PD01-03 Los 2 Pflege und Wässern der Gehölze LGS
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenLandschaftsgärtnerische Unterhaltungspflege für Bäume, Großgehölze, Hecken und Weidensetzstangen im Auenpark und auf dem Campingplatz.
Die Arbeiten umfassen insbesondere die Bewässerung, Düngung, Heckenpflege, Unkrautentfernung, den Rückbau von Baumverankerungen und Baumgießrändern sowie die Verwertung und Entsorgung anfallender Materialien. Ausführung in 73479 Ellwangen über drei Vegetationsperioden von Frühjahr 2027 bis Herbst 2029.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungszeitraum und Ausführungsort
Die Leistungen werden am Standort 73479 Ellwangen in der Parkanlage der Landesgartenschau erbracht. Der vertragliche Ausführungszeitraum reicht vom 01.02.2027 bis zum 21.12.2029; die Pflege- und Wässerungsleistungen liegen in den Vegetationsperioden 2027 bis 2029.
Bewässerung
Einzelbäume werden je nach Position mit 300 l oder 600 l je Arbeitsgang bewässert. Vorhandene Großgehölze werden mit einem IBC-Container über 1.000 l und Tropfschlauch bewässert. Hecken werden mit 25 l/m² bewässert. Die Wasserentnahme ist über Standrohrablesungen oder bei Gießfässen über eine exakte, nachvollziehbare Dokumentation der Wässerungsfahrten nachzuweisen. Wasseranschlüsse und Wasserentnahmestellen werden bereitgestellt; die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber. Ein Stromanschluss ist nicht vorhanden.
Düngung und weitere Pfllege
Einzelbäume und Hecken werden flüssig oder granuliert gedüngt. Düngearbeiten sind nur nach Abstimmung und schriftlicher Freigabe des Auftraggebers auszuführen; das Düngeprodukt ist zuvor zur Freigabe vorzulegen. Bei granulierter Düngung sind die Baumscheiben anschließend mit 50 l/m² zu wässern. Zusätzlich sind Heckenflächen zu unkrautfreien und zu lockern, Ligustrum-Hecken mit einer Schnitthöhe von etwa 1,50 m zu schneiden sowie Nieder-/Dreiböcke und Baumgießränder zurückzubauen.
Entsorgung und Verwertung
Schnittgut und Überschussmaterial sind arbeitstäglich aufzunehmen und abzufahren. Biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Bauholz sowie LDPE-Kunststoff sind getrennt zu erfassen und zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen. Original-Wiegescheinen der Verwertungsstelle sind nach Entsorgungsmaßnahmen unaufgefordert vorzulegen; ohne sie erfolgt keine Vergütung.
Regie, Koordination und Dokumentation
Stundenlohnarbeiten für Personal und Maschinen sind nur auf Anordnung der Bauleitung auszuführen. Die Pflegeintervalle je Kalenderwoche und die witterungsabhängige Taktung sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ein weisungsbefugter Vertreter mit umfassender Kenntnis der Parkanlage ist zu regelmäßigen Jour-fixe-Terminen zu entsenden; nach Möglichkeit sollen Vertreter und Arbeitstruppe unverändert bleiben. Pflegetagesberichte sind turnusgemäß zu übergeben, Regieberichte nach Stundenlohnarbeiten unmittelbar nach Ausführung vorzulegen.
Arbeitsweise und Umweltschutz
Die Arbeiten erfolgen unter laufendem Betrieb der Parkanlage. Beeinträchtigungen von Umwelt, Landschaft, Böden, Bestandsanlagen und Leitungen sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränigen. Bei geeigneter, trockener Witterung und ausreichend abgetrocknetem Boden arbeiten; Gerätepersonal ist in schonende Bodennutzung einzweisen. Baumaschinen müssen biologisch abbaubares Hydrauliköl verwenden. Beim Betanken ist mindestens 20 m Abstand zur Jagst einzuhalten. Kraftstoffe und Öle sind in einem geschlossenen oder abschließbar umfriedeten Bereich mit Auffangwanne und Warnschildern zu lagern. Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Wege sind unverzüglich und täglich zu beseitigen. Beschädigungen bestehender Anlagen, Leitungen oder Böden sind auf eigene Kosten zu beheben. Zum Abschluss werden die Gehölz- und Pflanzflächen in einem pflegetechnisch einwandfreien Zustand an die Folgepflege übergeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eignungsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 mit dem Angebot vor. Bei einer Einladung in die engere Wahl sind die Erklärungen auf gesondertes Verlangen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Umsatz
Die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sind anzugeben. Sie müssen sich auf Bauleistungen und andere Leistungen beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ist der entsprechende eigene Anteil einzubeziehen. Eine konkrete Mindestumsatzhöhe ist nicht festgelegt.
Vergleichbare Leistungen
Vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren sind nachzuweisen. Bei angekreuzter entsprechender Erklärung im Eignungsformular sind mindestens drei Referenzen anzugeben. Je Referenz sind insbesondere Baumaßnahme und Leistung, Auftraggeber, Ausführungsort und Zeitraum, die Rolle des Unternehmens, der Auftragswert, besondere Anforderungen, Leistung, Menge, Einheit, eigener Leistungsanteil in Euro sowie eingesetzte Arbeitnehmer und Leitungskräfte anzugeben. Bei Einsetzung in die engere Wahl sind schriftliche Auftraggeberbestätigungen und Ansprechpartner vorzulegen. Ein Mindestauftragswert für Referenzen ist nicht festgelegt.
Personal und Organisation
Die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte müssen verfügbar sein. Bei Einsetzung in die engere Wahl ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte nach Lohngruppen und getrennt nach Leitungspersonal anzugeben. Ein weisungsbefugter Vertreter mit umfassender Kenntnis der Parkanlage muss eingesetzt werden; nach Möglichkeit sollen derselbe Vertreter und dieselbe Arbeitstruppe während der Pflege eingesetzt bleiben.
Register, Steuern und Sozialversicherung
Angaben zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, bei der Industrie- und Handelskammer oder zu keiner Eintragungspflicht sind zu erbringen. Bei Einsetzung in die engere Wahl sind Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und gegebenenfalls Handwerks- oder IHK-Eintragung vorzulegen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ist zu bestätigen. Auf Verlangen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamts vorzulegen, soweit sie verfügbar sind.
Berufsgenossenschaft und Zuverlässigkeit
Die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist nachzuweisen. Bei Einsetzung in die engere Wahl ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Es bestehen keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A; in den letzten zwei Jahren ist keine Verurteilung wegen eines einschlägigen Verstoßes mit der dort genannten Schwere erfolgt. Bei einem Ausschlussgrund kann gegebenenfalls Selbstreinigung erklärt werden.
Insolvenz und Liquidation
Es wurde weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, ein Insolvenzantrag mangels Masse nicht abgelehnt und das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Bei einem bestätigten Insolvenzplan ist dieser auf Anforderung vorzulegen.
Tariftreue und Mindestlohn
Mindestens die gesetzlich, tariflich oder per Rechtsordnung vorgegebenen Arbeitsbedingungen sind zu gewähren; bei anwendbarem Mindestlohn gelten die Vorgaben des MiLoG und der zugehörigen Rechtsordnung. Nachunternehmer und Verleihunternehmer sind sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren. Die Verpflichtungserklärung Mindestlohn nach KEV 179.3 ist mit dem Angebot abzugeben. Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Verleihunternehmer müssen sie jeweils unterzeichnen. Geforderte Verpflichtungs- und Versicherungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen; Entgeltabrechnungs- und Vertragsunterlagen müssen prüfbar sein.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsangaben der Mitglieder über KEV 175 zu erbringen; die Erklärung ist elektronisch mit dem Angebot abzugeben und auf Verlangen von allen Mitgliedern zu signieren oder zu siegeln. Bei Nachunternehmen sind Art und Umfang der Teilleistungen nach KEV 176.1 beziehungsweise KEV 176.2 anzugeben. Auf Verlangen ist ihre Präqualifikation oder die Erfüllung der Präqualifikationsvoraussetzungen nachzuweisen.
Ausführungsfähigkeit und Umweltschutz
Die Geräte müssen für die eingeschränkten Platzverhältnisse und örtlichen Gegebenheiten geeignet und erforderliche Schläuche, Geräte und Fahrzeuge müssen vorgehalten werden. Baumaschinen sind mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl zu betreiben, das Gerätepersonal in die schonende Bodennutzung einzweisen und Kraftstoffe sowie Öle in geschützten Bereichen mit Auffangwanne zu lagern. Wasserentnahmen, Materialien und Entsorgungsmengen sind nachweisbar zu dokumentieren.
Erklärung über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren; bei angekreuzter Erklärung sind mindestens drei Referenzen anzugeben. Bei Einsetzung in die engere Wahl sind je Referenz eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers und ein Ansprechpartner vorzulegen.
Vergleichbare landschaftsgärtnerische Pflege- und Bewässerungsleistungen; auf Anforderung schriftliche Auftraggeberbestätigung der auftragsgemäßen Leistungserbringung.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenVerlauf dieser Vergabe
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