Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Staatlichen Bauamts Krumbach (Schwaben) für den Landkreis Günzburg. Auf der Kreisstraße GZ1 zwischen Waldheim und Kemnat sollen rund 755 m Schutzplanken (Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Stahl, Aufhaltestufe N2, Wirkungsbereich W3, Anprallheftigkeit A nach DIN EN 1317) neu hergestellt werden – davon ca. 690 m Standard und ca. 65 m mit Motorradfahrerunterfahrschutz. Hinzu kommen Anfangs- und Endkonstruktionen, Kurz-AEK, Grasstopp-Platten und Pfosten. Die Bieter reichen Angebotsschreiben, Preisblätter, Eigenerklärung zur Eignung (oder PQ-Nachweis) und diverse Erklärungen ein; bei engerer Wahl sind u. a. 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren nachzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis0%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
- Fahrbahnmietsystem0%
Zuschlagskriterium gemäß Formblatt 2271.StB
- Qualität0%
Zuschlagskriterium gemäß Formblatt 2272.StB
- Bauprozessmanagement Asphalt0%
Zuschlagskriterium gemäß Formblatt 2273.StB
- Bauablaufplanung0%
Zuschlagskriterium gemäß Formblatt 2274.StB. Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan als Balkenplan vorzulegen mit Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit.
- Eignung Personal0%
Zuschlagskriterium gemäß Formblatt 2275.StB
- Wiederverwendung von Baustoffen0%
Zuschlagskriterium gemäß Formblatt 2277.StB
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der zu liefernden Schutzeinrichtungen
Folgende Teilleistungen sind auszuführen (Auszug aus dem Leistungsverzeichnis):
Die Schutzplanken sind nach den technischen Kriterien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland (BASt) herzustellen. Zum Einsatz kommen Systeme aus Stahl, Aufhaltestufe N2, Wirkungsbereichsklasse max. W3, Anprallheftigkeitsstufe A, im Homogenbereich HB 1 – FRS. Schutzeinrichtungen dürfen im Anprallversuch nach DIN EN 1317 keine gelösten Teile > 2 kg freisetzen.
Technische Nachweise und Produktanforderungen
Die Eignung der Schutzeinrichtungen ist über die BASt-Technische Übersichtsliste nachzuweisen oder durch ein Gutachten einer unabhängigen Kompetenzstelle. Für Anfangs- und Endkonstruktionen ist ein positives Begutachtungsschreiben der BASt (oder einer vergleichbaren Institution) vorzulegen. Die Produkte sind entsprechend den BASt-Kriterien auszuwählen und zu montieren.
Ausführungszeitraum
Die Maßnahme ist im Zeitraum 01.12.2026 bis 31.12.2026 (witterungsabhängig ggf. bis ins Folgejahr 2027) auszuführen. Innerhalb einer Woche nach Auftragsvergabe ist der wochengenaue Bauzeitenplan vorzulegen. Spätestens Ende Dezember 2026 soll die Maßnahme vollendet sein.
Verkehrssicherung, Sperrung und Umleitung
Während der Bauausführung ist die GZ1 voll zu sperren. Der überörtliche Verkehr wird über die St2024 / GZ25 umgeleitet. Der Anliegerverkehr, landwirtschaftliche Verkehr sowie Linien- und Schulbusverkehr sind aufrechtzuerhalten. Baustellenzufahrten sind herzustellen und zu unterhalten. Verkehrszeichen-, Beschilderungs- und Markierungspläne für die Bauphasen und den Endzustand sowie die notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind durch den Auftragnehmer zu erstellen bzw. zu beantragen und in die Kalkulation einzurechnen.
Behördliche Genehmigungen und Abstimmungen
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen eigenverantwortlich einzuholen, insbesondere die verkehrsrechtliche Anordnung und – soweit erforderlich – eine wasserrechtliche Genehmigung sowie Genehmigungen für Nacht- und Wochenendarbeiten. Unmittelbar nach Auftragsvergabe findet eine Verkehrsbesprechung in den Räumen des Staatlichen Bauamts Krumbach statt. Ebenso ist umgehend ein Ortstermin mit den Spartenträgern (Kabel, Leitungen Dritter) durchzuführen, um die tatsächliche Spartenlage festzustellen.
Umweltschutz, Schutzziele und Haftung
Angrenzende Gehölze, Gewässer und Gebäude sind zu schützen. Denkmalschutz-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbestimmungen sind einzuhalten. Hydraulisch arbeitende Geräte sind mit biologisch abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten einzusetzen. Lagerflächen werden vom Auftragnehmer bereitgestellt und nach Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt. Der Auftragnehmer haftet für Schäden an angrenzenden Grundstücken, Einfriedungen, Gehölzen und Gewässern sowie für ggf. vorhandene Kabel und Leitungen Dritter.
Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen
Es gelten StVO, RSA, DIN EN 471 (Warnkleidung), DIN 30710 (Sicherheitskennzeichnung) sowie Rundum-Kennleuchten und automatische Warntoneinrichtungen für LKW-Rückwärtsfahrt. Die Eignung des eingesetzten Personals umfasst die Qualifikation als Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS (oder gleichwertig), Fachkraft Fahrbahnmarkierung gem. ZTV sowie Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann gem. ZTV.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung – nicht präqualifizierte Unternehmen
Der Bieter reicht die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) ein. Gefordert sind: Angabe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bauleistungen und vergleichbare Leistungen), Erklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte, Nachweis über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (bei engerer Wahl: 3 Referenznachweise), Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / IHK, kein laufendes Insolvenzverfahren, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, keine Eintragungen im Wettbewerbsregister, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern/Abgaben, ordnungsgemäße Beiträge zur Sozialversicherung, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Allgemeine Eignung – präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Bieter können ihre Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nachweisen. Ggf. sind ergänzende auftragsspezifische Nachweise beizubringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist deren Präqualifikation bzw. die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen nachzuweisen.
Auf Verlangen nachzureichende Unterlagen (bei engerer Wahl)
3 Referenznachweise, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrollen-/IHK-Eintragung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen, Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre gegliedert nach Lohngruppen (zzgl. technisches Leitungspersonal), Vorname/Name/Geburtsdaten und -ort der Geschäftsführer und Prokuristen, ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 6e EU VOB/A.
Zuschlagsrelevante Qualifikationsnachweise
Für die Ausführung werden folgende Qualifikationen erwartet: Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS (oder gleichwertig), geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen mit entsprechender Unternehmensqualifikation gem. ZTV, Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann gem. ZTV (oder gleichwertig). Zudem Nachweis FRS gemäß BASt-Technischen Kriterien (über Technische Übersichtsliste oder Einzelnachweis) inkl. positivem Begutachtungsschreiben BASt für die geplanten Anfangs- und Endkonstruktionen.
Angebotsstruktur und Bindefrist
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen (jedes muss für sich zuschlagsfähig sein); Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bietergemeinschaften sind zugelassen (Erklärung aller Mitglieder in Textform). Nachunternehmer dürfen eingesetzt werden, wobei grundsätzlich mindestens 70 % der Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen sind. Bei Auftragssumme ab 50.000 € netto erfolgt eine Abfrage beim Wettbewerbsregister. Die Angebotsfrist endet am 09.09.2026 (Eröffnung 09:45 Uhr, 86381 Krumbach); eine Beschleunigungsvergütung wird angeboten.
Vergleichbare Leistungen im Bereich Schutzplanken/Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) im Straßenbau
Bei Angebot in engerer Wahl vorzulegen; je Nachweis: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang inkl. Mengen, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung