Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier beschafft?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen sucht ein Labor bzw. Dienstleister, das/der Probenahmen und chemische/physikalische Analysen an seinen Entsorgungsanlagen durchführt.
Um welche Anlagen geht es?
(insgesamt 16 Standorte im Landkreis Esslingen)
Was wird untersucht?
Sickerwasser, Kompostsickerwasser, Grundwasser, Oberflächenwasser, Kondensat, Deponiegas, Kompost, Erdmaterial und Materialanlieferungen.
Wann?
Leistungszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 (3 Jahre). Angebote müssen bis 15.09.2026, 14:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAnlagen und Standorte
Insgesamt 16 Standorte sind zu beproben:
Zu untersuchende Medien
Je nach Anlagentyp werden folgende Medien beprobt und analysiert:
Probenahme und Beprobungsplan
Die Probenahmen erfolgen nach festgelegten Jahreszeitplänen (Anlagen 17, 18, 19 zur Leistungsbeschreibung). Die Grundwasserpegel liegen durchschnittlich bei ca. 20 m Tiefe; zwei Pegel am Standort Katzenbühl reichen bis 58–65 m Tiefe. Zu jeder Probenahme ist ein Probenahmeprotokoll zu erstellen – auch wenn z.B. 'kein Wasser' festgestellt wird.
Analytik und Ergebnisübermittlung
Die Analysen sind nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung durchzuführen. Ergebnisse sind zu liefern:
Leistungszeitraum
01.01.2027 bis 31.12.2029 (36 Monate).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation / Akkreditierungen
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Keine schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Keine Verurteilungen in den letzten 2 Jahren wegen Verstößen (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 €). Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Mindestlohn / LTMG BW
Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestentgelte nach AEntG und Mindestlohngesetz. Verpflichtungserklärungen sind für Bieter, Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen abzugeben (Verpflichtungserklärung Mindestlohn 1 = AEG; Mindestlohn 2 = Mindestentgelt).
Nachforderung
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen und Nachweise gemäß Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen nachzufordern.
Vergleichbare Probenahme- und Analysenleistungen auf Entsorgungsanlagen
mit Objekt, Auftraggeber (Anschrift + Ansprechpartner), Leistung, Ort der Ausführung, Ausführungszeitraum, Auftragswert gesamt, Eigenleistung in €, durchschnittlich eingesetzte Arbeitnehmer/Leitungskräfte, besondere technische/gerätespezifische/zeitliche Anforderungen sowie Rolle (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Unterauftragnehmer)