Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg schreibt einen Rahmenvertrag für CPX- (Close-Proximity / kontinuierliche Reibungsmessung) und SPB- (Statistical Pass-By / Lärmpegel) Messungen an Straßen für den Zeitraum 2026 bis 2030 aus. Damit soll die lärmmindernde Wirkung von Straßendeckschichten landesweit überprüft werden.
Die Leistung ist in sechs Lose aufgeteilt: vier regionale Lose für die Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, ein landesweites Los für das Ministerium sowie ein Los für die jährliche Auswertung aller Messergebnisse. Pro Los können bis zu zwei Rahmenvertragspartner beauftragt werden.
Zuschlag erhalten ausschließlich Angebote mit dem günstigsten Preis. Angebote müssen elektronisch über das Vergabeportal vergabe.landbw.de bis spätestens 28.09.2026, 10:00 Uhr (MESZ) eingereicht werden. Die Rahmenvertragslaufzeit beginnt am 02.11.2026 und endet am 31.10.2030.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMessverfahren und fachliche Grundlage
Anzuwenden sind die Verfahren CPX (Close-Proximity-Messverfahren zur kontinuierlichen Erfassung der Fahrbahnreibung) und SPB (Statistical Pass-By – statistische Vorbeifahrtsmessung des Schalldruckpegels) gemäß den Technischen Prüfvorschriften TP KoSD-19 (bzw. Nachfolgewerken). Bezugsgröße sind weiterhin die RLS-19 für die Referenzwerte. Zu ermitteln sind individuelle DSD-Werte (Deckschichtkorrekturwerte) für Pkw und Lkw nach den Gleichungen 12 und 13 der TP KoSD-19.
Anlass und Messzeitpunkte
Messungen sind nach dem Erlass des Ministeriums für Verkehr BW (Az 2-3945.40/199 vom 20.03.2020) durchzuführen:
Zwischen zwei Messungen am selben Abschnitt müssen mindestens 2 Jahre und dürfen maximal 5 Jahre liegen (sofern nicht Planfeststellungsbeschluss abweichend regelt). Bei öffentlich kommunizierter Lärmminderung können zusätzliche Messungen erforderlich werden.
Dokumentation und Berichtswesen
Pro Messung ist eine abschließende Dokumentation zu erstellen:
Personal-, Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen
Messungen und Auswertungen sollen möglichst durch die gleichen Personen oder zumindest unter gleicher fachlicher Federführung erfolgen. Zum Einsatz kommendes Personal muss fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Lärmschutz an Straßen nachweisen. Arbeitssprache ist Deutsch. Es gilt eine Gefährdungsbeurteilung, die zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen ist. Verkehrssicherungsmaßnahmen müssen StVO, RSA 21, DIN 30710 und DIN EN ISO 20471 (Warnkleidung Klasse 3) entsprechen; Anzeige an die zuständige Straßenmeisterei mindestens 7 Kalendertage vor Durchführung.
Vertragsrahmen
Erbringung auf Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg. Leistungen grundsätzlich bei Tageslicht. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers – die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind geschätzt und ohne Gewähr; eine Mindestabnahmemenge wird vereinbart. Preise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Bezugsberechtigt sind die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (Regierungspräsidien, Abt. 4) und das Ministerium für Verkehr (Referat 26). Kommunale Behörden sind nicht bezugsberechtigt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Rechtstreue
Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Keine Verurteilungen gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 AEntG, § 19 MiLoG. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen). Kein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren. Keine Betroffenheit von Russland-Sanktionen gemäß EU-VO 833/2014 (geändert durch EU-VO 2022/576) – auch nicht für Unterauftragnehmer/Lieferanten mit >10 % Auftragswert.
Fachliche und technische Eignung
Fachfirma mit vertieftem Fachwissen und mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich CPX- und SPB-Messungen. Personal mit fundierten Kenntnissen und Erfahrungen im Lärmschutz an Straßen. Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung. Für Auswertungen (Los 6 zusätzlich): Erfahrung in bau- und schalltechnischer Interpretation sowie Kenntnisse in der Auswertung von Zustandserfassungsdaten. Arbeitssprache Deutsch.
Wirtschaftliche und organisatorische Eignung
Mindestlohn und Tariftreue
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohns nach MiLoG (bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg). Bei Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen sind entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und auf Verlangen vorzulegen. Vollständige, prüffähige Unterlagen über eingesetzte Beschäftigte sind vorzuhalten. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafe, Ausschluss und ggf. Kündigung.
Formale Verfahrensanforderungen
Angebot in deutscher Sprache. Verwendung der vorgesehenen Vordrucke der Vergabestelle. Preise in Euro, max. 3 Nachkommastellen, ohne USt. (USt. separat ausweisen). Preisnachlässe nur als Vomhundertsatz an der vorgesehenen Stelle. Vorläufiger Eignungsnachweis durch Eigenerklärung zur Eignung oder EEE. Nachweise für benannte andere Unternehmen auf Verlangen. Bei Bietergemeinschaften: ARGE-Erklärung, bevollmächtigter Vertreter, gesamtschuldnerische Haftung. Auf Verlangen: Übersetzungen nicht-deutscher Bescheinigungen sowie Unterlagen zur Preisermittlung.
Vergleichbare Leistungen im Bereich CPX- und/oder SPB-Messungen bzw. lärmtechnische Straßenmessungen; Nachweis von Fachfirma mit vertieftem Fachwissen und mehrjähriger Berufserfahrung
Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Liefer-/Erbringungszeitpunkt und Auftraggeber angeben; auf Verlangen Bescheinigungen über ordnungsgemäße Ausführung