Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Halle (Saale) schließt eine Rahmenvereinbarung mit ortsansässigen Baumärkten über die Lieferung von Kleinteilen wie Schrauben, Dübeln, Schellen, Lampen, Hölzern, kleinen Maschinen und Verbrauchsmaterialien. Die Rahmenvereinbarung läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit einem maximalen Auftragsvolumen von 72.000 € inkl. MwSt. (je 36.000 € pro Bieter bei zwei Bietern). Bieter müssen einen elektronischen Katalog einreichen und ein bargeldloses Abrechnungssystem mit mindestens 6 Abholern anbieten. Angebote sind bis zum 17.08.2026 um 12:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal der Stadt Halle einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Gegenübergestellt wird der günstigste Gesamtpreis (inkl. USt.) der Beispielpositionen mit dem Gesamtpreis (inkl. USt.) der Beispielpositionen des eigenen Angebotes. Bewertung mit 0 bis 100 Punkten nach antiproportionaler Zuordnung.
Punkte = (günstigster Angebotspreis / eigener Angebotspreis) x 100. Der günstigste Gesamtpreis der Beispielpositionen erhält 100 Punkte, alle weiteren werden antiproportional zugeordnet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Art der Rahmenvereinbarung
Gegenstand ist eine abschließende Mehr-Parteien-Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Kleinteilen aus örtlichen Baumärkten für die Stadt Halle (Saale).
Anforderungen an das Beschaffungs- und Abrechnungssystem
Die Bieter müssen ein geeignetes System bereitstellen, das folgende Punkte abdeckt:
Elektronischer Katalog (Preisliste)
Bieter müssen einen elektronischen Katalog einreichen (§ 27 Abs. 1 VgV). Der Katalog enthält beispielhaft folgende typische Kleinteile:
Logistik und Preise
Die angebotenen Preise umfassen gemäß VOL/B:
Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferungen mit Übernahme an der Anlieferungsstelle.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVorläufiger Eignungsnachweis
Die Eignung muss vorläufig nachgewiesen werden durch:
Bei engerer Wahl sind die Angaben durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (ggf. mit deutscher Übersetzung). Alternativ genügt eine Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. PQ-Verzeichnis) oder ein Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards.
Anforderungen an Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abgeben mit:
Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsaufforderung ist nicht zulässig.
Ausschlussgründe
Ein Angebot führt zum Ausschluss bei:
Nebenangebote
Nebenangebote sind zulässig, sofern sie: