Rahmenvereinbarungen Leihpersonal für die Gastronomie der Deutschen Bundesbank
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Bundesbank vergibt in 18 einzeln begebbaren Losen die Arbeitnehmerüberlassung für ihre Frankfurter Standorte und drei Ferienheime. Angebote sind bis zum 27.11.2026 um 11:00 Uhr elektronisch über das DTVP-Portal einzureichen; bewertet wird nach Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbruf und Bereitstellung von Leiharbeitskräften
Je Los sind bis zu drei Rahmenvertragspartner vorgesehen. Die Abrufe erfolgen nach Rangfolge des eingereichten Stundenverrechnungssatzes; die Rahmenvereinbarung begründet keine Verpflichtung zum Abschluss einzelner Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Einzulegende Kräfte müssen angestellt, qualifiziert und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein.
Standorte, Mengen und Abrechnung
Die Leistungen werden an Frankfurter Standorten der Deutschen Bundesbank sowie im Ferienheim Abwinkl in Bad Wiessee, im Karl-Klasen-Haus in Wyk auf Föhr und im Ferienheim Tannenhof in Grafenhausen-Rothaus erbracht. Der Planbedarf beträgt insgesamt 10.815 Stunden pro Jahr beziehungsweise 21.630 Stunden über zwei Jahre. Die Stunden sind kalkulatorische Annahmen und keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrechnung erfolgt nach Industriestundenbasis ohne Pause.
Verfügbarkeit und Einsatzorganisation
Die Verfügbarkeit beträgt für die Frankfurter Lose 1 bis 6 grundsätzlich 24 Stunden und für die Ferienheim-Lose 7 bis 10 grundsätzlich 48 Stunden ab Anfrage. Abrufanfragen sind üblicherweise innerhalb von zwei Stunden zu beantworten. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Tätigkeit sind zwischen Verleiher und Entleiher zu vereinbaren; ein Personalaustausch bedarf der Zustimmung des Entleihers. Bei Krankheit oder außergewöhnlichen Umständen ist zeitnah ein geeigneter Ersatz zu stellen.
Arbeitsschutz, Hygiene und Eignung der Kräfte
Der Verleiher stellt erforderliche Qualifikationen, Ausbildungen, Befähigungsnachweise, Arbeitsschutzmanagement, persönliche Schutzausrüstung sowie arbeitsmedizinische Vorsorge sicher. Arbeitsschutzunterweisungen erfolgen mindestens jährlich. Für die Gastronomie- und Küchenlose sind Infektionsschutz- und Hygienebelehrungen nach den jeweils genannten Vorgaben zu beachten. Ausländische Kräfte benötigen die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung sowie deutsche Sprachkenntnisse.
Preisgestaltung und Kostenabdeckung
Für jedes angebotene Los ist je Position ein Stundenverrechnungssatz in EUR ohne MwSt. als Festpreis anzugeben. Im Satz sind unter anderem An- und Abfahrt, ein abweichender Einsatzort, Übernachtung und Verpflegung enthalten; Pausen werden nicht gesondert vergütet. Für die Lose 1 bis 6 dient der BBk-TV in der am 6. April 2025 geänderten Fassung als Kalkulationsgrundlage, für die Lose 7 bis 10 der Tarifvertrag DEHOGA Baden-Württemberg.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenErlaubnis und gewerberechtliche Eignung
Erforderlich ist eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Ihre Nutzung in den vergangenen drei Jahren ist nachzuweisen. Gewährberechtigte Registereintragung, Umsatzangaben zu vergleichbaren Leistungen sowie Angaben zu Insolvenz und Liquidation sind im C4-Formular zu bestätigen. Leiharbeitskräfte müssen beim Verleiher angestellt sein; Nachunternehmer dürfen nicht beauftragt werden.
Tarifliche Bedingungen und steuerliche Unbedenklichkeit
Der Verleiher muss tarifliche Arbeitsbedingungen und die tarifliche Bezahlung der Leiharbeitskräfte einschließlich Arbeitszeitzuschlägen gewährleisten. Seit Gründung dürfen keine Beanstandungen durch das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft bestehen, und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß gezahlt worden sein. Im Zuschlagsfall sind entsprechende persönliche Bestätigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen.
Arbeitsschutz, Versicherung und Erreichbarkeit
Der Verleiher muss ein geeignetes Arbeitsschutzmanagementsystem nachweisen, die erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten und persönliche Schutzausrüstung sowie arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Der Versicherungsschutz muss mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensereignis für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden betragen und während der Vertragslaufzeit bestehen. Werktags von 07:00 bis 18:00 Uhr muss ein Ansprechpartner erreichbar sein. Der Stundenverrechnungssatz muss nachvollziehbar kalkulierbar sein.
Referenzen und verfügbares Personal
Es sind drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen. Die Vergleichbarkeit soll auch die Größe der Deutschen Bundesbank und langfristige Rahmenverträge berücksichtigen. Die erforderlichen Beschäftigten müssen verfügbar sein; je angebotenem Los und Berufsbild ist die verfügbare Zahl anzugeben.
Sanktions- und registerbezogene Erklärungen
Der Bieter und gegebenenfalls relevante Unterauftragnehmer, Lieferanten und Kapazitätsgeber mit mehr als 10 Prozent Auftragswertanteil müssen die Eigenerklärung zu EU- und Russland-Sanktionen abgeben. Erklärungen zu Ausschlussgründen, Wettbewerbsregister, Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft sind abzugeben.
Drei vergleichbare Arbeitnehmerüberlassungsprojekte aus den letzten fünf Jahren
Mit Arbeitnehmerüberlassung vergleichbar; die Vergleichbarkeit soll auch die Größe der Deutschen Bundesbank und langfristige Rahmenverträge berücksichtigen. Je Referenz sind Ansprechpartner, gegebenenfalls Telefonnummer und Adresse, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum und stichwortartiger Umfang der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen anzugeben.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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