Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR) sucht einen Auftragnehmer für das Recycling der im Stadtgebiet getrennt gesammelten Papier-, Pappe- und Kartonagenabfälle (PPK-Fraktion).
Der Auftragnehmer übernimmt die lose, unsortierte Sammelware am Betriebshof des ASR, transportiert sie zur eigenen Recyclinganlage und führt dort das Recycling bis zum Ende der Abfalleigenschaft durch. Im Vertragszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 werden voraussichtlich ca. 8.000 bis 12.500 Tonnen PPK anfallen.
Die Leistung ist eine Dienstleistung und wird in einem offenen Verfahren vergeben. Es gibt keine Losaufteilung – ein Bieter übernimmt die gesamte Leistung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis100%
Wertungspreis berechnet sich aus der Beteiligung am Verwertungserlös EUR/t (netto) abzüglich des Leistungspreises (Transport + Verpressung + Handling) EUR/t (netto). Zuschlag auf das Angebot mit dem höchsten Wertungspreis.
Wertungspreis = Beteiligung am Verwertungserlös (EUR/t netto) minus Leistungspreis (Transport + Verpressung + Handling) (EUR/t netto). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Wertungspreis erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbernahme und Transport der PPK-Fraktion
Der Auftragnehmer übernimmt die PPK-Fraktion (lose, unsortiert, unverpresst, befreit von groben Störstoffen, Störstoffanteil < 1 Masse-% im Durchschnitt) am Betriebshof des ASR, Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz.
Recycling und Verwertung
Der Auftragnehmer führt das Recycling im Sinne von § 3 Abs. 25 KrWG eigenverantwortlich durch und stellt die Verwertung bis zum Ende der Abfalleigenschaft gemäß § 5 Abs. 1 KrWG sicher. Aufbereitung und Behandlung werden vom Auftragnehmer festgelegt.
Aussortierte papierfremde Störstoffe und Restabfälle sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.
Optionale Zusatzleistung: Auf Wunsch kann eine Verpressung der Sammelware zu Ballen angeboten werden, um die Transportauslastung zu verbessern (Preis hierfür ist in Formblatt 5.4 zu hinterlegen).
Der Auftragnehmer muss dem ASR den Verwertungsweg bis zum Ende der Abfalleigenschaft nachweisen und wöchentlich einen Mengenstromnachweis übermitteln.
Mengen und Erfassungssystem
Mengenbandbreite im Vertragszeitraum: ca. 8.000 – 12.500 Tonnen PPK-Fraktion (Prognose auf Basis der Ist-Werte 2025 und 1. Halbjahr 2026). Schwankungen sind möglich; die Mengen können u. a. durch Herausgabeverlangen der Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG beeinflusst werden.
Erfassungssystem im Stadtgebiet Chemnitz: Hol- und Bringsystem gemäß § 20 Abs. 1, 2 KrWG.
Abfallschlüssel: 15 01 01 und 20 01 01 (Papier- und Verpackungsabfälle).
Abholzeiten und Logistik
Reguläre Abholzeiten Mo–Fr in vier Zeitfenstern (jeweils inkl. 45 min Beladezeit):
Samstagsabholungen nur in Ausnahmefällen als Nachentsorgung an Feiertagen. Für 2027 sind folgende Samstagstermine vorgesehen: 02.01. (Neujahr), 20.03., 03.04. (Ostern), 08.05. (Himmelfahrt), 22.05. (Pfingstmontag), 20.11. (Buß- und Bettag).
Wochenprozess:
Unterweisung und Sicherheit
Für jeden eingesetzten Transporteur sind bei Vertragsunterzeichnung folgende Nachweise vorzulegen:
Auf Verlangen ist ein aktenkundiger Unterweisungsnachweis der Fahrzeugführer über Beladeprozess und Verhalten im Betriebshof vorzulegen.
Auf Verlangen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
Nachweis der juristischen Person des Bieters durch:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass:
Bietergemeinschaften und Kapazitäten anderer Unternehmen
Bietergemeinschaften sind zulässig. Es sind alle Mitglieder zu nennen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es gilt gesamtschuldnerische Haftung. Die Erklärung ist in Textform (Anlage 234) einzureichen.
Die Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe / Unterauftrag) ist für wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit zulässig. Dafür sind Namen, gesetzliche Vertreter und Kontaktdaten dieser Unternehmen sowie Verpflichtungserklärungen und ggf. Haftungserklärungen einzureichen. Bei gemeinsamer Haftung für die Auftragsausführung ist diese zu erklären.
Vergleichbare Leistungen im Bereich PPK-Recycling / Abfallentsorgung
je Referenz: Ansprechpartner mit Anschrift und Kontaktdaten, Kurzbeschreibung der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum; Angaben im Rahmen der Anlage V (Eigenerklärung zur Eignung)