Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Staatliche Bauamt Weilheim schreibt die landschaftspflegerische Pflege und Reinigung von Amphibienschutzanlagen im Bauamtsgebiet (Landkreise Starnberg und Weilheim-Schongau) aus.
Im Rahmen des Auftrags sind 7 stationäre Amphibienschutzanlagen an Bundes- und Staatsstraßen zu betreuen, darunter Anlagen an der B 472 (Hohenpeißenberg) und den Staatsstraßen St 2057, St 2063, St 2064, St 2068 und St 2069.
Die Leistung umfasst u. a.:
Der Vertrag läuft vom 01.11.2026 bis spätestens 15.06.2028 und umfasst zwei Pflegezeiträume (Herbst 2026–Frühjahr 2027 und Herbst 2027–Frühjahr 2028). Es handelt sich um eine Unterschwellenvergabe nach UVgO ohne losweise Aufteilung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPflegezeiträume und Zeitleiste
Die Leistung wird in zwei aufeinanderfolgenden Pflegezeiträumen erbracht:
Pro Pflegezeitraum sind je Standort ca. 2 Pflegegänge vorgesehen. Der Herbst-Pflegegang läuft jeweils von Anfang November bis Mitte Dezember. Bei 4 der 7 Anlagen ist zusätzlich ein Frühjahrs-Pflegegang von Mitte Mai bis Mitte Juni durchzuführen.
Wichtige Sondertermine:
Die Pflegezeiträume sind zwingend einzuhalten; Ausnahmen wegen der Amphibienwanderungen sind nicht möglich.
Standorte und Umfang
Insgesamt sind 7 stationäre Amphibienschutzanlagen im Bereich des Staatlichen Bauamts Weilheim (Landkreise Starnberg und Weilheim-Schongau) zu betreuen:
| Standort | Straße | Pflegegänge |
|---|---|---|
| Hohenpeißenberg | B 472 | 1 pro Jahr |
| Zellsee | St 2057 | 1 pro Jahr |
| Tankenrain | St 2057 | 2 pro Jahr |
| Seeshaupt | St 2063 | 2 pro Jahr |
| Gumpenau | St 2064 | 1 pro Jahr |
| Ober-/Unterbrunn | St 2069 | 1 pro Jahr |
| Weßling | St 2068 | 2 pro Jahr + Sommerdurchgang |
Längen und Ausstattung:
Einzelleistungen je Standort
Folgende Arbeiten sind je nach Standort und Pflegegang auszuführen:
Technische Vorgaben und Verbote
Für die Ausführung gelten folgende technische Regelwerke und Beschränkungen:
Aufmaß: Jedes Aufmaßblatt muss mindestens folgende Angaben enthalten: Auftragnehmer, Auftraggeber, Aufmaßblatt-Nummer, Bezeichnung, Ordnungszahl (OZ) und den Vermerk „Aufgestellt". Die Form ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Abnahme/Beweissicherung: Vor Beginn der Arbeiten ist der Anlagenzustand zu dokumentieren; nach Abschluss findet eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber statt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Voraussetzung sind vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren – insbesondere landschaftspflegerische Unterhaltung, Pflege von Amphibienschutzanlagen (Leiteinrichtungen, Durchlässe, Stopprinnen), Mäharbeiten, Mulchen und Reinigungsarbeiten.
Bei Zuschlag in die engere Wahl sind 3 Referenzen vorzulegen mit: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Eigenerklärung über Formblatt L 124 / L 1240 (alternativ AVPQ-Eintrag oder EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis des leistungsvergleichbaren Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (konkrete Mindesthöhen sind im Ausschnitt nicht beziffert; der Bieter hat die bestehende Deckung zu erklären und auf Verlangen nachzuweisen).
Persönliche Lage / Zuverlässigkeit
Voraussetzungen:
Personelle Qualifikation
Mitarbeiter, die mit Planung, Einrichtung und Überwachung der Verkehrssicherung betraut sind, müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen – nachgewiesen durch eine gültige Schulung gemäß MVAS/RSA. Die Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen; bei nicht ausreichender Qualifikation kann der AG den Einsatz ablehnen.
Zusätzlich: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (über L 124).
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften sind möglich; erforderlich ist eine gemeinsame Erklärung (Formblatt L 234) mit benanntem bevollmächtigtem Vertreter; gesamtschuldnerische Haftung.
Eignungsleihe über Nachunternehmer ist zulässig, sofern deren Kapazitäten genutzt werden. Bei wirtschaftlicher Eignungsleihe ist eine Haftungserklärung erforderlich (Formblatt L 236). Nachunternehmer müssen ebenfalls geeignet sein und dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 122, 128 GWB aufweisen.
Präqualifikation und bevorzugte Bieter
Statt der Eigenerklärung nach L 124 wird auch ein Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) als Eignungsnachweis akzeptiert.
Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe, Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten) erhalten bei der Wertung einen Abschlag von 10 %; bei gleicher Wirtschaftlichkeit geht der Zuschlag an sie. Die Eigenschaft muss im Angebot erklärt und vor Auftragserteilung nachgewiesen werden.
Vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren – Pflege und Unterhaltung von Amphibienschutzanlagen, landschaftspflegerische Maßnahmen, Mäharbeiten, Mulchen, Reinigung von Leiteinrichtungen, Durchlässen und Stopprinnen
Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung; je Referenz: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum