Notfall-Informationsradio
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Feuerwehr Hannover sucht einen Hörfunkveranstalter, der im Katastrophenfall ein Notfall-Informationsradio betreibt. Dafür soll auf der Feuer- und Rettungswache 1 (Weidendamm 50) ein Notfallstudio eingerichtet und das Programm über die eigene UKW-Frequenz im Stadtgebiet Hannover verbreitet werden.
Im Ernstfall muss das Programm spätestens 120 Minuten nach Aktivierung durch den Katastrophenschutzstab sendebereit sein und dann rund um die Uhr (24/7) mit mindestens zwei Personen bis zum Ende des Ereignisses laufen. Der Sender muss auch bei Stromausfall funktionieren.
Der Auftrag läuft vom 04.01.2027 bis 03.01.2030 (3 Jahre). Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb – das Verfahren ist nicht in Lose aufgeteilt. Angebote müssen bis zum 09.11.2026, 11:00 Uhr vorliegen.
Geeignet sind nur Bieter, die bereits eine gültige Rundfunkzulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) für Hannover besitzen und nachweisen können, dass sie das Stadtgebiet Hannover vollflächig mit UKW versorgen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Grundsätzliche erforderliche Technische Einrichtungen
Einrichtung eines Notfallstudios auf der Feuer- und Rettungswache 1 mit UKW-Sendesignal. Vorlage einer Systembeschreibung mit Begründung der erforderlichen Technik.
- Aktivierung im Ereignisfall
Herstellung der Sendefähigkeit einschließlich Betriebsaufnahme des Notfallstudios spätestens nach 120 Minuten. Vorlage eines Einsatzkonzepts, das die Betriebsaufnahme innerhalb von 120 Minuten beschreibt.
- Betriebszeiten Notfall-Informationsradio
Rund-um-die-Uhr-Betrieb des Notfall-Informationsradios im Ereignisfall bis zum Ende des Ereignisses mit mindestens zwei Personen. Eigenredaktionelle Verantwortung des Auftragnehmers als Hörfunkveranstalter. Vorlage eines Einsatzkonzepts zur Sicherstellung des 24-Stunden-Betriebs.
- Mindestanzahl der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio
Konzept zur Sicherstellung des 24/7-Betriebs mit mindestens 10 und maximal 12 geeigneten Personen für zwei redaktionelle Funktionen. Namentliche Liste der vorgesehenen Personen.
- Qualifikation der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio
Nachweis der Eignung der vorgesehenen Personen: Erfahrung mit eigenverantwortlicher Produktion von Hörfunksendungen im Umfang von mindestens 100 Stunden (Programmplanung, Beiträge, Moderation, Studiotechnik).
- Erklärung der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio
Nachweis der vertraglichen Verpflichtung der vorgesehenen Personen zur Mitarbeit im Notfall-Informationsradio im Ereignisfall sowie zur Teilnahme an Ausbildung und Übungen.
- Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio
Nachweis der Gesetzestreue durch Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse sowie Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung durch jede vorgesehene Person. Möglichkeit der Sicherheitsüberprüfung nach Nds. SÜG.
- Unabhängigkeit von der allgemeinen Elektrizitätsversorgung
Systembeschreibung zur Gewährleistung des Sendebetriebs auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, unter Berücksichtigung des Übertragungswegs, des regulären Senders und aller aktiven Bauteile.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernaufgabe: Notfall-Informationsradio (NIR)
Der Auftragnehmer stellt ein Notfall-Informationsradio für die Landeshauptstadt Hannover bereit und betreibt es. Das Programm dient im Katastrophenfall der Information und Verhaltenssteuerung der Bevölkerung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Im Regelbetrieb muss das laufende Hörfunkprogramm aktuell sein und Nachrichten mindestens alle 60 Minuten senden. Im Ereignisfall übernimmt der Auftragnehmer die redaktionelle Gestaltung eigenverantwortlich.
Technische Bereitstellung und Betrieb
Einrichtung und Betrieb eines Notfallstudios auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 1 (Weidendamm 50, 30167 Hannover).
Bereitstellung, Wartung, Überprüfung und Instandsetzung der technischen Komponenten (Studiotechnik, UKW-Sender).
Übertragung des Notfallprogramms über die reguläre UKW-Frequenz des Hörfunkveranstalters mit vollflächiger Versorgung des Stadtgebiets Hannover.
Sendebetrieb muss auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung möglich sein – das System ist entsprechend unabhängig auszulegen.
Ereignisfall: Aktivierung und 24/7-Betrieb
Nach Aktivierung durch den Katastrophenschutzstab der Landeshauptstadt Hannover muss der Sendebetrieb innerhalb von 120 Minuten aufgenommen werden können.
Während des Ereignisses ist ein 24/7-Betrieb mit mindestens zwei Personen bis zum Ende des Ereignisses sicherzustellen.
Es ist ein Personalbetriebskonzept mit 10 bis 12 geeigneten Personen vorzulegen, das 24/7-Betrieb und mindestens zwei redaktionelle Funktionen abdeckt.
Leistungsort und Laufzeit
Leistungsort ist das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover; das Notfallstudio befindet sich auf der Feuer- und Rettungswache 1, Weidendamm 50, 30167 Hannover.
Vertragsbeginn: 04.01.2027.
Ausführungsfrist: 04.01.2027 bis 03.01.2030 (36 Monate / 3 Jahre).
Das Verfahren ist nicht in Lose aufgeteilt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenProgramm, Reichweite und Zulassung
Aktualität: Nachrichten im Regelbetrieb mindestens alle 60 Minuten (Eigenerklärung).
Prozessorganisation: Vorlage von drei Beispielprozessen/Handlungsanweisungen für wesentliche Produktionsprozesse.
Sendegebiet: Vollflächige UKW-Abdeckung des Stadtgebiets Hannover (Eigenerklärung).
Medienrechtliche Zulassung: Zulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) für Rundfunk oder nichtkommerziellen Bürgerrundfunk, Nachweis der Sendefrequenzzuteilung für Hannover – jeweils gültig mindestens bis 2030.
Zustimmungsfähigkeit NIR: Bescheinigung der NLM, dass der Betrieb des NIR mit dem NMedienG und der Zulassung vereinbar ist.
Erfüllungsgrad: Insgesamt mindestens 1.100 Punkte; alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben über Art und Umfang vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre mit Rechnungswert, Lieferumfang und Auftraggeber.
Begründete Systembeschreibung zur Unabhängigkeit des Sendebetriebs (Notfallstudio und UKW-Sender) von der allgemeinen Stromversorgung.
Systembeschreibung der technischen Einrichtungen (Notfallstudio + UKW-Übertragung).
Einsatzkonzept zur Aktivierung im Ereignisfall (Sendefähigkeit innerhalb von 120 Minuten).
Einsatzkonzept zum 24/7-Betrieb (durchgehender Betrieb mit mindestens 2 Personen).
Mindestpunktzahl Leistung: ≥ 300 Punkte; alle Leistungskriterien müssen erfüllt werden.
Personal: Stärke, Qualifikation und Verpflichtung
Mindestens 10, maximal 12 geeignete Personen für den 24/7-Betrieb, davon mindestens 2 mit redaktioneller Funktion (Personalbetriebskonzept inklusive namentlicher Liste).
Qualifikation: mindestens 100 Stunden Erfahrung je Person in eigenverantwortlicher Hörfunkproduktion (Programmplanung, Beiträge, Moderation, Studotechnik); Nachweis inklusive namentlicher Liste mit Begründung.
Verpflichtung: vertragliche Verpflichtung der benannten Personen zum Betrieb im Ereignisfall, zur Ausbildung und zur Übungsteilnahme.
Zuverlässigkeit: polizeiliches Führungszeugnis (nach Auftragsvergabe) sowie ggf. Sicherheitsüberprüfung nach Nds. SÜG; Verschwiegenheitserklärung jeder benannten Person.
Verschwiegenheit
Verschwiegenheitserklärung des Hörfunkveranstalters.
Verschwiegenheitserklärung etwaiger Sendedienstleister (technische Komponenten), sofern eingesetzt.
Verschwiegenheitserklärung jeder benannten Person.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor Auftragsbeginn; Nachweis innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Mindestdeckungssummen für Sachschäden (inkl. Abwasserschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden, Schlüsselversicherung) und Personenschäden.
Räumliche Nähe und Zuverlässigkeit
Angabe des nächstgelegenen Vertriebs- und Servicestützpunktes zum Ausführungsort Hannover.
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Tariftreue und sozialrechtliche Pflichten (NTVergG)
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß MiLoG, AEntG und AÜG (Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, mit Angebotsunterschrift Bestandteil des Angebots).
Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 8 SGB IV.
Verpflichtung zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern.
Jedes eingesetzte Nach- oder Verleihunternehmen muss diese Erklärungen gesondert vorlegen.
Während der Auftragsausführung sind auf Verlangen prüffähige Unterlagen (Lohn-/Meldeunterlagen, Bücher, Geschäftsunterlagen) zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Mindestens 1 Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren zu vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung/Betrieb technischer Systeme, Wartung, Instandsetzung)
Pro Referenz: Name/Bezeichnung des Auftraggebers, Kontaktperson (E-Mail oder Telefon), Zeitraum, kurze Leistungsbeschreibung, Umsatz pro Jahr; vergleichbar mit Bereitstellung/Betrieb technischer Systeme, Wartung und Instandsetzung
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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