Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Nordrhein-Westfalen (vertreten durch IT.NRW) schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Detachables (hybride 2-in-1-Notebooks mit abnehmbarem Bildschirm) inklusive Zubehör aus.
Kern der Beschaffung:
Was Bieter wissen müssen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Leistungspunkte (Gesamt)10000%
Gesamtsumme der Leistungspunkte aus objektiven und subjektiven Bewertungskriterien, die in die Kennzahl Z = L / P einfließt. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Hierarchie:
Z = L / P (Kennzahl für Preis-Leistungs-Verhältnis; Z = Kennzahl, L = Gesamtsumme der Leistungspunkte, P = gewichteter Preis in €). Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProdukt: Detachable (12"–14")
Geliefert werden hybride Notebooks / 2-in-1-Geräte mit vollständig abnehmbarem Bildschirm. Die Bildschirmeinheit muss eigenständig als Tablet-PC nutzbar sein und auch ohne angedockte Tastatur freistehen können.
Pflicht-Spezifikationen:
Zubehör und Optionen
Zum Lieferumfang gehören Dockingstation, Wechselstromadapter inkl. Netzkabel sowie ein Eingabestift. Optional können zusätzliche Eingabestifte, zusätzliche Tastatureinheiten, ein RJ-45-Gigabit-Ethernet-Adapter (falls kein nativer Anschluss vorhanden) sowie eine robuste Heavy-Duty-Schutzhülle mit Tragevorrichtung (z.B. für Baustelleneinsatz) angeboten werden. Aufpreise für CPU (z.B. i7 / Ryzen 7), RAM und SSD (z.B. 1 TB) sind separat zu kalkulieren.
Dockingstation (im Pflichtumfang):
Eingabestift (im Pflichtumfang):
Sicherheits-, IT- und Umweltanforderungen
Lieferung, Service und Rahmenvertragsmodalitäten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen / A-Kriterien)
Die Geräte und der Lieferant müssen sämtliche Mindestanforderungen des Kriterienkatalogs (Anlage 2) erfüllen. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. Wichtige Ausschlusskriterien sind u.a.: