Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) sucht Ingenieurbüros, die Straßenbau-Baumaßnahmen bauüberwachen und betreuen – also die fachliche Aufsicht auf der Baustelle übernehmen.
Es geht um zwei Arten von Straßenbaumaßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein:
Pro Maßnahme übernimmt das Büro die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung und die spätere Objektbetreuung inklusive Mängelverfolgung über 5 Jahre.
Die Aufträge werden über eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Partnern vergeben. Die Auftragssumme ist auf max. 3,2 Mio. € insgesamt (max. 0,8 Mio. € pro Jahr) gedeckelt. Die Leistungen werden je nach Bedarf einzeln abgerufen, ohne Anspruch auf ein bestimmtes Volumen. Vergeben wird nach Preis (100% Gewichtung).
Angebote müssen bis zum 24.08.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar/Preis100%
Wertungssumme des Angebotes (in €, netto), ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Lineare Interpolation auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten.
Lineare Interpolation: 5 Punkte = niedrigster Preis, 0 Punkte = 2,0-facher des niedrigsten Preises (oder höher), dazwischen lineare Interpolation mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma. Punkte werden mit Gewichtung 100 % multipliziert.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsphasen nach HOAI
Die Leistung umfasst die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) sowie die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) gemäß § 47 HOAI für das Leistungsbild Verkehrsanlagen.
LPH 8 – Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung (Gewichtung Honorar ca. 15%):
LPH 9 – Objektbetreuung (Gewichtung Honorar ca. 1%):
Die tägliche Baustellenpräsenz ist erforderlich; mindestens einmal pro Woche findet eine gemeinsame Baubesprechung statt.
Anwendungsbereich und Ort
Die Maßnahmen liegen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein. Auftraggeber/Baulastträger sind das Land Schleswig-Holstein, die Bundesrepublik Deutschland und/oder die Landkreise (jeweils vertreten durch den LBV.SH).
Berechtigt zum Abruf von Einzelaufträgen sind die Vergabestelle Kiel sowie die LBV.SH-Standorte in Lübeck, Itzehoe, Rendsburg und Flensburg.
E1-Maßnahmen (Modul 1) und E2-Maßnahmen (Modul 2)
Die Leistungen werden je Einzelauftrag einem von zwei Modulen zugeordnet:
Modul 1 – E1-Maßnahmen (Deckenerneuerungen):
Modul 2 – E2-Maßnahmen (grundhafte Sanierungen):
Übergabe von Unterlagen und Dokumenten
Digitale Übergabe in folgenden Formaten:
Zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (in Abstimmung mit dem Auftraggeber).
Rechnungen: 2-fach in Papierform (Original + Zweitschrift); Rechnungsprüfung muss mit qualifizierter AVA-Software erfolgen.
Kalkulationsgrundlagen für die Angebotsabgabe
Bei der Kalkulation sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und persönliche Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123–126 GWB vorliegen, insbesondere:
Bei Auftragssumme ab 30.000 € wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Berufliche Eignung (Registereintrag)
Nachweis der Eintragung in:
Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mindestens 5 Unternehmensreferenzen für Bauoberleitung in Lph. 8 und 9 UND mindestens 5 Unternehmensreferenzen für Bauüberwachung in Lph. 8 und 9 – alternativ mindestens 5 kombinierte Referenzen, die beide Leistungen enthalten.
Anforderungen an die Referenzprojekte:
Mehr als 5 Referenzen möglich – auf gesonderter Anlage.
Technische Leistungsfähigkeit – Personelle Ausstattung
3 Ingenieure (örtliche Bauüberwacher / Bauoberleitung):
3 Techniker (örtliche Bauüberwacher):
Alle Personen sind namentlich in die Liste der Projektverantwortlichen (C11) einzutragen. Ein Wechsel ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe
Unteraufträge (§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Bieter müssen angeben, welche Teile des Auftrags sie ggf. an Unterauftragnehmer vergeben wollen, einschließlich Nachunternehmer-Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärungen.
Eignungsleihe: Die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen ist zulässig. In diesem Fall ist eine gemeinsame Haftungserklärung abzugeben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen; alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch, ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen.
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Für Mitarbeiter mit Zugang zu verwaltungsinternen Vorgängen ist ein Nachweis der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erforderlich (nicht älter als 3 Jahre). Die Mitarbeiter müssen gewissenhaft nach anerkannten Regeln der Technik und unter Wahrung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen arbeiten.
Bauoberleitung und/oder örtliche Bauüberwachung in den Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 47 HOAI für Straßenbaumaßnahmen
Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen im Straßenbau oder Straßenerhaltungsmaßnahmen; Auftraggeberbestätigung auf Verlangen