Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Die StadtBetrieb Bornheim AöR sucht ein Unternehmen, das im gesamten Stadtgebiet Bornheim (ca. 300 km Straßen, Wege und Plätze) regelmäßig die öffentlichen Verkehrsflächen kontrolliert, Mängel dokumentiert und meldet.
Was ist zu tun?
Wie und bis wann?
Laufzeit: 01.01.2027 bis 31.12.2028 (2 Jahre). Angebote müssen bis spätestens 02.09.2026 um 10:30 Uhr ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtumfang und betroffene Ortsteile
Zu kontrollieren ist das gesamte öffentliche Straßennetz im Stadtgebiet Bornheim mit allen Ortsteilen: Bornheim, Brenig, Dersdorf, Hersel, Hemmerich, Kardorf, Merten, Roisdorf, Rösberg, Sechtem, Uedorf, Waldorf, Walberberg und Widdig. Insgesamt umfasst das Netz rund 299,87 km Straßen, Wege und Plätze sowie 22 Parkplätze und sonstige Flächen mit rund 16.609 m² Gesamtfläche. Die Kontrollen sind ganzjährig, regelmäßig, dokumentiert und beweissicher durchzuführen.
Zu prüfende Elemente
Geprüft werden insbesondere:
Nicht geschuldet sind: förmliche Abnahmen, Bauwerksprüfungen, Baumkontrollen, elektrotechnische Prüfungen, Griffigkeits-/Retroreflexionsmessungen sowie statische Nachweise.
Kontrollkategorien und Intervalle
Das Netz ist in 6 Kategorien mit unterschiedlichen Kontrollintervallen eingeteilt:
| Kategorie | Inhalt | Intervall |
|---|---|---|
| 1 | Fußgängerzonen und Bereiche mit sehr hoher Verkehrsbedeutung (43,61 km, 39 Objekte) | alle 2 Wochen (mind. 26×/Jahr) |
| 2 | Straßen und ausgewiesene Radwege mit sehr hoher Verkehrsbedeutung (31,52 km, 53 Objekte) | monatlich (mind. 12×/Jahr) |
| 3 | Übrige Straßen in gutem Zustand (65,23 km, 183 Objekte) | halbjährlich (mind. 2×/Jahr) |
| 4 | Übrige Straßen mit erhöhtem Kontrollbedarf (135,71 km, 294 Objekte) | vierteljährlich (mind. 4×/Jahr) |
| 5 | Feld-, Wald-, Wirtschaftswege und Plätze (22,88 km, 20 Objekte); gekennzeichnete Radwege monatlich | halbjährlich (mind. 2×/Jahr), Radwege monatlich |
| 6 | Unwetterbezogene Strecken (1,52 km, 2 Objekte) | an jedem Kalendertag nach Anordnung durch den Auftraggeber |
Abstände zwischen Kontrollen: monatlich grundsätzlich 21–38 Tage, vierteljährlich 70–110 Tage, halbjährlich 140–220 Tage. Ausgefallene Kontrollen sind innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Wegfall des Hindernisses nachzuholen.
Mängelklassifizierung und Meldewege
Festgestellte Mängel sind in 3 Prioritäten einzuteilen:
Zustandsbefahrung und Dokumentation
Zweimal pro Jahr (März und September) ist eine vollständige Zustandsbefahrung des gesamten Netzes mit bildgestützter Dokumentation über das System vialytics durchzuführen – in Summe also 4 Befahrungskampagnen über die 2-jährige Grundlaufzeit.
Zusätzlich ist monatlich ein Kontrollbuch im Excel-Format zu erstellen und spätestens am 5. Arbeitstag des Folgemonats zu übergeben. Auf Anforderung sind Schadensdaten innerhalb von 2 Arbeitstagen digital bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat spätestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn (also bis Anfang Dezember 2026) einen Jahreskontrollplan vorzulegen.
Sonstige Bedarfs- und Zusatzleistungen
Auf Anforderung sind folgende Zusatzleistungen zu erbringen und im Preisblatt mit Einheitspreisen zu hinterlegen:
Personal- und Materialanforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (z. B. strafrechtliche Verurteilungen, schwere Verfehlungen, Verstöße gegen Steuer-/Sozialversicherungspflichten, Umwelt-/Arbeitsrecht, Insolvenz). Nachzuweisen über das Formular '521 Eigenerklärung Ausschlussgründe'; bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind Selbstreinigungsmaßnahmen zu belegen.
Fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gefordert werden:
Personelle Qualifikation
Es ist eine verantwortliche Einsatzleitung plus Stellvertretung zu benennen mit:
Das eingesetzte Kontrollpersonal muss nachweislich für Straßen-/Streckenkontrollen geschult und in örtliche Besonderheiten, Mangelklassen, Meldewege sowie das System vialytics eingewiesen sein. Für die gesamte Vertragslaufzeit ist ausreichend qualifiziertes Ersatzpersonal vorzuhalten.
Versicherung
Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Ausrüstung
Eingesetzte Fahrzeuge müssen mindestens Euro 6 (Otto/Diesel) bzw. Euro VI (schwere Nutzfahrzeuge) erfüllen oder eine gleichwertige/emissionsärmere Antriebsart aufweisen. Das Personal hat Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 (mind. Klasse 2) zu tragen. Maßgeblich sind zudem DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 114-016 und DIN 30710.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung mit allen Mitgliedern und einem bevollmächtigten Vertreter vorzulegen; sie haften gesamtschuldnerisch. Bei Eignungsleihe (§ 34 UVgO) ist eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung zu übernehmen.
Datenschutz
Mindestens zwei vergleichbare Referenzen über regelmäßige Kontrollen öffentlicher Straßen, Wege, Plätze oder vergleichbarer Verkehrsinfrastruktur aus den letzten 5 Jahren (Leistungsbeschreibung); zusätzlich Angaben über vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre als Referenzliste (Angebotsaufforderung)
Vergleichbar mit regelmäßiger Kontrolle öffentlicher Straßen, Wege, Plätze oder vergleichbarer Verkehrsinfrastruktur; Nachweis über Referenzliste