Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Rödinghausen schreibt die Sammlung und Beförderung ihrer kommunalen Abfälle EU-weit im offenen Verfahren aus. Geboten werden müssen die Leerung von Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen (120 l, 240 l, 1.100 l), Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabfuhren sowie der Betrieb eines PPK-Umladeplatzes.
Das Angebot muss elektronisch über DTVP eingereicht werden – bis spätestens 09.09.2026 um 10:00 Uhr. Der Vertrag läuft ab 01.01.2028 fünf Jahre, mit zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr.
Bieter müssen Eigenerklärungen zur Eignung abgeben (u. a. Umsatz, Personal, Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder DIN EN ISO 9001), das Preisblatt ausfüllen und mindestens eine vergleichbare Referenz über die Sammlung kommunaler Abfälle nachweisen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Niedrigster Angebotspreis aus den Eintragungen in den Preisblättern (brutto, basierend auf prognostizierten Mengenangaben, Wertungszeitraum ein Kalenderjahr).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAbfallfraktionen und Sammelrhythmen
Zu sammeln sind vier Hauptfraktionen:
Gesamtbestand im Gemeindegebiet: rund 9.263 Behälter (Stand 28.02.2026).
Abladestellen und Transport
Die Beförderung erfolgt zu vorgegebenen Abladestellen:
Behälter- und Tourenmanagement
Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Behälterbewirtschaftung: Neuaufstellung, Abzug, Tausch, Ersatzgestellung, Reparatur, Reinigung sowie Beschaffung von Transpondern und Etiketten. Maximal 3 Behälter je Einzelauftrag. Reaktion auf Ersatzgestellung: 3 Werktage ab Auftragseingang.
Die Tourenplanung erstellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Gemeinde. Jeder Abfuhrbezirk wird immer am selben Wochentag bedient. Der Abfuhrplan für 2028 sowie die Feiertagsverschiebungen sind bis spätestens 01.09.2027 vorzulegen. Folgejahrespläne jeweils bis 01.09. des laufenden Jahres, in Schriftform und als .xlsx-Datei.
Behälteridentifikation, Verwiegung und Datenübertragung
Alle Behälter sind mit BDE-Transpondern (134,2 kHz, HDX, IP 67) ausgestattet und werden bei jeder Leerung verwogen (geeichte Waage, 0,5-kg-Schritte). GPS-Positionen werden erfasst. Die Daten werden täglich per SFTP an die Gemeinde übertragen und sind kompatibel zur c-ware-Software (c-trace GmbH, Bielefeld). Die XML-Schnittstelle ist in Anlage 8 (c-ware Importschnittstelle Fahrzeugdaten 1.1) technisch beschrieben.
Umladestation für PPK
Der Auftragnehmer betreibt eine eigene Umladestation für PPK mit folgenden Anforderungen:
Monatlich ist ein Mengenstromnachweis an die „BDE Service" (BdS) gegen Pauschalentgelt zu liefern.
Fahrzeuge und Umweltanforderungen
Sammelzeiten und Erreichbarkeit
Behälterersatz bei Beschädigung
Erstatzkosten (inkl. MwSt.):
Ab > 3 % beschädigten Behältern je Größe und Kalenderjahr gehen die Kosten zu Lasten des Auftragnehmers. Ab > 5 % Ersatzbeschaffungen hat der Auftragnehmer Nachweispflicht.
Dokumentation und Mengenstrom
Monatliche EXCEL-Auflistung je Fraktion mit Tonnage und Abladestellen, inklusive Wiegeprotokollen, ist bis zum 15. des Folgemonats sowohl elektronisch als auch in Papierform an die Gemeinde zu liefern.
Reklamationsbearbeitung
Berechtigte Reklamationen sind spätestens am auf den Eingangstag folgenden Werktag zu beheben. Bei Nichtentleerungen sind rund 450 Aufkleber pro Jahr einzusetzen; eine Reklamationsliste ist der Gemeinde zu übergeben.
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingend mit dem Angebot einzureichen (vorläufiger Eignungsnachweis)
Auf Verlangen der Gemeinde nach Zuschlag nachzureichen (Frist: 7 Kalendertage)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (z. B. keine einschlägige Verurteilung, keine offenen Steuern/Sozialversicherungsbeiträge, kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation). Gegebenenfalls Erklärung zur Selbstreinigung.
Außerdem Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) über Anwendung bzw. Nichtanwendung.
Vertragliche Eignungsanforderungen
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen durch einen öffentlichen Auftraggeber
Vergleichbare Leistungen Sammlung/Beförderung kommunaler Abfälle; Auftraggeber muss öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB sein; Eigenleistung oder Subunternehmer-/Bietergemeinschaftsleistung (mit Erklärung zur Eignungsleihe)