Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Das Bezirksklinikum Mainkofen sucht einen Dienstleister, der ein zentrales Gefahrenmanagementsystem liefert, installiert, einrichtet und in Betrieb nimmt. Konkret geht es um die Software Advancis WinGuard X5, die an die vorhandenen Esser-Brandmeldeanlagen angebunden wird.
Was muss geliefert werden?
Was müssen Bieter mitbringen?
Frist: Angebot bis 11. September 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich elektronisch über die Plattform *Deutsche eVergabe*.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtgegenstand
Beschafft wird ein zentrales Gefahrenmanagementsystem Advancis WinGuard X5 für das Bezirksklinikum Mainkofen (Standort: 94469 Deggendorf, ggf. weitere Standorte wie Passau, Grafenau, Pfarrkirchen). Ziel ist die Überwachung und Bedienung der vorhandenen Esser-Brandmeldeanlagen (BMA) über ein einheitliches Leitsystem.
Der Auftrag umfasst die Lieferung, Installation, Parametrierung, Inbetriebnahme, Schulung, Dokumentation und Abnahme – inklusive aller dafür nötigen Hardware-, Software-, Netzwerk- und Sicherheitskomponenten.
Server- und Virtualisierungsplattform
Netzwerkinfrastruktur (Ubiquiti UniFi)
Firewall (FortiGate)
Mobile Endgeräte
Schulung, Dokumentation und Abnahme
Optionale Leistungen
Wartungsverträge, Fernwartung, Systemmonitoring und Visualisierungserstellung sind gesondert angeboten und nicht Bestandteil des Festpreisangebots.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTechnische Eignung – zwingend erforderlich (Ausschlusskriterien)
Folgende Nachweise sind zwingend vorzulegen – bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss:
Allgemeine Eignung (gemäß beigefügter Eigenerklärung VHB Bayern)
Über die standardisierte Eigenerklärung sind insbesondere nachzuweisen:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind u. a. Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft) sowie ggf. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG nachzureichen.