Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Bedienung des Linienverkehrs Gmund – Holzkirchen (S), MVV-Regionalbuslinie 352
Der Landkreis Miesbach (vertreten durch die MVV GmbH) schreibt die Betriebsleistung auf der MVV-Regionalbuslinie 352 im offenen Verfahren aus. Die Strecke verläuft von Gmund über Marienstein, Waakirchen und Warngau nach Holzkirchen und zurück.
Hinweis: Es handelt sich um eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß Art. 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG (ausschließliches Recht).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Betriebskosten50%
Bewertung der Betriebskosten des Angebots
- Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen5%
Zugesagte Zeit, bis Ersatzfahrzeuge am Einsatzort eintreffen, zzgl. Bonuspunkte für fest eingeplante Ersatzfahrzeuge (siehe Anlage B 14). Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem (0-50 Punkte Zeit + 0-50 Punkte Fahrzeugkategorie).
- Zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität10%
Bewertung der zusätzlich angebotenen Fahrzeugqualität über die Mindestanforderungen hinaus
- Zugesagter Zeitpunkt für die Lieferung der Neufahrzeuge10%
Zugesagter Lieferzeitpunkt der Neufahrzeuge
- Zugesagter Kraftstoffverbrauch25%
Zugesagter Kraftstoffverbrauch bzw. Energieverbrauch der Fahrzeuge
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinienführung und Betriebstage
Die Buslinie 352 verbindet Gmund (R) – Marienstein – Waakirchen – Warngau – Holzkirchen (S) (R) und zurück. Ein Betriebstag umfasst alle Fahrten ab 4:00 Uhr bis 3:59 Uhr des Folgetages.
Betriebstage im Musterjahr:
Haltestellen: ca. 28 Haltestellen, 53 Haltestellenmasten (davon 7 Ablöse vom Altbetreiber, 21 neu zu errichten, 25 Eigentum anderer).
Fahrzeugeinsatz und Antriebswahl
Insgesamt 5 Fahrzeuge für die Linie 352:
Wählbare Antriebsarten: Diesel, Batterie oder Brennstoffzelle – einheitlich für alle Fahrzeuge der Linie. Eine Mischkalkulation mit unterschiedlichen Antriebstechnologien ist nicht zulässig. Bei emissionsfreien Fahrzeugen (Batterie/Brennstoffzelle) ist ein Betriebskonzept (Anlage B 21) Pflicht und 100 % Ökostrom ab Betriebsstart nachzuweisen.
Fahrzeugausstattung
Alle Fahrzeuge müssen mit folgender Ausstattung ausgerüstet sein:
Für Gebrauchtfahrzeuge gilt: max. 10,1 Jahre und max. 800.000 km zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme. Für Neufahrzeuge: MVV-spezifische Vorrüstung gemäß Anlage A 09 erforderlich.
Haltestelleninfrastruktur
Der Auftragnehmer übernimmt Beschaffung, Aufstellung und Unterhalt der Haltestellenmasten:
Betriebliche Dienstleistungen
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
IT- und Kommunikationssysteme
ISE (Integrationssystem Echtzeitdaten) und EFM (Elektronisches Fahrgeldmanagement):
AFZS (Automatisches Fahrgastzählsystem):
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (§ 1.4.1 der Vergabeunterlagen)
Nachweis der fachlichen Eignung gemäß § 3 PBZugV i.V.m. § 13 PBefG für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. VO EG Nr. 1071/2009, i.d.R. Geschäftsführer oder Prokurist).
Ausschlussgründe (§ 1.4.2)
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB):
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB).
Nachweis: Bietererklärung (Anlage B 04) sowie Eigenerklärung Bezug Russland (Anlage B 06). Auf Anforderung: aktuelle Führungszeugnisse.
Optional: Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlusgründen möglich.
Mindestlohn und MiLoG-Konformität (§ 1.4.3)
Referenzen und bisherige Vertragstreue (§ 1.4.5)
Eigentumsverhältnisse und Vertretungsbefugnis
Besondere Anforderungen
Referenzen über frühere Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen im ÖPNV/Linienverkehr (Stadt/Umland/Überland)
Aufgabenträger als Auftraggeber benennen; Ansprechpartner angeben; Genehmigungsstatus (Genehmigungsinhaber oder Subunternehmer) angeben; tarifliche Einbindung angeben; nicht zwingend MVV-spezifisch