Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Die Stadt Leipzig sucht für eine Rahmenvereinbarung (max. 4 Jahre, Höchstwert ca. 950.000 €) ein oder zwei Bauunternehmen, die im gesamten Leipziger Stadtgebiet (PLZ 04103–04357) Koordinierungskabel für Lichtsignalanlagen (Ampeln) verlegen und anschließen.
Was ist konkret zu tun?
Wichtige Frist:
Angebote müssen bis 14.08.2026, 23:59 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden (qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur erforderlich). Öffnung der Angebote am 17.08.2026.
Zuschlag: an max. 2 Auftragnehmer, rein nach Preis (Werkstätten für Behinderte erhalten 15 % Bonus bei gleicher Wirtschaftlichkeit). Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. bei der Berechnung der Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Eckpunkte
Verkehrssicherung und Behördengänge
Reaktions- und Ausführungszeiten
Bestandsvermessung und Dokumentation
Entsorgung und Nachweise
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtsstatus und Registereinträge
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Technische und personelle Leistungsfähigkeit
Fachliche Referenzen (K.O.-näher formuliert)
Erreichbarkeit / Notmaßnahmen-Fähigkeit (K.O.-Kriterium)
Ausschlussgründe
Sozialpolitische und nachhaltigkeitsbezogene Erklärungen
vergleichbare Leistungen im Fernmeldelinienbau, mit LWL-Kabelnetzen und Spleißarbeiten an LWL-Kabeln
Angaben zu vergleichbaren Leistungen der letzten bis zu 5 Kalenderjahren (Ausführungszeitraum, Bauherr inkl. Telefonnummer, Leistungsart); auf Verlangen der Vergabestelle als Nachweis einzureichen; gilt sinngemäß auch für Nachunternehmer