Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvereinbarung über Schädlingsbekämpfungs-Dienstleistungen für Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein, aufgeteilt in 4 Lose (Kiel, Nord, West, Süd-Ost).
Das Land Schleswig-Holstein (vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – GMSH) sucht Dienstleister für Entwesung sowie Bekämpfung von Insekten, Nagetieren und anderen Wirbeltieren – inklusive der daraus resultierenden Desinfektion.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas die Auftragnehmer leisten
Leistungsinhalt (gilt für alle 4 Lose):
Zwei Leistungsarten je Los:
1. Regelmäßige Servicemaßnahmen – Aufstellen, Warten und Kontrolle von Monitoringstationen (z. B. Rattenköderstationen, Mauseköderstationen, Schabenklebefallen, UV-Licht-Fanggeräte, Pheromonfallen für Vorratsmotten). Häufigkeit i.d.R. 12× pro Jahr (teils 6× pro Jahr), Kanalschächte 2× pro Jahr.
2. Bedarfsmaßnahmen bei akutem Befall – z. B. Wespen, Hornissen, Ameisen, Silberfischchen, Schaben, Bettwanzen, Marder, sonstige Insekten/Spinnentiere, Mäuse und Ratten.
Ablauf, Fristen und Modalitäten bei der Leistungserbringung
Rahmenbedingungen der Rahmenvereinbarung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtsform und Bietergemeinschaften
Bieter müssen als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auftreten, die mindestens als GbR organisiert ist. Bei ARGE ist ein Konsortialführer zu benennen; alle Partner müssen Angebot und Vergabeunterlagen unterzeichnen. Auch Einzelbieter sind möglich.
Persönliche Eignung / Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 128 GWB sowie § 31 Abs. 2 UVgO. Erwartet werden u.a. die Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen für Schädlingsbekämpfung, keine negativen Eintragungen im Wettbewerbsregister, keine Geldbuße > 2.500 € nach AEntG in den letzten zwei Jahren, keine Verstöße gegen Arbeits-, Sozial-, Umweltrecht oder Steuern/Sozialversicherungsbeiträge.
Darüber hinaus: Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß EU-VO 833/2014 Art. 5k (keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, kein Mehrheitsgesellschafter mit Russlandbezug, keine Beauftragung russlandbezogener Nachunternehmer/Lieferanten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachliche/technische Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeitsüberprüfung des Personals
Externe Mitarbeiter, die in Liegenschaften der Landespolizei, Gerichte oder vergleichbar sensiblen Objekten (z. B. JVA) eingesetzt werden, müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein unterziehen (Einwilligungserklärung; Datenabgleich in polizeilichen Informationssystemen). Widerruf der Einwilligung schließt eine Beschäftigung in diesen Liegenschaften aus.
Form und Sprache
Vergleichbare Leistungen im Bereich Schädlingsbekämpfung (Entwesung, Insekten-, Nagetier-, Wirbeltierbekämpfung, Desinfektion)
Referenzformblatt (Anlage 14) mit Angabe von Leistungsumfang, Vertragsdauer, öffentlichem Auftraggeber, Auftragssumme, Ort der Ausführung, durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl und Ansprechpartner (Telefon + E-Mail)