Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenGegenstand: Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18459) sowie Erdarbeiten (DIN 18300) am Schulgebäude Habsburgerstraße 14 in 75177 Pforzheim (Landratsamt Enzkreis).
Was zu tun ist: Der nördliche Gebäudeteil (Bauteil X) ist als nicht sanierungsfähig eingestuft und muss vollständig abgebrochen werden. Die übrigen Bauteile A, B und C werden kernsaniert (Entkernung). Zusätzlich fallen umfangreiche Schadstoffsanierungen (PAK, KMF, Asbest, bleihaltige Ölfarbe), Haustechnik-Demontage, Rückbau von Grundleitungen, Abbruch der Außenanlagen sowie Erdarbeiten (Baugrube, Bodenverbesserung, Wasserhaltung) an.
Wichtige Hinweise:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Einrichten und Vorhalten der gesamten Baustelleninfrastruktur: Bauzaun, Baucontainer (Büro/TU), Baustrom (Anschlüsse 63 A Süd-West und 200 A Süd-Ost), Bauwasser, Baustellenbeleuchtung, mobile WC-Kabinen, Bautüren, Lager-, Warte- und Entladezonen, Absetzcontainer (10 m³), Baustellensicherung, Straßenreinigung sowie Anzeigen bei Arbeitsschutzbehörde und BG.
Schutzmaßnahmen für Umfeld, Nachbarbebauung (Kita, Schule, Wohngebiet) und Altbausubstanz, u. a.:
Stillstands- und Erschwernisse durch Nachbarschaft, Probenahme, Analytik und Freigabe zur Entsorgung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Aufrechterhaltung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten ist sicherzustellen.
Abbruch Bauteil X (nicht sanierungsfähiger Nordriegel)
Komplettabbruch des Gebäudeteils X inkl. Fundamente, Unterfangungen, Grundleitungen, Drainagen, Schächten und Zisterne. Rund 2.400 m² BGF, ca. 9.830 m³ BRI, Grundfläche ca. 940 m².
Rückbau von:
Standsicherheit ist zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, segmentweiser Rückbau gemäß Plan Abbruchreihenfolge. Erschütterungsarme Ausführung ist vorgeschrieben.
Entkernung Bauteile A, B und C
Teilabbrüche ohne Schadstoffe in den Bestandsbauteilen A, B und C (insgesamt ca. 1.850 m² BGF).
Rückbau von:
Remy-Decken im Bauteil B: maximale Nutzlast 350 kg/m² beachten, kein Lagern von Abbruchmaterial im Gebäude, staub- und erschütterungsarm arbeiten.
Schadstoffsanierung
Sanierung der im Bestand festgestellten Schadstoffe nach TRGS:
Einrichtung und Betrieb von Schwarzbereichen mit Schleusen und Unterdruckhaltung (≥ 2.000 m³/h, HEPA-Filtration). PAK- und KMF-Kontrollmessungen je Raum nach Sanierungsabschluss. PSA gem. TRGS für Personal und ggf. Dritte.
Erdarbeiten und Wasserhaltung
Vorbereitende Erdarbeiten, Baugrubenaushub und Baugrubenverbau:
Wasserhaltung:
Bodenverbesserung:
Leitungsauskünfte sind vor Erdarbeiten einzuholen.
Abbruch Außenanlagen
Rückbau der Außenanlagen auf ca. 4.160 m²:
Entsorgung
Sortenreine Trennung und Entsorgung aller anfallenden Abfälle nach AVV-Schlüsseln und mittels Wiegescheinen. U. a. vorgesehen:
Massenbilanz und Entsorgungsnachweise sind spätestens 6 Wochen nach Abschluss dem AG vorzulegen. Schlussrechnung wird erst danach freigegeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Schadstoffrückbau
Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für den Rückbau schadstoffbelasteter Gebäude:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Allgemeine Eignung (Registereintragungen, Unbedenklichkeit)
Sprach- und Personalanforderungen
Vergleichbare Leistungen (Abbruch-/Rückbau schadstoffbelasteter Gebäude, insbesondere im innerstädtischen Bereich)
Mit eigenem Personal ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang inkl. Mengenangaben, durchschnittlich eingesetzte Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung