Naturschutzrechtliche Fachbeiträge ENB BW 5912637
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenErstellung naturschutzrechtlicher Fachbeiträge für den Ersatzneubau der Wirtschaftswegebrücke BW 5912 637 an der A 61 bei Rheinböllen.
Leistungen sind die Prüfung der Planungsunterlagen, die Abarbeitung der Eingriffsregelung mit einer Kurz-Landschaftspflegerischen Begleitplanung sowie artenschutzrechtliche Kartierungen und der Fachbeitrag Artenschutz. Das Leistungsverzeichnis umfasst 21 Positionen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar/Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPrüfung der Planungsunterlagen und Besprechungen
Die vom Auftraggeber bereitgestellten planungsrelevanten Unterlagen werden geprüft. Vorgesehen sind ein Vor-Ort-Termin bis zu drei Stunden sowie zwei Online-Besprechungen mit Projektbeteiligten; für den Vor-Ort-Termin sind An- und Abfahrtszeit sowie Fahrtkosten einzukalkulieren.
Abarbeitung der Eingriffsregelung
Das Planungsgebiet wird anhand von Naturhaushalt, Landschaftsbild, faunistischer Planungsraumanalyse, Projektmerkmalen und Wirkfaktoren abgegrenzt. Für 20 ha sind Biotoptypen nach BKompV zu kartieren. Die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung sind zu prüfen; bei Genehmigungsvorbehalt oder Ausnahmebedarf sind die entsprechende Dokumentation oder ein Antrag zu erstellen.
Für 5,5 ha ist eine Kurz-Landschaftspflegerische Begleitplanung nach RLBP auf Grundlage der BKompV zu erarbeiten. Sie umfasst Bestandsaufnahme, Bestandsbewertung, Konfliktanalyse, Konfliktminderung, naturschutzfachliche Maßnahmen, Gegenüberstellung verbleibender Beeinträchtigungen und Ausgleich oder Ersatz sowie eine zusammenfassende Darstellung mit Karte. Die Maßnahme ist in das KSP RLP, Bereich EIV und KOM, einzutragen.
Artenschutzrechtliche Kartierungen
Die Kartiergrundlagen und Materialien sind vorzubereiten. Das Bauwerk wird mittels eines bauseits gestellten Hubsteigers sichtkontrolliert. Brutvögel werden nach den Methodenblättern V1 bis V4 untersucht: Revierkartierung über 8 Stunden in einem 20-ha-Untersuchungsgebiet, Horstkartierung über etwa 8 ha, zwei Stunden Besatzkontrolle und Erhebung relevanter Habitatstrukturen in etwa 6 ha alter Waldbestände. Baumhöhlen und Baumspalten werden nach Methodenblatt V3 auf etwa 3 ha kartiert.
Haselmaäuse werden nach Methodenblatt S4 auf 2 ha mit 25 Niströhren je Hektar und fünf Kontrollen von März bis November erfasst. Fledermäuse werden nach FM 1 mit sechs Transektbegehungen auf insgesamt etwa 0,5 km sowie nach FM 2 mit zwölf Horchboxenuntersuchungen erfasst; je Punkt wird eine Horchbox drei Tage aufgestellt, abgebaut und ausgewertet, mit mindestens vier Erfassungsphasen. Reptilien werden nach Methodenblatt R1 in vier Stunden auf einem 0,7-km-Transekt mit drei Einzeltransekten kartiert.
Fachbeitrag Artenschutz
Vorhandene faunistische und floristische Daten sind zusammenzustellen und auszuwerten. Der Fachbeitrag Artenschutz wird nach dem Leitfaden Artenschutz des LBM Rheinland-Pfalz von 2020 erarbeitet. Er umfasst bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkprozesse, die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse, artbezogene Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen, verbleibende artenschutzrechtliche Risiken, den Rahmen für Maßnahmen, Monitoring, Risikomanagement sowie die abschließende Darstellung in Text und Karte. Eine vorläufige Fassung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Übergabe der Arbeitsergebnisse
Planunterlagen sind in DXF, DWG und PDF, Beschreibungen in DOCX und Berechnungen in XLSX zu übergeben. Digitale Bestands- und Objektdaten sind in OKSTRA-, IFC- oder SHAPE-Format bereitzustellen. Zusätzlich ist einmalig ein kopierfähiger analoger Farbausdruck zu übergeben. Die Unterlagen sind normgerecht farbig, mit Planzeichen und Legende sowie DIN-gerecht gefaltet zu erstellen, das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen, und die angefertigten Unterlagen sind als Verfasser zu unterzeichnen.
Abstimmung und Begehungen
Erforderliche Abstimmungen und Arbeitsgespräche sind mit dem Auftraggeber, Behörden, Forst, Dritten und den anderen Planungsbeteiligten durchzuführen. Fachplanungen Dritter sowie vorhandene oder parallel erarbeitete faunistische Planungsraumanalysen, Umweltverträglichkeitsstudien, landschaftspflegerische Begleitplanungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und faunistische Kartierungen sind zu berücksichtigen. Betretungserlaubnisse sind einzuholen.
Örtliche Begehungen sind mindestens drei Tage vorher bei der zuständigen Autobahnmeisterei anzumelden. Dabei ist das Autobahngelände nur von außerhalb zu begehen; Standstreifen und Verkehrsflächen dürfen nicht befahren oder beeinträchtigt werden. Der etwa 1,5 m breite Wirkungsbereich hinter der Schutzplanke ist nicht zu betreten. Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 ist zu tragen und es ist verkehrsregelkonform zu handeln.
Termine der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung beginnt spätestens am 15.01.2027. Der Entwurf der Fachbeiträge ist spätestens am 20.10.2027 einzureichen, die gesamte Leistung ist spätestens am 10.11.2027 abzuschließen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation und eingesetztes Personal
Die landschaftsplanerischen Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften durchzuführen. Für Umweltbaubegleitung werden Naturschutz- und Umweltrechtkenntnisse, umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, Grundkenntnisse in Bauvertrag und Bautechnik, praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement, Koordination, Kommunikation und Verhandlung gefordert. Die eingesetzten Fachkräfte sind dem Auftraggeber zu benennen. Das im Vergabeverfahren benannte Personal ist über die gesamte Ausführungszeit einzusetzen; personelle Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Fachliche Anforderungen an die Leistung
Die Leistungen sind nach den einschlägigen Fachgesetzen des Bundes und der Länder, den einschlägigen Regelwerken und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Die Planung muss fristgerecht und qualitätsgerecht, genehmigungsfähig sowie wirtschaftlich und umsetzbar sein. Die eingesetzten Fachkräfte müssen mindestens gleichwertig qualifiziert, erfahren und zuverlässig sein.
Berufshaftpflichtversicherung
Für die Leistung ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für sonstige Schäden umfassen. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz müssen eingeschlossen sein. Bei einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Eignungsnachweise
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung einschließlich der Erklärungen zu Ausschlussgründen abzugeben. Die darin genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen und gegebenenfalls auftragsspezifische Nachweise sind beizufügen. Für jeden Nachunternehmer sind die Eignungsnachweise gesondert beizubringen. Die Eignungskriterien gelten für Nachunternehmer ebenso wie für den Auftragnehmer. Die berufliche Qualifikation wird in der Regel durch eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung auf dem Gebiet der Teilleistung erwartet.
Nachunternehmer und Arbeitsgemeinschaften
Beabsichtigte Nachunternehmerleistungen und die vorgesehenen Nachunternehmer sind im Angebot zu benennen. Nachunternehmer dürfen erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform beauftragt werden. Für eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit vollständiger Benennung der Mitglieder, bevollmächtigtem Vertreter, Erklärung der Arbeitsgemeinschaft und Gesamtschuldnerhaftung vorzulegen.
Nachweis und Organisation der Verpflichtung
Für Mitarbeitende, die bei der Leistungserbringung Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz unterliegen, ist ein Nachweis vorzulegen. Bereits verpflichtete Mitarbeitende müssen einen nicht älter als drei Jahre alten Nachweis vorlegen. Noch nicht verpflichtete Mitarbeitende sind nach Zuschlag namentlich zu bestellen und vor Beginn ihres Einsatzes zu verpflichten.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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