Pikosekunden-Laser
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Fraunhofer-Gesellschaft beschafft einen Pikosekunden-Laser (1 Stück) für Laborversuche zur Wirkung kurz gepulster Laserstrahlung auf Materialien (Ablation/Laserwirkung).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis65%
Angebotspreis ohne MwSt., niedrigster Preis erhält volle Punktzahl, lineare Interpolation zwischen niedrigstem und doppeltem Preis.
- Technische Ausführung des Produktes / der DL35%
Bewertung der technischen Ausführung anhand einer Punkteskala 0–100. Die B-Positionen im Leistungsverzeichnis fließen hier ein: Pulsenergie (28 Punkte), Pulsdauer FWHM (62 Punkte), Pretrigger (10 Punkte).
Metrische Kriterien (Preis): Niedrigster Angebotspreis erhält volle Punktzahl (100), doppelt so hoher Preis erhält 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation. Nicht-metrische Kriterien (Technische Ausführung): Punkteskala 0–100, bestes Angebot erhält 100 Punkte, andere in Abhängigkeit der Unterschiede (Note 1=100%, Note 2=80%, Note 3=60%, Note 4=40%, Note 5=20%, 0%=Ausschluss).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLieferung
Lieferung des Pikosekunden-Lasersystems (1 Stück) inkl. Laserkopf, Versorgungs-/Steuereinheit, Kommunikationsschnittstellen, Verbindungskabeln und Dokumentation. Hersteller-Teilenummer ist anzugeben. Ein externer Chiller/Kühlgerät darf NICHT als verpflichtender Bestandteil angeboten werden. Incoterms 2020: DPU geliefert benannt Bestimmungsort – Fraunhofer IOSB, Abteilung Optronik, Container CON-2M, Gutleuthausstraße 1, 76275 Ettlingen.
Inbetriebnahme, Einweisung und Service
Inbetriebnahme und Einweisung von Bedien- und Servicepersonal am Installationsort oder remote, mit Einweisungsunterlagen in Deutsch oder Englisch. Ersatzteilversorgung für mindestens 5 Jahre. Gewährleistung 12 Monate ab Abnahme.
Industrietauglichkeit und Sicherheit
Einsatz in industrieller/laborähnlicher Umgebung; Einhaltung der sicherheitsrelevanten Normen für Laserquellen (Laserklasse 4 gemäß IEC 60825-1 oder gleichwertig) mit entsprechender Sicherheitskennzeichnung. Konformitätserklärung nach einschlägigen EU-Richtlinien und CE-Kennzeichnung erforderlich.
Anzugebende technische Eckdaten
Wiederholrate (einstellbarer Bereich), Strahlqualität M², Strahldurchmesser, Strahldivergenz, Puls-zu-Puls- und Langzeitstabilität, Strahlrichtungsstabilität in µrad RMS, Pulsenergie in mJ, Pulsdauer FWHM in ps, Trigger/Pretrigger inkl. Jitter, Schnittstellen, Abmessungen/Gewicht, Lage des Strahlaustritts, Belüftungs-/Wartungsabstände, Netzversorgung, Leistungsaufnahme, Kühlwasseranforderungen, zulässige Betriebstemperatur/Feuchte, Aufwärmzeit – jeweils als Herstellerwert mit Datenblatt oder Prüfprotokoll zu belegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFirmenprofil und wirtschaftliche Lage
Angaben zu Gründungsjahr, Meilensteinen, Mitarbeiterzahl und erbrachten Leistungen (als Text). Umsätze der Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 (ggf. 2025) sind offenzulegen.
Fachliche Eignung – Referenzen
Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte (nicht älter als 2023) mit Kurzbeschreibung des gelieferten Geräts, Kundenname und Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten. Vergleichbare Laserlieferungen, insbesondere Kurzpuls-/Pikosekunden-Laser oder ähnliche Lasersysteme.
Finanzielle Leistungsfähigkeit – Bankbürgschaft
Schriftliche Bankerklärung, dass nach Zuschlag eine Anzahlungsbürgschaft gemäß Muster B_006 (selbstschuldnerisch, unbefristet, spesenfrei) ausgestellt wird. Fraunhofer prüft die Bonität des Bürgen und kann ein Rating unter 'Baa' (S&P oder vergleichbar) ablehnen. Sicherheiten der Silicon Valley Bank, der Signature Bank und der First Republic Bank sowie deren Niederlassungen werden ausdrücklich abgelehnt. Bei Subunternehmern muss nur der Hauptauftragnehmer diese Anforderung erfüllen.
Zuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB vorliegen (Verurteilungen wegen Korruption, Terrorismus, Geldwäsche, Betrug, Bestechung u.a.), keine Steuerschulden oder Sozialversicherungsrückstände bestehen, keine Insolvenz/Liquidation vorliegt, keine schwere Verfehlung, keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, kein Interessenkonflikt und keine Täuschung. Kein Bezug zu Russland im Sinne der EU-Verordnung 833/2014 (Eigenerklärung). Keine Verurteilung nach § 19 MiLoG u.a. sowie keine Geldbuße nach § 22 LkSG. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind auf gesonderter Anlage mit dem Angebot darzulegen. Mindestlohn (MiLoG) wird auch bei Nachunternehmern durchgesetzt.
Exportkontrolle
Mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte (Pikosekunden-/Kurzpuls-Laser oder vergleichbare Lasersysteme)
Vergleichbare Laserlieferungen mit Kurzbeschreibung des Geräts, Kundenname und Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten; Datenschutz steht der Nennung ausdrücklich nicht entgegen
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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