Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Landratsamt Nürnberger Land schreibt die Lieferung von Strom (Ökostrom ohne Neuanlagenquote, 100 % erneuerbare Energien) für 43–44 Abnahmestellen im Landkreis für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb aus.
Was geliefert werden soll
Was zu tun ist
1. Teilnahmeantrag bis 09.10.2026, 12:00 Uhr (MESZ) elektronisch über enPORTAL connect (www.enportal.de) einreichen.
2. Erst danach werden ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert (Angebotsfrist: 4 Kalendertage).
3. Zuschlag nach Kriterium „Preis" (niedrigster Preis).
Wichtige Eignungsanforderungen (Teilnahmewettbewerb)
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Lieferung von Strom (Ökostrom ohne Neuanlagenquote) inklusive Netznutzung (All-inklusive-Liefervertrag).
Abnahmestellen und Verbrauch
Beliefert werden ca. 43–44 Abnahmestellen des Landratsamts im Landkreis Nürnberger Land (Lauf a.d. Pegnitz, Hersbruck, Röthenbach, Feucht, Neunkirchen a.S., Altdorf, Schwaig, Burgthann, Reichenschwand, Kirchensittenbach u.a.).
Datenbereitstellung und Lieferpflicht
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz: Nachweis eines Mindestumsatzes von mindestens 1.738.817 EUR pro Jahr (entspricht dem 2-fachen des jährlichen Auftragswertes).
Bei Bewerbergemeinschaften ist der geforderte Mindestumsatz durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachzuweisen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1 Referenzprojekt über Stromlieferung aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der Teilnahmeantragstellung).
Zwingende Ausschlussgründe (§ 124 GWB) – dürfen NICHT vorliegen
Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen:
Zusätzlich muss die Erfüllung der Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgewiesen werden.
Fakultative Ausschlussgründe – dürfen NICHT vorliegen
Keine:
Sanktions- und weitere rechtliche Anforderungen
Referenz über Stromlieferung (Ökostrom) an Endkunden/Abnahmestellen
Muss sich auf einen unterschiedlichen Referenzgeber beziehen; Kontaktdaten des Ansprechpartners können angefragt werden.