Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck (AWB) schreibt die Sortierung und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (Kunststoff- und Metallabfälle aus Wertstoffhöfen und Wertstofftonnen) für das Jahr 2027 aus.
Der Auftragnehmer muss:
Das jährliche Auftragsvolumen liegt bei rund 1.000 Tonnen (Referenzmenge). Gebote können einen Erlös oder ein Entgelt pro Tonne enthalten.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wirtschaftlich günstigstes Angebot (Wertungsbetrag)100%
Den Zuschlag erhält das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlich günstigste Angebot. Berücksichtigt werden der Erlös für den Auftraggeber bzw. das Entgelt beim Auftraggeber sowie die beim Auftraggeber anfallenden Transportkosten. Bewertet wird auf Basis einer Auswertungsgröße von 1.000 t.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Erfassungssysteme
Gegenstand des Auftrags ist die Sortierung und Verwertung der im Landkreis Fürstenfeldbruck erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen.
Bringsystem: Anlieferung von 20 großen Wertstoffhöfen in Abroll-/Absetzcontainern (haushaltsübliche Mengen bis 2 m³).
Holsystem: Leerung der Wertstofftonnen (80, 120, 240 und 1.100 Liter, vierwöchentliche Leerung).
Seit 2023 verteilen sich die Mengen ungefähr zu 55 % auf das Holsystem (Wertstofftonne) und zu 45 % auf das Bringsystem (Wertstoffhöfe). Erfassung und Transport sind nicht Teil dieses Auftrags.
Stoffgleiche Nichtverpackungen – was darf rein, was nicht?
Angenommen werden restentleerte Gegenstände aus Kunststoff (z. B. Schüsseln, Körbe, Wannen, Eimer, Gießkannen, Kinderspielzeug, Kleiderbügel, Brotzeitdosen, CD-Hüllen, Getränkekisten, Regentonnen, Gartenmöbel) und Metall (Kunststoffgriffe bis Eimerbügel-Stärke sind erlaubt), jeweils ohne Fremdanhaftungen.
Nicht angenommen werden: Gummi, PVC, Musik-/Videokassetten, Plastikschnüre, Agrarfolien, Schläuche, Öltanks/-kanister, Autoteile, Altreifen und Baurestabfall.
Annahmestelle und Öffnungszeiten
Der Auftragnehmer benennt eine Annahmestelle, die maximal 75 km einfache Strecke von den Wertstoffhöfen und Annahmestellen entfernt liegt. Die Annahmestelle ist für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich und muss über eine Wiegeeinrichtung verfügen.
Öffnungszeiten:
Anlieferungszeit (Einwiegen, Kippen, Auswiegen):
Pflichten des Auftragnehmers bei Annahme und Sortierung
Verwertungsquoten – Mindestanforderungen im Jahresmittel
| Material | Mindestquote |
|---|---|
| Eisenmetalle | 90 Masse-% dem Recycling zuführen |
| Kunststoffe gesamt | 90 Masse-% einer Verwertung zuführen |
| davon werkstofflich | mind. 63 Masse-% der Gesamtkunststoffmenge |
| Weitere gewonnene Materialien (Glas, Papier/Pappe/Kartonagen, Aluminium, Getränkekarton, Verbundverpackungen) | gemäß § 42 Abs. 2 und 3 VerpackDG (für 2027 maßgeblich) |
Mengengerüst
Das Angebot wird auf Basis einer Referenzmenge von 1.000 Tonnen bewertet. Abgerechnet wird nach tatsächlich angelieferter Tonnage. Gebote können einen Erlös an den AWB oder ein Entgelt an den Auftragnehmer pro Gewichtstonne enthalten (jeweils Nettopreise ohne Umsatzsteuer).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Rechtliche Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Sonstige Anforderungen
Eigenerklärung über Sortierung und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen oder gebrauchten Kunststoffen
Auflistung der Auftraggeber mit Anschrift, Angabe der Mengen (in t) und Beauftragungszeiträume; alternativ Nachweis über Eignungsleihe (§ 34 UVgO)