je Kartiererin/Kartierer und Artengruppe. ReferenzenZeitraum: Referenzen grundsätzlich höchstens 10 Jahre alt; für die Projektleitung Abschluss 2023 oder später und nicht mehr als 2 Jahre zurückliegend. Ein Formblatt nennt für Projektleitung und stellvertretende Projektleitung höchstens 3 Jahre.Volumen: Referenzen sollen einen größeren Bezugsraum und eine umfassende Bearbeitung der Artengruppe belegen; als Beispiel werden Schutzgebiete mit ungefähr 200 ha oder vergleichbare Untersuchungsgebiete genannt. Für die Kartierer sind außerdem mindestens 5 Punkte für die fachliche Bewertung von Kartierungsergebnissen erforderlich.

Eine aussagekräftige persönliche Referenz für die Projektleitung und eine für die stellvertretende Projektleitung; außerdem mindestens zwei Referenzen je Kartiererin beziehungsweise Kartierer und Artengruppe.

Nachweis von Organisation und Koordination naturschutzfachlicher Projekte, hauptverantwortlicher Durchführung, Zusammenarbeit mit Behörden und gegebenenfalls weiteren Organisationen sowie erfolgreichem Abschluss. Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer sind anzugeben; Überprüfung ist vorgesehen.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 47%4–10 · 51%11+ · 2%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 17 erledigt
Angebotsformular und Preis
Personal und Referenzen
Formale Unternehmensnachweise
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Umwelt | Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern | Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof) | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
86179 Augsburg
Ort
86179 Augsburg
Kategorie
Bayern
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Erfüllungsort

Ort der Leistung
86179 Augsburg
Bayern

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