Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtwerke München (SWM) suchen ein Ingenieurbüro für die Objektplanung Verkehrsanlagen an drei Tram-Haltestellen der Linie 12: Am Münchner Tor (AMT), Anni-Albers-Straße (AAA) und Domagkstraße (DOK).
Gefordert werden Planungsleistungen nach HOAI § 47, stufenweise beauftragt (Leistungsstufe 1: Leistungsphase 3, dann optional LPH 5, 6–7 und 8–9). Inhaltlich geht es um den barrierefreien Umbau und die Verlängerung der Bahnsteige auf 56 m für längere Tramwagen, eine Verbreiterung auf 3,15 m und Erhöhung auf 25 cm, die Neuanordnung von Wartehallen, Bodenindikatoren (Taststeine), Geländer sowie neue Anrampungen. Hinzu kommen Schnittstellenkoordination (Gleisbau, Fahrleitung, Elektro, Tragwerk, Verkehrstechnik, Beleuchtung, Entwässerung, Sparten) und die Zusammenarbeit mit Mobilitätsreferat, Baureferat und Münchner Stadtentwässerung.
Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis (100 %). Angebote sind elektronisch über das SWM-Lieferantenportal einzureichen, schriftliche Angebote sind ausgeschlossen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme des Angebots)100%
Wertungssumme des Angebots als einziges Zuschlagskriterium mit 100% Gewichtung
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsbild und Beauftragung
Gegenstand ist die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Tram-Haltestellen Am Münchner Tor (AMT), Anni-Albers-Straße (AAA) und Domagkstraße (DOK).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Der Auftraggeber kann die Beauftragung auf Teilleistungen, einzelne Abschnitte (haltestellenweise) oder paketweise beschränken. Die Bindefrist für den Abruf weiterer Stufen beträgt 18 Monate nach Fertigstellung der jeweiligen Vorstufe.
Inhaltliche Maßnahmen an den Haltestellen
Straßenbau und Lage-/Höhenplanung
Schnittstellenkoordination
Der Verkehrsanlagenplaner integriert folgende Schnittstellen in seine Gesamtplanung und erstellt Koordinationspläne (Kollisionsprüfung vor Bauausführung):
Besondere Leistungen (beispielhaft)
Neben den Grundleistungen sind u. a. folgende Besondere Leistungen zu erbringen:
Abgrenzung – nicht anrechenbare Kosten
Für den Verkehrsanlagenplaner sind folgende Leistungen/Bereiche nicht anrechenbar: Gleisbau, Fahrleitung, Tragwerksplanung, Lichtsignalanlagen, Beleuchtungsanlagen, Haltestellenausrüstung, Spartenplanung (soweit nicht durch den Auftragnehmer geplant) sowie Bau- und Verkehrsphasen-Materialien.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrensrahmen
Berufliche und fachliche Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Referenzen
Projektpersonal
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Vergleichbare Planungsleistungen (barrierefreier Haltestellen-/Verkehrsanlagenumbau, Tram oder vergleichbar)
Art und Umfang der erbrachten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Inbetriebnahmedatum sind anzugeben. Vergleichbarkeit ergibt sich aus der Kurzbeschreibung des Auftrags (Barrierefreiheit, Haltestellenplanung, Verkehrsanlagen).