Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Max-Planck-Gesellschaft (MaxIT) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von neuen Softwarelizenzen für die Unified Endpoint Management-Lösung ACMP des Herstellers Aagon sowie ergänzender Dienstleistungen (Beratung, Implementierung, Schulung, Support).
Was wird beschafft?
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gesamtpreis100%
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis erteilt. Der Gesamtpreis ermittelt sich aus der Summe der Preise eines fiktiven Warenkorbes (auf dessen Positionen die angegebenen Rabatte/Faktoren angewendet werden) zuzüglich Tagessätzen für Dienstleistungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBeschaffungsgegenstand im Überblick
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Softwarelizenzen für die Unified Endpoint Management-Lösung ACMP des Herstellers Aagon sowie ergänzende Dienstleistungen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst:
Nicht Gegenstand der Ausschreibung:
Laufzeit und Preisgestaltung
Pflege und Software-Wartung (für überlassene Standardsoftware)
Im Rahmen der EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung) sind für die überlassene Standardsoftware folgende Leistungen vorgesehen:
Dienstleistungen rund um ACMP
Bezugsberechtigte Einrichtungen
Zur Nutzung der Rahmenvereinbarung berechtigt sind neben der Max-Planck-Gesellschaft (Zentrale und Institute) auch folgende assoziierte, rechtlich selbständige Einrichtungen:
Bestellungen für Lizenzen und Dienstleistungen laufen grundsätzlich über die Software Licensing Group der MaxIT. Eine direkte Bestellung durch andere Einrichtungen ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. Dienstleistungen vor Ort).
Auftragsverarbeitung / Datenschutz
Im Rahmen von Supportfällen und Beratungstätigkeiten für die UEM-Software werden personenbezogene Daten verarbeitet. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei Daten im Auftrag der Max-Planck-Gesellschaft.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung – Ausschlussgründe
Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Gründe, z.B. strafrechtliche Verurteilungen, Geldbußen) und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (z.B. Arbeitsrecht, Mindestlohn, Schwarzarbeit) aufweisen.
Fachliche Eignung – Aagon-Partnerschaft und zertifiziertes Personal
Hinweis für Bietergemeinschaften / Eignungsleihe: Die Kapazitäten Dritter können angerechnet werden, die Drittunternehmen müssen die Kriterien jedoch selbst erfüllen.