Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung über die regelmäßige Reinigung (Müllsammlung, Verladung und Transport) von Bundesautobahnen im Bereich der Autobahnmeisterei Dillingen für die Jahre 2026 bis 2028.
Kernleistung: Reinigung der Fahrbahnränder, Seitenstreifen und Böschungen auf BAB 8, BAB 620 und BAB 623 inklusive aller Anschlussstellen, Autobahndreiecke und Autobahnkreuze. Der Abfall wird vom Auftragnehmer zu einer vom Auftraggeber benannten Entsorgungsanlage transportiert; die Entsorgungsgebühren rechnet der Auftraggeber (Autobahn GmbH des Bundes) direkt mit dem Entsorger ab.
Reinigungsturnus: 2- bis 4-mal pro Jahr je nach Streckenabschnitt (KW 12-14, KW 23-24, KW 35-37 und teilweise KW 45-47).
Verkehrssicherung: Aufbau und Betrieb einer beweglichen Arbeitsstelle nach RSA-Regelplan DIII/1R und Bild D-5 – inklusive Beschilderung, Vorwarntafeln und Leitkegeln.
Keine Lose, keine Nebenangebote. Angebot ausschließlich elektronisch über das Bieter-Cockpit (AI-Vergabemanager).
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsleistung – Was und wie
Verkehrssicherung und Arbeitsstellen
Planung, Berichte und Dokumentation
Mengengerüst – Strecken und Anschlussstellen
Streckenlängen (LV-Positionen):
Anschlussstellen – Beispiele (jeweils für beide Fahrtrichtungen):
Verkehrssicherungs-Pakete je Position: z.B. 1x Bild D-5, 2x VZ 123, 2x VZ 274-60, 2x Z.z 1000-20.
Vertragsrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation – Sicherungspersonal
Der Bieter muss nachweisen, dass er über verantwortliches Personal für die Sicherung von Arbeitsstellen an Autobahnen verfügt. Erforderlich sind:
Entsorgungsfachbetrieb
Gültiges Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV).
Allgemeine Eignung und Ausschlussgründe
Eignung bei Unterauftragnehmern und Eignungsleihe
Anforderungen für Probenahme und Labor (falls gefährliche Abfälle entsorgt werden)
Sonstige formale Anforderungen
Keine konkreten Referenzprojekte in den Vergabeunterlagen gefordert