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Notfall-Informationsradio

Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Feuerwehr, OE 37.61 KatastrophenschutzHannover, NiedersachsenVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Feuerwehr Hannover sucht einen Hörfunkveranstalter, der im Katastrophenfall ein Notfall-Informationsradio betreibt. Dafür soll auf der Feuer- und Rettungswache 1 (Weidendamm 50) ein Notfallstudio eingerichtet und das Programm über die eigene UKW-Frequenz im Stadtgebiet Hannover verbreitet werden.

Im Ernstfall muss das Programm spätestens 120 Minuten nach Aktivierung durch den Katastrophenschutzstab sendebereit sein und dann rund um die Uhr (24/7) mit mindestens zwei Personen bis zum Ende des Ereignisses laufen. Der Sender muss auch bei Stromausfall funktionieren.

Der Auftrag läuft vom 04.01.2027 bis 03.01.2030 (3 Jahre). Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb – das Verfahren ist nicht in Lose aufgeteilt. Angebote müssen bis zum 09.11.2026, 11:00 Uhr vorliegen.

Geeignet sind nur Bieter, die bereits eine gültige Rundfunkzulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) für Hannover besitzen und nachweisen können, dass sie das Stadtgebiet Hannover vollflächig mit UKW versorgen.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 09. November 2026
Termin / FristSEP2026 MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP
Veröffentlichung18. Sep. 2026
Angebotsfrist9. Nov. 2026
Bindefrist9. Nov. – 9. Dez. 2026
Zuschlag9. Dez. 2026
Vertragsbeginn4. Jan. 2027
Ausführungsbeginn4. Jan. 2027
Vertragslaufzeit4. Jan. 2027 – 3. Jan. 2030
Vertragsende3. Jan. 2030
Sicherheitsüberprüfung bisDatum offenGgf. Sicherheitsüberprüfung des Personals nach Nds. SÜG; Zeitpunkt nicht genannt (nach Auftragsvergabe).
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Preis & Qualität8 Kriterien
  • Grundsätzliche erforderliche Technische Einrichtungen

    Einrichtung eines Notfallstudios auf der Feuer- und Rettungswache 1 mit UKW-Sendesignal. Vorlage einer Systembeschreibung mit Begründung der erforderlichen Technik.

  • Aktivierung im Ereignisfall

    Herstellung der Sendefähigkeit einschließlich Betriebsaufnahme des Notfallstudios spätestens nach 120 Minuten. Vorlage eines Einsatzkonzepts, das die Betriebsaufnahme innerhalb von 120 Minuten beschreibt.

  • Betriebszeiten Notfall-Informationsradio

    Rund-um-die-Uhr-Betrieb des Notfall-Informationsradios im Ereignisfall bis zum Ende des Ereignisses mit mindestens zwei Personen. Eigenredaktionelle Verantwortung des Auftragnehmers als Hörfunkveranstalter. Vorlage eines Einsatzkonzepts zur Sicherstellung des 24-Stunden-Betriebs.

  • Mindestanzahl der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio

    Konzept zur Sicherstellung des 24/7-Betriebs mit mindestens 10 und maximal 12 geeigneten Personen für zwei redaktionelle Funktionen. Namentliche Liste der vorgesehenen Personen.

  • Qualifikation der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio

    Nachweis der Eignung der vorgesehenen Personen: Erfahrung mit eigenverantwortlicher Produktion von Hörfunksendungen im Umfang von mindestens 100 Stunden (Programmplanung, Beiträge, Moderation, Studiotechnik).

  • Erklärung der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio

    Nachweis der vertraglichen Verpflichtung der vorgesehenen Personen zur Mitarbeit im Notfall-Informationsradio im Ereignisfall sowie zur Teilnahme an Ausbildung und Übungen.

  • Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden im Notfall-Informationsradio

    Nachweis der Gesetzestreue durch Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse sowie Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung durch jede vorgesehene Person. Möglichkeit der Sicherheitsüberprüfung nach Nds. SÜG.

  • Unabhängigkeit von der allgemeinen Elektrizitätsversorgung

    Systembeschreibung zur Gewährleistung des Sendebetriebs auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, unter Berücksichtigung des Übertragungswegs, des regulären Senders und aller aktiven Bauteile.

KI-Hinweis: Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb; die Leistungskriterien werden erst in der späteren Verhandlungsvergabe geprüft und gewichtet. Konkrete prozentuale Gewichtungen der Zuschlagskriterien sowie eine Bewertungsformel sind nicht angegeben. Die Mindestpunktzahl von 300 Punkten bezieht sich nur auf die Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb, nicht auf die spätere Zuschlagsentscheidung.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Kernaufgabe: Notfall-Informationsradio (NIR)

Der Auftragnehmer stellt ein Notfall-Informationsradio für die Landeshauptstadt Hannover bereit und betreibt es. Das Programm dient im Katastrophenfall der Information und Verhaltenssteuerung der Bevölkerung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Im Regelbetrieb muss das laufende Hörfunkprogramm aktuell sein und Nachrichten mindestens alle 60 Minuten senden. Im Ereignisfall übernimmt der Auftragnehmer die redaktionelle Gestaltung eigenverantwortlich.

Technische Bereitstellung und Betrieb

Einrichtung und Betrieb eines Notfallstudios auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache 1 (Weidendamm 50, 30167 Hannover).

Bereitstellung, Wartung, Überprüfung und Instandsetzung der technischen Komponenten (Studiotechnik, UKW-Sender).

Übertragung des Notfallprogramms über die reguläre UKW-Frequenz des Hörfunkveranstalters mit vollflächiger Versorgung des Stadtgebiets Hannover.

Sendebetrieb muss auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung möglich sein – das System ist entsprechend unabhängig auszulegen.

Ereignisfall: Aktivierung und 24/7-Betrieb

Nach Aktivierung durch den Katastrophenschutzstab der Landeshauptstadt Hannover muss der Sendebetrieb innerhalb von 120 Minuten aufgenommen werden können.

Während des Ereignisses ist ein 24/7-Betrieb mit mindestens zwei Personen bis zum Ende des Ereignisses sicherzustellen.

Es ist ein Personalbetriebskonzept mit 10 bis 12 geeigneten Personen vorzulegen, das 24/7-Betrieb und mindestens zwei redaktionelle Funktionen abdeckt.

Leistungsort und Laufzeit

Leistungsort ist das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover; das Notfallstudio befindet sich auf der Feuer- und Rettungswache 1, Weidendamm 50, 30167 Hannover.

Vertragsbeginn: 04.01.2027.

Ausführungsfrist: 04.01.2027 bis 03.01.2030 (36 Monate / 3 Jahre).

Das Verfahren ist nicht in Lose aufgeteilt.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Programm, Reichweite und Zulassung

Aktualität: Nachrichten im Regelbetrieb mindestens alle 60 Minuten (Eigenerklärung).

Prozessorganisation: Vorlage von drei Beispielprozessen/Handlungsanweisungen für wesentliche Produktionsprozesse.

Sendegebiet: Vollflächige UKW-Abdeckung des Stadtgebiets Hannover (Eigenerklärung).

Medienrechtliche Zulassung: Zulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) für Rundfunk oder nichtkommerziellen Bürgerrundfunk, Nachweis der Sendefrequenzzuteilung für Hannover – jeweils gültig mindestens bis 2030.

Zustimmungsfähigkeit NIR: Bescheinigung der NLM, dass der Betrieb des NIR mit dem NMedienG und der Zulassung vereinbar ist.

Erfüllungsgrad: Insgesamt mindestens 1.100 Punkte; alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Technische Leistungsfähigkeit

Angaben über Art und Umfang vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre mit Rechnungswert, Lieferumfang und Auftraggeber.

Begründete Systembeschreibung zur Unabhängigkeit des Sendebetriebs (Notfallstudio und UKW-Sender) von der allgemeinen Stromversorgung.

Systembeschreibung der technischen Einrichtungen (Notfallstudio + UKW-Übertragung).

Einsatzkonzept zur Aktivierung im Ereignisfall (Sendefähigkeit innerhalb von 120 Minuten).

Einsatzkonzept zum 24/7-Betrieb (durchgehender Betrieb mit mindestens 2 Personen).

Mindestpunktzahl Leistung: ≥ 300 Punkte; alle Leistungskriterien müssen erfüllt werden.

Personal: Stärke, Qualifikation und Verpflichtung

Mindestens 10, maximal 12 geeignete Personen für den 24/7-Betrieb, davon mindestens 2 mit redaktioneller Funktion (Personalbetriebskonzept inklusive namentlicher Liste).

Qualifikation: mindestens 100 Stunden Erfahrung je Person in eigenverantwortlicher Hörfunkproduktion (Programmplanung, Beiträge, Moderation, Studotechnik); Nachweis inklusive namentlicher Liste mit Begründung.

Verpflichtung: vertragliche Verpflichtung der benannten Personen zum Betrieb im Ereignisfall, zur Ausbildung und zur Übungsteilnahme.

Zuverlässigkeit: polizeiliches Führungszeugnis (nach Auftragsvergabe) sowie ggf. Sicherheitsüberprüfung nach Nds. SÜG; Verschwiegenheitserklärung jeder benannten Person.

Verschwiegenheit

Verschwiegenheitserklärung des Hörfunkveranstalters.

Verschwiegenheitserklärung etwaiger Sendedienstleister (technische Komponenten), sofern eingesetzt.

Verschwiegenheitserklärung jeder benannten Person.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.

Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor Auftragsbeginn; Nachweis innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Mindestdeckungssummen für Sachschäden (inkl. Abwasserschäden, Obhuts- und Bearbeitungsschäden, Schlüsselversicherung) und Personenschäden.

Räumliche Nähe und Zuverlässigkeit

Angabe des nächstgelegenen Vertriebs- und Servicestützpunktes zum Ausführungsort Hannover.

Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Tariftreue und sozialrechtliche Pflichten (NTVergG)

Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß MiLoG, AEntG und AÜG (Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, mit Angebotsunterschrift Bestandteil des Angebots).

Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 8 SGB IV.

Verpflichtung zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern.

Jedes eingesetzte Nach- oder Verleihunternehmen muss diese Erklärungen gesondert vorlegen.

Während der Auftragsausführung sind auf Verlangen prüffähige Unterlagen (Lohn-/Meldeunterlagen, Bücher, Geschäftsunterlagen) zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Referenzprojekte
mindestens 1 ReferenzenZeitraum: letzte drei GeschäftsjahreVolumen: Umsatzvolumen pro Jahr (€) ist pro Referenz anzugeben

Mindestens 1 Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren zu vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung/Betrieb technischer Systeme, Wartung, Instandsetzung)

Pro Referenz: Name/Bezeichnung des Auftraggebers, Kontaktperson (E-Mail oder Telefon), Zeitraum, kurze Leistungsbeschreibung, Umsatz pro Jahr; vergleichbar mit Bereitstellung/Betrieb technischer Systeme, Wartung und Instandsetzung

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 80%4–10 · 19%11+ · 1%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 31 erledigt
Allgemeine Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren
Eignungsnachweise – Programm, Reichweite und Zulassung
Eignungsnachweise – Personal und Verschwiegenheit
Leistungsnachweise – Technik und Einsatzkonzept
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
Angebotsform und Sprache
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Feuerwehr, OE 37.61 Katastrophenschutz
Anschrift
30167 Hannover
Ort
30167 Hannover
Kategorie
Niedersachsen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.hannover.de ↗

Erfüllungsort

Ort der Leistung
30167 Hannover
Niedersachsen

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