Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Dietfurt a. d. Altmühl vergibt die tägliche Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern mit Bussen zur Grund- und Mittelschule sowie zum Kindergarten. Die Ausschreibung ist in drei Lose mit insgesamt sechs Linien beziehungsweise Fahrten aufgeteilt.
Die Regelleistung beginnt am 07.01.2027 und dauert bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2029/2030. Pro Los sind verbindliche Tagespauschalen zu kalkulieren; Kilometer und Fahrzeiten sind anhand der beigefügten Fahrpläne selbst zu ermitteln.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Tagespauschale / Gesamtkilometerpreis)100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (Tagespauschale bzw. Gesamtkilometerpreis für Los 1, ermittelt aus den Tagespauschalen und Kilometerpauschalen der Linien 1 und 2 inkl. Optionen). Die Leistung ist abschließend in der Leistungsbeschreibung gem. § 31 VgV beschrieben, daher findet keine unterschiedliche Bewertung einzelner angebotener Leistungen statt.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Grundlage der niedrigsten Tagespauschale (Gesamtkilometerpreis aus Linien 1 und 2). Bei gleichen Tagespauschalen entscheidet das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRegelbetrieb und Fahrzeiten
Die Beförderung beginnt am 07.01.2027 und dauert bis zum letzten Schultag des Schuljahres 2029/2030. An Schul- und Kindergartentagen sind Morgen-, Mittags- und Nachmittagsfahrten sowie die erforderlichen Rückfahrten entsprechend den beigefügten Fahrplänen durchzuführen.
Je Schüler und Fahrt darf die Beförderungsdauer höchstens 60 Minuten betragen. Die Busse müssen 10 bis 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule eintreffen und fünf Minuten vor Unterrichtsende bereitstehen. Nach Unterrichtsende ist eine Wartezeit von 10 bis 15 Minuten einzuhalten.
Vor mindestens zweiwöchigen Ferien sind nach Abstimmung mit der Schulleitung vorgezogene Rückfahrten am Vormittag zu berücksichtigen.
Sitzplätze und Fahrgäste
Jedes beförderungsberechtigte Kind muss einen Sitzplatz erhalten. Freie Plätze können nach den Vorgaben für Kinder ohne Beförderungsanspruch, Schulbusbegleiter und nicht beförderungspflichtige Kindergartenkinder mitgenommen werden; dafür besteht keine zusätzliche Sitzplatzgarantie.
Betriebssicherheit und Ersatzleistungen
Der pünktliche Betrieb und die vereinbarten Fahrzeiten sind sicherzustellen. Bei Ausfällen, Unfällen oder technischen Störungen sind Ersatzbeförderungen sowie Reservefahrzeuge und Ersatzpersonal vorzuhalten. Ein Reservebus muss innerhalb von 30 Minuten bereitgestellt werden können.
Planbare Störungen sowie nicht planbare Störungen und Verspätungen von mehr als 30 Minuten sind unverzüglich zu melden. Bei Evakuierungs- oder Katastrophenfällen sind auf Anforderung möglichst unverzüglich Busse bereitzustellen.
Betriebsorganisation und Qualität
Betriebshof beziehungsweise Bereitstellungsplatz, Fahrzeuge, Personal, Reservefahrzeuge und Ersatzpersonal sind so zu organisieren, dass die Linien zuverlässig bedient werden. Die Leitzentrale muss während der Beförderungszeiten, insbesondere von 07:00 bis 17:00 Uhr, erreichbar sein. Für besondere Fälle muss ein verantwortlicher Ansprechpartner innerhalb einer Stunde persönlich verfügbar sein.
Zum Schuljahresanfang sind eine Fahrzeugliste und ein mit dem Auftraggeber abgestimmter Standplan bereitzustellen. Schulbustraining ist mit einem halben Tag je Schule und Schuljahr sowie jährliche Schulungen und Fahrdienstgespräche des Fahrpersonals vorzusehen. Monatliche Qualitäts- und Statusberichte sind zu erstellen.
Ein Konzept für Gewaltprävention und den Schutz vor sexualisiertem Missbrauch in der Schülerbeförderung sowie ein Notfall- und Störungsmanagement sind vorzuhalten. Fundsachen mindestens vier Wochen aufbewahren und grobe Vandalismusschäden am Innenraum innerhalb von drei Werktagen beseitigen.
Optionale Fahrten
Optionale Stichfahrten, beispielsweise zu Schwimmbadbesuchen oder Waldtagen, sind nach Vereinbarung anzubieten und über eine Kilometerpauschale zu kalkulieren. Busse und Fahrpersonal sind für Schulbustraining mit einem halben Tag je Schule und Schuljahr bereitzustellen. Einmal jährlich ist das Fahrpersonal für Schulungen oder Informationsveranstaltungen des Auftraggebers kostenlos freizustellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Unternehmensform
Eintragung in das Berufs-, Handels- oder Vereinsregister sowie Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in IHK beziehungsweise HWK sind nachzuweisen. Das Eignungsdokument ist vollständig und formgerecht auszufüllen.
Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind zugelassen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Erklärungen und Vollmachten der Bietergemeinschaft müssen vom Bevollmächtigten und jedem Mitglied unterzeichnet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Bieter füllen die Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit aus und erklären, dass kein Insolvenz-, Liquidations- oder sonstiger Ausschlussgrund besteht. Präqualifizierte Bieter können eine Bestätigung der Präqualifizierung vorlegen. Ein Mindestumsatz oder Mindestauftragswert ist nicht angegeben.
Personenbeförderung und Versicherungen
Eine aktuelle Genehmigung nach § 47 oder § 49 PBefG ist vorzulegen; Bewerber ohne Sitz in Deutschland benötigen eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung wird eine Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verlangt. Für die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sind mindestens 5 Mio. Euro je Schadensfall nachzuweisen oder bis zum Leistungsbeginn verbindlich anzukündigen. Die einschlägigen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Fahrpersonal
Das verfügbare Fahrpersonal für das Schuljahr 2026/2027 ist anzugeben; bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern getrennt. Das Personal muss deutsche Sprachkenntnisse, die erforderlichen Fahrerlaubnisse und Genehmigungen, Schulverkehrs- und Ortskenntnisse sowie die körperliche Eignung für die Beförderung von Kindern besitzen. Erwartet werden außerdem ein geeignetes erweitertes Führungszeugnis und die Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Fuhrpark und Reserve
Es muss eine hinreichende Anzahl geeigneter Busse mit gültiger Hauptuntersuchung vorhanden sein. Ein Reservebus muss innerhalb von 30 Minuten bereitgestellt werden können. Ein geeigneter Fuhrpark einschließlich Ersatzfahrzeugen ist spätestens vier Wochen vor Leistungsbeginn vorhanden zu halten und auf Verlangen innerhalb von sechs Werktagen besichtbar zu machen.
Ausschlüsse und Nachforderungen
Keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe dürfen vorliegen. Das Angebot ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Formblätter müssen vollständig und unterzeichnet sein; fehlende oder nicht formgerecht ausgefüllte Vordrucke führen zum Ausschluss. Der Auftraggeber kann weitere zulässige Eignungs- und Qualifikationsunterlagen nachfordern.
Die Stammdaten nennen das Kriterium Eignung anhand von Referenzen beziehungsweise referenzierter Dienstleistungen. Die zulässigen Vergabeunterlagen enthalten jedoch keine konkrete Referenzanforderung und fordern in den dargestellten Eignungsunterlagen keine Referenzprojekte.
nicht angegeben
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