Neptun Schwimmhalle - Sanierung Duschbereich Damen 02.BA, Kopernikussstraße 17, 18057 Rostock, Los 312 - Betonsanierung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Betonsanierungsarbeiten in der Neptun Schwimmhalle, Kopernikussstraße 17, 18057 Rostock.
Leistungsgegenstand ist die Sanierung von Betonbauteilen in Erdgeschoss und Untergeschoss, insbesondere an Stützen, Unterzügen, Tribünen und Deckenuntersichten. Der Umfang umfasst Baustelleneinrichtung, Betonrandzonenabbruch, Freilegen und Vorbereiten von Bewehrung, Strahlarbeiten, Spritzbeton sowie Nachbehandlung und Projektdokumentation.
Die Ausführung ist für den 05.04.2027 bis 21.05.2027 vorgesehen. Angebote sind bis zum 18.11.2026 um 11:15 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis, ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten. Werkstätten für Behinderte und Inklusionsbetriebe werden bei der Berechnung der Wertungssumme mit einem Bonus von 15 Prozent bzw. fiktivem Abschlag von 15 % auf den Brutto-Preis berücksichtigt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaugerüst und Baustellenorganisation
Baustelleneinrichtung und erforderliche eigene Gerüste einschließlich Auf- und Abbau sind zu kalkulieren. Mehrfaches An- und Abfahren der Baustelle, Vorhalte- und Gebrauchsüberlassungen, Material- und Gerätetransporte über Treppenanlage und Wege von bis zu 300 m sowie die tägliche Reinigung der verbleibenden Bestandsflächen, Verkehrsflächen, Eingangs und Treppenanlage sind einzurechnen.
Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit zu sichern und zu verschließen. Der rückwärtige Eingang und die Treppenanlage sind für den weiterhin zu nutzenden Zugang freizuhalten. Zufahrtsstraßen und Flächen für andere Unternehmen sowie Arbeitsreihenfolgen sind mit den parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmen abzustimmen.
Lärmverursachende Arbeiten sind mit einem Vorlauf von drei Tagen bei der örtlichen Bauüberwachung und beim Bauherrn anzumelden. Es sind lärmarme Verfahren und Arbeitsgeräte zu verwenden. Öffentliche Flächen dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden; Stellflächen, Aufenthaltsräume, Pausenräume sowie Geräte- und Materiallagerflächen werden nicht gestellt.
Eine über Funktionstelefon erreichbare leitende Person, ein qualifizierter Vertreter bei Krankheit oder Urlaub sowie ein verantwortlicher Montageleiter mit ständiger Anwesenheit während der gesamten Ausführung sind bereitzustellen. Der Auftragnehmer nimmt an den wöchentlichen Baubesprechungen teil und reicht wöchentlich Tagesberichte sowie Prüf- und Behördenberichte ein.
Material, Qualität und Umweltschutz
Die Vorgaben des Instandhaltungskonzepts I-01/26, insbesondere zur Eignung des ausführenden Unternehmens, zur Nachbehandlung und zum Einsatz geeigneter Instandsetzungsstoffe, sind umfassend zu beachten. Verwendete Instandsetzungsbetone und -mörtel müssen den Anforderungen nach DIN EN 1504-3 entsprechen; für die Baustoffe sind die erforderlichen Leistungsnachweise, Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Prüfprotokolle und Produktdatenblätter vorzulegen. Die Verträglichkeit der verwendeten Baustoffe untereinander und mit dem vorhandenen Bestand ist durch Eignungsprüfungen nachzuweisen.
Recyclingbaustoffe dürfen nur mit Gütenachweis und bei Erfüllung der Leistungsanforderungen verwendet werden. Verbrauchs- und Einbaumengen sowie Produkte sind baubegleitend zu dokumentieren. Anfallende Baustoffe sind fachgerecht zu sammeln, lagern, transportieren und zu verwerten; Entsorgungs- und Begleitnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Vegetationsflächen sind zu schützen und nach Bauende wiederherzustellen.
Bei Arbeiten mit offenem Feuer oder leicht entzündlichen Stoffen ist ein geeigneter, sachkundig geprüfter Feuerlöscher bereitzuhalten und gegebenenfalls eine Brandwache zu stellen. Eine Schweißerlaubnis ist beim Auftraggeber zu beantragen.
Dokumentation und Abnahme
Während der Bauzeit ist eine baubegleitende Dokumentation zu führen. Sie umfasst unter anderem Zulassungen und Nachweise, Lieferscheine, Werkstoffprüfzeugnisse, Produktdatenblätter, Prüfberichte, Herstellererklärungen, Entsorgungsnachweise, Freimessungen von Schadstoffen, technische Abnahmen, Prüfungen und weitere Unterlagen zu den eingebauten Stoffen.
Die vollständige Projektdokumentation ist digital und sortiert mit Inhaltsverzeichnis spätestens vier Wochen vor Abnahme zu übergeben. Sie enthält insbesondere Materialnachweise, Produktinformationen, Lieferscheine und Wiegenoten, Entsorgungs- und Begleitnachweise, Prüfzeugnisse und Übereinstimmungserklärungen, bauaufsichtliche Zulassungen, Werkstattplanungen, Verdichtungsnachweise, Genehmigungsbescheide, Geräteverzeichnisse, Prüfberichte, Herstellererklärungen, Freimessungen von Schadstoffen, Gütenachweise sowie technische Abnahmen und Prüfungen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmenseignung
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. und die PQ-Nummer nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung beziehungsweise die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor.
Die Eigenerklärung umfasst vergleichbare Referenzleistungen, Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, verfügbare Arbeitskräfte, Registereintragungen, Angaben zu Insolvenz und Liquidation, Zuverlässigkeit, Ausschlussgründe, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ein Mindestumsatz ist nicht angegeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Eignung nachzuweisen. Für eine Bietergemeinschaft oder Arbeitsgemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder erforderlich.
Personal und fachliche Ausführungsfähigkeit
Das Unternehmen muss die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte bereitstellen. Vor Beginn der Arbeiten sind eine qualifizierte Führungskraft, der Bauleiter des Unternehmens sowie Baustellenfachpersonal mit SIVV-Bescheinigung nachzuweisen.
Während der Ausführung sind eine über Funktionstelefon erreichbare leitende Person, ein qualifizierter Vertreter bei Krankheit oder Urlaub und ein verantwortlicher Montageleiter mit ständiger Anwesenheit sicherzustellen. Der Nachunternehmer ist je Leistung auf Eignung zu prüfen und gegebenenfalls sind seine Eignungsnachweise vorzulegen.
Register, Unbedenklichkeit und Versicherung
Auf Anforderung der Vergabestelle sind bei Eingang in die engere Wahl unter anderem Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder Handwerkskarte beziehungsweise bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz sowie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Lohnsummenangaben vorzulegen.
Ein gültiger Nachweis der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist ebenfalls auf Anforderung vorzulegen. Bei Eingang in die engere Wahl müssen die verlangten Bestätigungen und Nachweise vollständig innerhalb der gesetzten angemessenen Frist erbracht werden.
Arbeitsbedingungen und Russland-Sanktionen
Mit dem Angebot sind eine Erklärung nach TVgG M-V und MinArbBV M-V sowie die Verpflichtung nach §§ 15 und 16 TVgG M-V abzugeben. Die anerkannten Arbeitsbedingungen des für die Leistung maßgeblichen Tarifbereichs Baugewerbe sind einzuhalten; andernfalls beträgt der vergaberechtliche Mindestlohn 13,98 Euro brutto pro Stunde. Die Pflichten sind auf Nachunternehmer zu übertragen und deren Einhaltung zu überwachen.
Die Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen ist verbindlich. Der Bieter sowie beteiligte Nachunternehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten für den Eignungsnachweis herangezogen werden und auf mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne der erfassten Regelung aufweisen. Die Beschränkung ist während der Vertragslaufzeit einzuhalten.
Vergleichbare Leistungen müssen in den letzten fünf Kalenderjahren beziehungsweise in dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen längeren Zeitraum ausgeführt worden sein. Bei einem Teilnahmewettbewerb ist dem Teilnahmeantrag eine Referenzliste beizufügen; bei Eingang in die engere Wahl sind drei Referenznachweise vorzulegen.
Vergleichbare Betonsanierungsleistungen. Je Referenz sind Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eigener Leistungsumfang und eingesetzte Mengen sowie Arbeitnehmerzahl, besondere technische und gerätespezifische Anforderungen, bei Komplettleistungen zusätzlich eine Kurzbeschreibung der Baumaßnahme und die Art des Bauvorhabens sowie die Rolle als Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer anzugeben.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenVerlauf dieser Vergabe
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