Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg (Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd) für Naturwerksteinarbeiten am Torhaus des Klosters Lorch in 73547 Lorch, Klosterstraße 1.
Im Rahmen einer Fassaden- und Dachsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes sind unter anderem Sandstein-Festigungen, das Ausräumen und Neufüllen von Fugen, Antragungen und Vierungen sowie Reinigungsarbeiten am Naturstein auszuführen. Die Maßnahme ist nicht in Lose aufgeteilt.
Angebote müssen bis zum 23.09.2026 um 10:30 Uhr vorliegen. Zuschlag allein nach Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Einziges Zuschlagskriterium: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten). Bei gleichwertigen Angeboten von Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme eingeräumt.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Naturwerksteinarbeiten
Die Arbeiten umfassen die denkmalgerechte Instandsetzung der Sandsteinoberflächen am Torhaus:
Zusätzlich sind Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) für Facharbeiter (ca. 20 h), Bauhelfer (ca. 10 h) und Vorarbeiter (ca. 10 h) vorzuhalten.
Baustellenbedingungen und logistische Rahmenbedingungen
Die Baustelle befindet sich auf dem Klostergelände in 73547 Lorch und unterliegt besonderen Rahmenbedingungen:
Denkmalschutz und Personalanforderungen
Das Torhaus ist Teil eines bedeutenden Bau- und Kulturdenkmals. Es darf ausschließlich in der Denkmalpflege erfahrenes Personal eingesetzt werden.
Zusätzlich gilt die Verpflichtung zum Einsatz von Stammpersonal: Mindestens 70 % der Leistungen sind mit eigenen Stammarbeitskräften des Bieters zu erbringen; für Nachunternehmer gilt diese 70 %-Quote ebenfalls. Vor Baubeginn ist ein Verzeichnis aller eingesetzten Arbeitskräfte (getrennt nach eigenen Mitarbeitern und Nachunternehmern) in Textform zu übermitteln.
Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen
Die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sowie Baustellenabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu vermeiden, zu verwerten oder zu beseitigen. Die Trennung, Erfassung und sachgerechte Entsorgung erfolgt nach den geltenden Vorschriften. Bei abweichenden Lösungen zur Verwertung/Beseitigung sind Nachweise über die Berechtigung und Annahmebereitschaft der Anlage sowie die Zustimmung der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Denkmalerfahrung und Stammpersonal
Aufgrund des denkmalgeschützten Umfelds dürfen nur in der Denkmalpflege erfahrene Fachkräfte eingesetzt werden. Der Bieter muss nachweisen, dass er über das notwendige Stammpersonal verfügt und mindestens 70 % der Leistungen mit eigenen Stammarbeitskräften erbringt. Auf Anforderung ist ein Verzeichnis des Stammpersonals vorzulegen.
Unternehmensbezogene Eignungsnachweise
Vorzulegen sind (über Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung VHB 124):
Referenzen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind mindestens 3 Referenznachweise über vergleichbare Naturwerksteinarbeiten aus den letzten 5 Kalenderjahren vorzulegen (mit Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang, eingesetzten Mengen und Arbeitnehmern, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung).
Auf gesondertes Verlangen vorzulegende Bescheinigungen
Bei engerer Wahl können folgende Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert werden:
Eignung hinsichtlich Abfallentsorgung
Bei abweichender Lösung zur Verwertung/Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen ist die Berechtigung der vorgesehenen Anlage nachzuweisen, eine Annahmebestätigung des Betreibers vorzulegen, ggf. eine Andienungsbestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde (bei gefährlichen Abfällen) und – falls erforderlich – eine Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG beizubringen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Naturwerksteinarbeiten
Auf Verlangen der Vergabestelle: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengen, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer) sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung.