Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gemacht?
Rodung von rund 16.669 m² Gehölz- und Strauchfläche im künftigen Baufeld des Industrie- und Gewerbegebiets Schwarzerden in 66629 Freisen (Ortsteil Schwarzerden).
Was ist zu tun?
Was muss mit dem Angebot eingereicht werden?
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis, Angebotsschreiben (Formblatt 213), Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124), Tariftreue-Verpflichtung, Russland-Sanktionserklärung, Formblätter 221/222/223 zur Preisaufgliederung sowie – je nach Bieterstruktur – Formblätter 233/234/235/236/126. Angebote werden elektronisch über das Vergabeportal dtvp eingereicht. Angebotsfrist: 19.10.2026, 10:00 Uhr. Fällarbeiten müssen spätestens bis 30.12.2026 abgeschlossen sein.
Hintergrund:
Die Rodung schafft die Voraussetzungen für den Ausbau eines Industrie- und Gewerbegebiets zur Unterstützung des Rüstungsindustriestandorts KNDS. Vergabestelle ist die LEG Service GmbH im Auftrag der gwSaar. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, keine Los-Teilung, keine Nebenangebote.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis (Wirtschaftlichkeit)100%
Zuschlagskriterium ist die Wirtschaftlichkeit des Honorarangebots (Angebotspreis). Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und -räumung
Einrichten und späteres Räumen der Baustelle sind in den Einheitspreisen einzurechnen. Dazu gehören alle Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel und festen Anlagen sowie sanitäre Anlagen und Baustellentoiletten, die der Auftragnehmer zu stellen hat. Nach Abschluss ist die Baustelle vollständig zu räumen und unter Wahrung landschaftspflegerischer Belange wiederherzustellen.
Rodung, Fällung und Wurzelstockentfernung
Auf der gesamten Rodungsfläche sind alle Gehölze, Bäume, Hecken und Buschwerk zu entfernen. Bäume sind fachgerecht zu fällen (Schnitt bis ≤ 0,25 m über Boden), Hecken und Buschwerk sind abzusägen. Wurzelstöcke sind herauszuziehen. Schnittgut und Schlagabraum sind zu laden, zu fördern und vollständig außerhalb der Baustelle zu entsorgen (Abfallschlüssel 20 02 01). Über die Entsorgung ist ein Nachweis zu führen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Sicherheit, Termine und Abnahme
Vor Arbeitsbeginn ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Baustellenverordnung und UVV/BG zu erstellen und zu übergeben. Vor Ort findet ein Auftakttermin mit Auftraggeber und Gemeinde Freisen statt. Die Fällarbeiten müssen spätestens bis 30.12.2026 abgeschlossen sein (vegetationsfreie Zeit). Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme mit dem Auftraggeber; auf Anfrage sind Zwischenstandsmeldungen zu geben.
Standort und Rahmenbedingungen
Erfüllungsort: Flur 5, Flurstücke 33/7, 64/9 und 64/6, Ortsteil Schwarzerden, Gemeinde Freisen (66629), mit unmittelbarem Anschluss an die BAB 62 über die Anschlussstelle Reichweiler und die L349. Hinweise aus den Vergabeunterlagen: Auf den Flurstücken 33/7 und 64/9 besteht Altlastenverdacht (ehemalige Werksdeponie 'Industriewerke Saar', Grundwassermonitoring LHKW). Es besteht keine Kampfmittelfreiheit. In der Nähe befinden sich die Kläranlage EVS und der Weiswieserbach. Die Zufahrt erfolgt über Flächen der CTP Deutschland B.V.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Teilnahmeberechtigt sind qualifizierte Unternehmen aus den Bereichen Landschaftsbau, Landschaftspflege, Forstwirtschaft und Tiefbau vergleichbarer Fachrichtungen oder mit vergleichbarem Fachwissen und einschlägiger Erfahrung in vergleichbaren Projekten. Bei nicht gesetzlich geregelter Berufsbezeichnung ist ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder Befähigungsnachweis gemäß Richtlinie 2005/36/EG vorzulegen. Bei juristischen Personen müssen satzungsgemäße Geschäftszwecke die ausgeschriebene Leistung abdecken.
Persönliche Eignung / Ausschlussgründe
Natürliche und juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Arbeitsgemeinschaften sind zulässig; jedes Mitglied muss teilnahmeberechtigt sein. Zulassungsbereich: EWR-Staaten sowie WTO/GPA-Vertragsparteien.
Nachweispflichten (bei Aufforderung)
Bei Eintritt in die engere Wahl sind 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, eine Arbeitskräfteübersicht der letzten 3 Jahre (gegliedert nach Lohngruppen, Leitungspersonal separat), Handelsregisterauszug, Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG sowie qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Lohnsummenangabe vorzulegen.
Compliance und Tariftreue
Der Bieter muss die Tariftreue und Mindestentlohnung nach saarländischem STFLG (u.a. Mindestlohn, gleiche Entlohnung von Leiharbeitnehmern) verbindlich zusichern und Nachunternehmer gleichlautend verpflichten. Es ist eine Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland gemäß Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben (ohne diese Erklärung erfolgt Ausschluss). Für Nachunternehmer können auf Verlangen zusätzliche Sicherheitsauskünfte (Formblatt 126) erforderlich werden.
Vergleichbare Leistungen (Rodung, Fällung, Gehölzbeseitigung, Wurzelstockentfernung) in den letzten 5 Kalenderjahren
Ansprechpartner des Auftraggebers, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang (mit eigenen Mengen), durchschnittlicher Arbeitnehmereinsatz, technische/gerätespezifische Anforderungen, Baumaßnahmenbeschreibung, Rolle (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung