Naturschutzfachkartierung im Landkreis Weilheim-Schongau
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Bayerische Landesamt für Umwelt beauftragt Kartierungen ausgewählter Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Widderchen und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im Landkreis Weilheim-Schongau.
Leistungszeitraum sind die Vegetationsperioden 2027 und 2028. Gefordert sind Geländekartierungen, die flächengenaue Abgrenzung von Lebensräumen, Expertenbefragungen, die vollständige Erfassung und Aufbereitung der Daten in Karla.Natur sowie vier Zwischenberichte und ein Schlussbericht.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen. Angebotsfrist ist der 20.11.2026 um 12:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Fachliche Qualifikation des Kartierer- und Projektteams375%
Bewertung der persönlichen Referenzen der Kartiererinnen und Kartierer sowie ihrer Bearbeitungsanteile gemäß Bewertungsmatrix; maximal 375 Leistungspunkte. Der Preis wird ausschließlich über die Richtwertmethode berücksichtigt.
K = L/P; L = erreichte Leistungspunkte der fachlichen Qualifikation (maximal 375), P = Angebotspreis; das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis K erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKartierung und Lebensraumabgrenzung
Die Geländearbeiten erfolgen in den Vegetationsperioden 2027 und 2028. Im ersten Jahr sind mindestens 40 % der Kartierleistung zu erbringen; 2028 wird die verbleibende Kartierleistung einschließlich etwaiger Nachleistungen abgedeckt.
Lebensräume sind grundsätzlich im Gelände, in der Regel im Maßstab 1:5.000 oder genauer, flächengenau abzugrenzen. Je Fläche sind Nutzung, Gefährdung sowie Vorschläge zu Pflege und Management zu erfassen. Die Geometrien sind mit Biotopkartierung, Digitaler Flurkarte und ASK-Altflächen abzugleichen. Die Anleitung zur Flächenabgrenzung bei der Naturschutzfachkartierung mit Karla.Natur ist verbindlich anzuwenden.
Reptilien
Zu untersuchen sind mindestens 20 Transekte mit mindestens 10 km Gesamtlänge. Vorgesehen sind durchschnittlich drei Begehungen, entsprechend mindestens 30 Transektbegehungen; einzelne Transekte sollen etwa 500 m lang sein.
Mindestens fünf Transekte verlaufen entlang des Lechs und dienen der Schlingnatter, mindestens sieben sind für die Kreuzotter und mindestens vier für die Zauneidechse vorzusehen. Bei mindestens Transekten mit Schlingnatter sowie bei Bedarf bei weiteren Transekten sind künstliche Verstecke einzusetzen. Die Transekte legt der Auftragnehmer fest und stimmt sie spätestens mit dem ersten Zwischenbericht ab.
Amphibien
Ziel ist die Abgrenzung von mindestens 110 Fortpflanzungshabitaten. Dafür sind höchstens 120 Stillgewässer zu untersuchen und zu dokumentieren, mit durchschnittlich 2,5 Begehungen je Gewässer und entsprechend 275 Gewässerbegehungen.
Das vorgegebene Untersuchungsprogramm umfasst 104 Gewässer, davon 87 Altfundorte und 17 neu aufzunehmende Gewässer. Je Gewässer sind durchschnittlich 2,5 bis maximal vier Begehungen vorzusehen, grundsätzlich darunter mindestens eine Nachtbegehung. Bei Verdacht auf den Kleinen Wasserfrosch sind Tiere zu fangen und zu vermessen; eine Probennahme ist sehr erwünscht.
Libellen in Fließgewässern
Zu untersuchen sind 20 bis 30 Fließgewässerabschnitte. Ziel sind mindestens 30 km abzugrenzende Fließgewässer-Lebensräume. Auf mindestens 30 bis maximal 35 km sind durchschnittlich 1,5 Begehungen vorzusehen, entsprechend mindestens 45 km untersuchte Gewässerlänge. Einzelabschnitte sollen 500 bis maximal 1.000 m lang sein.
Das vorgegebene Untersuchungsprogramm umfasst 11 Altfundorte. Bei Bedarf können bis zu weitere fünf Kilometer potentiell geeignete Abschnitte untersucht werden.
Libellen in Stillgewässern
Ziel sind 120 abgegrenzte Stillgewässer-Lebensräume. Dafür sind mindestens 120 bis maximal 130 potentiell geeignete Stillgewässer mit durchschnittlich 2,5 Begehungen je Gewässer zu untersuchen, entsprechend mindestens 300 Gewässerbegehungen.
Das vorgegebene Untersuchungsprogramm umfasst 111 Altfundorte. Bei Nichterreichen der Zielvorgabe können maximal 10 weitere potentielle Lebensräume untersucht werden.
Tagfalter und Widderchen
Ziel sind 250 abgegrenzte Lebensräume mit einer Gesamtfläche von mindestens 130 ha. Dafür sind mindestens 250 bis maximal 260 potentiell geeignete Lebensräume mit durchschnittlich 2,5 Begehungen zu untersuchen, entsprechend mindestens 625 Begehungen.
Das vorgegebene Untersuchungsprogramm umfasst 228 Altfundorte. Bei Nichterreichen der Zielvorgabe können maximal 10 weitere Lebensräume untersucht werden. Bei Nachweis der Gattung Leptidea sind an mindestens 10 bis maximal 15 Fundorten Einzeltiere genitalmorphologisch zu untersuchen.
Heuschrecken
Ziel sind 120 abgegrenzte Lebensräume mit einer Gesamtfläche von mindestens 80 ha. Dafür sind mindestens 120 bis maximal 130 potentiell geeignete Lebensräume mit durchschnittlich 1,3 Begehungen zu untersuchen, entsprechend mindestens 156 Begehungen.
Das vorgegebene Untersuchungsprogramm umfasst 110 Altfundorte. Bei Nichterreichen der Zielvorgabe können maximal 10 weitere Lebensräume untersucht werden.
Expertenbefragung
Für die Expertenbefragung sind maximal 40 Stunden anzusetzen. Der Aufwand ist je Bearbeiter mit Kontaktperson, Kontaktart, Datum, Ergebnis, Datensatzanzahl und Zeitaufwand nachzuweisen. Nur nachgewiesene Stunden können abgerechnet werden.
Datenaufbereitung und Dokumentation
Alle Sachdaten, Fundorte, Artnachweise, Negativnachweise, Geometrien und Fotodokumentation sind vollständig in Karla.Natur zu erfassen. Alle Bearbeiter müssen dafür registriert sein. Die Geometrien sind in einem externen GIS-Programm, etwa QGIS, zu digitalisieren, bei Zwischenberichten und Endabgabe als ESRI-Shape bereitzustellen und nach Abnahme in Karla.Natur zu importieren.
Die Fotodokumentation umfasst mindestens 100 Fotos. Zusätzlich sind Verbreitungskarten, Übersichtstabellen und ein ESRI-Shape zu 50 wertvollen Lebensräumen mit dringendem Handlungsbedarf zu erstellen.
Berichte und Endabgabe
Vier Zwischenberichte sowie der Entwurf und die Endfassung eines Schlussberichts sind zu erstellen:
Die Endfassung ist in Word und PDF sowie in dreifacher gebundener Papierausfertigung vorzulegen. Verbindlich ist die LfU-Formatvorlage UmweltSpezial.
Projektorganisation und Termine
Der Auftragnehmer stellt Kartengrundlagen und Geländeformblätter bereit, holt Genehmigungen ein und stellt die Unterlagen für die Geländeabnahmen zusammen. Vorgesehen sind acht Termine im Landkreis Weilheim-Schongau: ein halbtägiger Auftakttermin, fünf ganztägige Betreuungstermine und zwei ganztägige Geländeabnahmen.
Die Projektleitung nimmt an vier Terminen teil. Bei den Betreuungsterminen nimmt jeweils ein Kartierer der besprochenen Artengruppe teil. Im ersten Kartierungsjahr sind drei Geländebetreuungstermine, im zweiten zwei vorgesehen. Zusätzliche Geländetermine können insbesondere bei Mängeln, nicht fristgerechter Absage oder unzureichenden Abnahmeunterlagen erforderlich werden.
Hygiene bei Gewässerkartierungen
Für Kartierungen an Gewässern sind die Schutzmaßnahmen des Hygieneprotokolls des LfU einzuhalten. Gewässerkomplexe werden von der Quelle beziehungsweise stromabwärts bearbeitet. Kleidung, Schuhe, Kescher und Wasserfallen sind nach Begehungen gründlich zu reinigen, zu desinfizieren und mindestens 24 Stunden zu trocknen; in Gebieten mit heimischen Krebsarten sind mindestens 48 Stunden Trocknungszeit einzuhalten.
Als Desinfektionsmittel sind 70 %ige Ethanol-Lösung oder 1 %ige Virkon-S-Lösung vorgesehen. Die Einwirkzeit beträgt mindestens zwei Minuten, bei schlammverschmutzter Lösung bis zu zehn Minuten. Virkon S ist von Gewässern fernzuhalten. Bei auffällig vielen toten Fischen, Krebsen oder Amphibien sind die zuständigen Behörden und bei Gefahr in Verzug die Polizei umgehend zu informieren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung des Projektteams
Das Angebot muss von einem fachkundigen und leistungsfähigen Bieter stammen. Eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung sind zu benennen; für beide ist die Eignung durch eine entsprechende persönliche Referenz nachzuweisen.
Für die Geländearbeit bei Tagfaltern, Heuschrecken und Libellen sind mindestens zwei qualifizierte Kartiererinnen beziehungsweise Kartierer einzusetzen. Eine Person darf bei diesen drei Artengruppen insgesamt höchstens 80 % der Bearbeitung übernehmen. Änderungen oder Wechsel im vorgesehenen Projektteam bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LfU.
Erfahrene Kartierer und Neueinsteiger
Mindestens 90 % der Kartierleistungen sind durch erfahrene Kartiererinnen und Kartierer zu erbringen. Der Anteil qualifizierter Neueinsteiger ist insgesamt und innerhalb jeder Artengruppe auf höchstens 10 % begrenzt.
Erfahrene Kartierer benötigen mindestens zwei aussagekräftige Referenzen je bearbeiteter Artengruppe für Artenkenntnis und mindestens eine für die fachliche Bewertung von Kartierungsergebnissen. Wird die Mindestpunktzahl für Artenkenntnis nicht erreicht, gilt die Person für diese Artengruppe als Neueinsteiger. Ein Anteil von mehr als 10 % an dieser Artengruppe führt zum Ausschluss.
Qualifizierte Neueinsteiger benötigen alternativ einen Uni- oder Fachhochschulabschluss mit wesentlichen zoologischen und ökologischen Inhalten oder nachgewiesene eigene Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen. Eine erfahrene Person muss ihre fachliche und methodische Einarbeitung übernehmen.
Technische Eignung
Für die technische Aufbereitung sind hinreichende Kenntnisse in Access, Excel und GIS-Programmen erforderlich. Alle Bearbeiter müssen für Karla.Natur registriert sein. Die exakte Anwendung der Anleitung zur Flächenabgrenzung bei der Naturschutzfachkartierung mit Karla.Natur ist verbindliche Voraussetzung für die Billigung.
Ausstattung, Sprache und Kommunikation
Jede für Geländearbeiten eingesetzte Person muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen. Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache; das eingesetzte Personal muss sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen.
Formale Eignung und Erklärungen
Erforderlich sind die Erklärungen und Nachweise zu den festgelegten Eignungskriterien. Die Eigenerklärung bescheinigt insbesondere das Nichtvorliegen zurechenbarer Verurteilungen und vergleichbarer Sanktionen, die ordnungsgemäße Erfüllung von Zahlungspflichten für Steuern, Abgaben und Sozialversicherung, die Beachtung von Arbeits-, Umwelt- und Sorgfaltspflichten sowie das Nichtvorliegen von Zahlungsunfähigkeit, schweren Integritätsverfehlungen, unzutreffenden Erklärungen und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen.
Bei Beteiligung von Unterauftragnehmern oder Eignungsverleihern ist die Eigenerklärung für Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher auszufüllen. Die Eigenerklärung RUS ist abzugeben, wenn Ausschlussgründe nach der genannten EU-Verordnung relevant sein könnten.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig. Alle Mitglieder übernehmen die vertraglichen Pflichten als Gesamtschuldner und bestellen einen bevollmächtigten Vertreter.
Bei einer Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtungserklärung des beteiligten Unternehmens muss Fähigkeiten, Mittel und Kapazitäten für die übernommenen Teilleistungen ausweisen.
Nachweisfristen für Referenzen
Referenzen dürfen maximal 10 Jahre alt sein; Bezugspunkt ist der Abschluss des Referenzprojekts. Das Abschlussjahr ist anzugeben. Für die Projektleitung fordert das Referenzenformblatt einen nicht älteren als drei Jahre zurückliegenden Bezug; die Leistungsbeschreibung verlangt einen Abschluss 2023 oder später und höchstens zwei Jahre zurückliegend. Das Abschlussjahr ist im Referenzenblatt einzutragen.
Projektleitung: eine aussagekräftige Referenz über Organisation und Koordination eines naturschutzfachlichen Projekts, hauptverantwortliche Durchführung, Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, erfolgreichen Abschluss und Erfahrung in der vorgesehenen Funktion.
Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer; Überprüfung vorgesehen; bei einem anderen Auftraggeber als LfU formlose Abschlussbestätigung beifügen
Stellvertretende Projektleitung: eine aussagekräftige Referenz über Organisation und Koordination eines naturschutzfachlichen Projekts, hauptverantwortliche Durchführung, Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, erfolgreichen Abschluss und Erfahrung in der vorgesehenen Funktion.
Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer; Überprüfung vorgesehen
Erfahrene Kartierer: mindestens zwei Referenzen je bearbeiteter Artengruppe mit zoologischer Fachkenntnis und Kartiererfahrung sowie mindestens eine Referenz über die fachliche Bewertung von Kartierungsergebnissen.
Mindestens Auftraggeber, möglichst Ansprechpartner; fortgeschrittene Bearbeitung und Ergebnisse, gegebenenfalls anhand von Zwischenberichten, belegen; einzelne Arten genügen nicht; kleinräumige Eingriffsgutachten und nahezu gleichlautende Folgekartierungen sind nicht ausreichend
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