Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenLieferung von Ökostrom an die Stadt Rösrath für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028.
Die Stadt Rösrath beschafft elektrische Energie aus 100% erneuerbaren Energien für ihre kommunalen Abnahmestellen (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, Feuerwehr, Sportanlagen, Flüchtlingsunterkünfte etc.). Die Liefermenge beträgt insgesamt ca. 2.653.250 kWh pro Jahr und ist in zwei Lose aufgeteilt:
Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit elektronischer Auktion. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis). Bieter können für ein oder beide Lose Angebote abgeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot pro Los; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% Gewichtung. Die Angebotsreihung wird in der elektronischen Auktion anhand der vorgelegten neuen Preise automatisch vorgenommen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Anforderungen an die Stromlieferung
Liefergegenstand: Belieferung der Abnahmestellen der Stadt Rösrath mit elektrischer Energie aus 100% erneuerbaren Energien (Ökostrom).
Lieferzeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2028 (24 Monate)
Erfüllungsort: 51503 Rösrath, Rheinisch-Bergischer Kreis (Netzgebiet DEA2B, Netzbetreiber: Regionetz)
All-inclusive-Vertrag: Die Lieferung umfasst Energie, Netznutzung, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, alle gesetzlichen Umlagen (§19 StromNEV, Offshore, KWK), Stromsteuer und Umsatzsteuer in einem Pauschalpreis.
Bilanzierung: Die Lieferung muss zeitlich bilanziert erfolgen – die Energiebilanz muss innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen sein.
Herkunftsnachweise: Gemäß EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) und EEG; Nachweis innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf eines jeden Lieferjahres.
Mengen-Toleranzband: ±10% bezogen auf die Jahresliefermenge. Innerhalb des Bandes gilt der vertragliche Strompreis, darüber hinaus gilt eine Mehr-/Mindermengenregelung auf Basis des EPEX-Spotmarkt-Durchschnitts zzgl. 0,3 ct/kWh Handlinggebühr.
Kündigungsregelung: Bei Zugang oder Abgang von Abnahmestellen kann mit Frist von 6 Wochen vor beabsichtigtem Lieferbeginn/-ende angepasst werden.
Abrechnung: Monatlich für RLM-Abnahmestellen, jährlich für Standard-Abnahmestellen. Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungseingang. Skonto nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich.
Hinweise zur Angebotsstruktur
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe
Hinweise zum Verfahren
Mindestens 2 vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge zur Lieferung von elektrischer Energie
Je Referenz anzugeben: Lieferzeitraum/Lieferjahr, Liefermenge im Lieferjahr, Anzahl der Abnahmestellen, öffentlicher oder privater Auftraggeber. Bei Eignungsleihe: Referenzen können von anderen Unternehmen übertragen werden, jedoch nur für Leistungen, die diese auch erbringen werden.