Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Finnentrop schreibt die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für ihre Abnahmestellen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 (3 Jahre) aus.
Die geschätzten Jahresliefermengen betragen rund 1,74 Mio. kWh (2027), 1,72 Mio. kWh (2028) und 1,72 Mio. kWh (2029) und umfassen rund 100 Abnahmestellen (z.B. Schulen, Rathaus, Bauhof, Feuerwehren, Wohngebäude, Straßenbeleuchtung, Pumpwerke).
Das Verfahren ist eine EU-weite öffentliche Ausschreibung mit elektronischer Auktion. Bieter müssen sich bis zum 27.08.2026 um 13:00 Uhr elektronisch über das Bieterportal https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de beteiligen. Der Zuschlag erfolgt zu 100 % nach Preis (reiner Arbeitspreis in ct/kWh). Es ist nur ein Los (Los Gemeinde Finnentrop Strom MIX) vergeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei als einziges Zuschlagskriterium der Preis mit 100 % berücksichtigt wird. Während der elektronischen Auktion ist ausschließlich der Preis (Gewichtung 100 %) Grundlage der automatischen Neureihung der Angebote.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Stromqualität
Lieferung von elektrischer Energie zu 100 % aus erneuerbaren Energien an die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abnahmestellen. Die Energiebilanz muss innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen sein (zeitlich bilanzierte Lieferung). Es handelt sich um einen All-inclusive-Liefervertrag, der die Netznutzung, Konzessionsabgaben, Umlagen (KWK, § 19 StromNEV, Offshore), Stromsteuer und Umsatzsteuer umfasst; der angebotene Preis ist der reine Arbeitspreis in ct/kWh (kein Grund- oder Leistungspreis).
Abnahmestellen und Liefermengen
Die Lieferung umfasst rund 100 Abnahmestellen der Gemeinde Finnentrop und verbundener Gesellschaften (Gemeindewerke Finnentrop GmbH, Finnentroper Immobilien GmbH & Co.KG), darunter u.a. Schulen, Rathaus, Bauhof, Feuerwehren, Wasserwerke, Pumpstationen, Übergangsheime, Musikschule, Wohngebäude, gewerblich genutzte Objekte sowie Straßenbeleuchtung. Der überwiegende Teil liegt in der Niederspannung, einzelne Abnahmestellen in der Mittelspannung (z.B. Schulzentrum Kopernikusstraße, Jugendherberge Heggen, Pumpstation Müllen der Gemeindewerke). Netzgebiete: Westnetz GmbH (überwiegend), Gelsenwasser Energienetze GmbH (teilweise), Bigge Energie GmbH & Co.KG (Straßenbeleuchtung). Geschätzte Jahresliefermengen:
Lieferzeitraum und Erfüllungsort
Lieferzeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2029 (36 Monate).
Erfüllungsort: Gemeinde Finnentrop, PLZ 57413, NUTS-3 Olpe (DEA59).
Mengentoleranzen und Eigenerzeugung
Es gilt eine Mehr-/Mindermengenregelung mit einem Toleranzband von ±10 % der Jahresliefermenge. Liefermengen außerhalb dieses Bandes werden nach EPEX-Spotmarktpreis zzgl. 0,3 ct/kWh Handlinggebühr gesondert abgerechnet. Der Auftraggeber darf eigene Erzeugungsanlagen (KWK, Photovoltaik, Wind) betreiben; etwaige Einspeisungen werden separat mit dem Netzbetreiber abgerechnet. Zugang oder Abgang von Abnahmestellen ist mit einer 6-Wochen-Frist anzuzeigen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Eintragung im Handelsregister (oder vergleichbares Register) mit Angabe der Registernummer bzw. Erklärung, dass keine Registerpflicht besteht. Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Auftraggeber kann vor Zuschlag einen aktuellen Registerauszug nachfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten max. 3 Geschäftsjahre. Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz im Bereich Stromlieferung der letzten max. 3 Geschäftsjahre. Vorläufige Zahlen (z.B. BWA) werden akzeptiert, wenn der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist. Der Auftraggeber kann vor Zuschlag Jahresabschlüsse/Bilanzen anfordern. Die Größenklasse des Unternehmens (Kleinst-/Klein-/Mittel-/Großunternehmen) ist anzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens zwei vergleichbare Referenzen über Stromlieferaufträge (idealerweise aus erneuerbaren Energien an mehrere Abnahmestellen) der letzten max. 3 Kalenderjahre – inkl. Lieferzeitraum, Liefermenge, Anzahl der Abnahmestellen und Auftraggeber. Außerdem Angabe beabsichtigter Unterauftragnehmer. Eignungsleihe ist zulässig, wenn das leihende Unternehmen die Leistung auch tatsächlich erbringt.
Ausschlussgründe und sonstige Erklärungen
Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (Straftaten, Nichtentrichtung von Steuern/Sozialversicherungsbeiträgen) und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (u.a. Insolvenz, schwere Verfehlung, Verstöße gegen AEntG, MiLoG, SchwarzArbG, LkSG). Erklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung nach § 128 Abs. 1 GWB. Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Eigenerklärung zur Ökostromlieferung über die gesamte Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber fragt vor Zuschlag das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Ausländische Bieter benötigen ggf. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes.
Mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Lieferaufträge (Stromlieferung, bevorzugt aus erneuerbaren Energien an mehrere Abnahmestellen). Pro Referenz sind Lieferzeitraum/Lieferjahr, Liefermenge (kWh) im Lieferjahr, Anzahl der Abnahmestellen und Auftraggeber (öffentlich oder privat) anzugeben.
Vergleichbarkeit mit Lieferung elektrischer Energie (idealerweise aus erneuerbaren Quellen) an mehrere Abnahmestellen; Eignungsleihe möglich, sofern das leihende Unternehmen die zugehörige Leistung auch erbringt (§ 47 Abs. 1 VgV)